Ärger mit Ex Vermieter wegen neuer Küche

24. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Skabies
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ärger mit Ex Vermieter wegen neuer Küche

Hallo,
wir sind vor ca.2 Monaten aus unserer alten wohnung ausgezogen. In dieser Wohnung stand eine relativ runtergewirtschaftete Küchenzeile mit Beistellherd, kleinem Beilstellkühlschrank und Spülmaschine. Im Mietvertrag stand das die Küche im Mietpreis enthalten sei aber bei defekt der Geräte ein Austausch auf Kosten des Mieters stattfinden muss. Kurz nach einzug in die Wohnung haben wir entschieden eine neue gebrauchte Küche mit allen Einbaugeräten zu kaufen und einzubauen und die alte einzulagern. Dies geschah allerdings ohne Absprache des Vermieters da alle anderen Parteien,die schon Jahre dort Wohnen im Haus, es genau so gemacht haben weil diese Wohnungen auch nur spartanisch mit sehr alten Küchen und Geräten versehen war.
Die alte Küche wurde nun Leider durch Hagel beschädigt da das dach in dem Lager in der sie stand kaputt gegangen ist und das ganze Holz Wasser gezogen hat und, bis auf die Geräte die woanders gelagert waren, nicht mehr einzubauen war. Wir haben dem Vermieter damals gesagt das die Küche kaputt gegangen ist und boten Ihm an unsere höherwertige Küche drin zu lassen. Jetzt nach unserem Auszug haben wir die alte Spülmaschine wieder eingebaut, den Einbaukühlschrank zur Küche drin gelassen, einen älteren Einbauherd eingebeuat und Ihm seine restlichen funktionstüchtigen Geräte wieder gegeben (Kühlschrank und Beistellherd). Die Küche wurde von ihm anstandslos übernommen und auch im Übergabeprotokoll stehen keine mängel. Nachdem dei Wohnung neu vermietet wurde ging es dann los erst war die Spülmaschine defekt und wir solten die doch bitte ersetzen. Wir hatten noch eine rumstehen und haben sie kurzerhand ausgetauscht. Dann zwei Wochen später die Umluft vom Einbauherd, welchen wir jetzt natürlich auch ersetzen oder reparieren sollen auf unsere Kosten. Darf der EX Vermieter uns immer noch eine Rechnung für Austasch/ reperatur stellen oder müssen wir nicht darauf eingehen zumal er seinen eigenen Funktionstüchtigen Beistellherd wiederbekommen hat und der Einbauherd den wir organisiert hatten nur drin gelassen haben das die Küche kein "Loch" hat. Das der Herd nun einen defekt hat wusten wir auch nicht da wir ihn nur kurz nach einbau eingeschaltet hatten um zu schauen ob er geht aber nicht alles durchprobiert hatten. Vielen Dank für Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich sehe da grad keine Verpflichtung von euch, die Dinge zu bezahlen. Wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr sie ja auch gar nicht benutzt, sondern nur eingelagert (ich hoffe, ordnungsgemäß). Ich halte schon die Klausel, dass die Miete Vertragsgegenstand ist, aber IHR Reparaturen oder Austausch zahlen sollt, für unwirksam. Das ginge m.E. nur, wenn ausdrücklich im Vertrag stände, dass die Küche NICHT Vertragsgegenstand ist, sondern kostenlos zur Nutzung überlassen wird und ins Eigentum des Mieters übergeht.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Skabies
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,danke für die Antwort, Eingelagert war die alte Küche richtig aber leider trotzdem von einem schweren Hagelunwetter zerstört, so das wir sie nicht mehr zurückbauen konnten. Dafür hat er aber auch die neue Küche bekommen als ersatz und diese Küche ist qualitativ viel höherwertiger als die von ihm verbauten Schränke. Es geht jetzt nur noch um die Elektrogeräte die nicht zersört wurden und die er wieder bekommen hat. Er möchte einen Einbauherd Repariert oder Ersetzt haben den wir bereit gestellt haben das die Optik der Küche nicht leidet. Da sein alter Beistellherd ja nicht in die Zeile EIngebaut werden kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich würde mit Verweis auf das Abnahmeprotokoll weitere Nachbesserungen verweigern.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zum einen das, aber zum anderen halte ich, wie gesagt, die Überbürdung der Reparatur- und Ersatzkosten auf den Mieter für unwirksam.

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