Ärger mit Btm Therapie §35 falsches UK Ergebnis

26. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
jabaa
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Ärger mit Btm Therapie §35 falsches UK Ergebnis

Hallo und vorab Danke für das Interesse,

Ich (32) mache eine Kurzfassung: Urteil 3,3Jahre für 1,6 Kilo Hasch
Gutachter befürwortet Therapie, Antritt mit 22 Monaten Reststrafe
Nach drei Monaten sauberer Führung und Mitarbeit disziplin.Entlassung nach positiver Urinkontrolle auf Codein ! + Hoher Gehalt

War am Wochende davor nur zuhause und habe nicht einmal Medikamente eingenommen ! ( Drei Bier getrunken aber das ist uninteressant )
Drei Wochen nach der Entlassung zur Gerichtsmedizin und Haarprobe gemacht
Befund negativ auf allerlei Opiate..
Rentenversicherung prüft Fall und entscheidet nach 4 Monaten (mit Wiederspruch) erneut negativ für eine 2.malige Therapie wegen meines fehlenden Willens.
Habe mich um alles gekümmert und in Briefen mein Wohlwollen für einen sauberen Abschluss stets betont.
Nun ist die Haftaussetzung seit einer Woche wiederufen und ich muss wieder rein.

Frage 1:Gibt es vergleichbar saubere Fälle mit pos.Befund aus Erfahrung, bzw.konnten schon andere ihre Unschuld beweisen, einklagen ?

Frage 2:Kann die Staatsanwaltschaft auch befürworten das ich eine ambulante Therapie weiterführe ? Bin schon seit 4 Monaten dort
Problem ist aber das schon der Haftbefehl raus sein könnte...

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

1. Ein nachträglicher "Beweis", dass die damalige UK sauber war, wird nicht zu führen sein. Wie auch? Auch wird ein "Einklagen" der Rücknahme der disziplinarischen Entlassung nicht möglich sein. Wurde denn nicht direkt eine Kontroll UK genommen, mit der das Ergebnis der ersten bestätigt wurde? Ist doch normalerweise üblich in solchen Fällen, bzw. hätte ich als Patient darauf bestanden.

2. Ja, es kann auch in ambulante Therapie "umgewandelt" werden, wird es aber in der Regel nur äußerst ungern. Es gibt allerdings auch stat. Einrichtungen, in die man ohne Kostenzusage kann, z.B. Elrond in Bremen http://www.elrond-bremen.de/elrond.html

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#2
 Von 
jabaa
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Die UK hat selbst eine Woche gedauert, erst nach drei Tagen eine Entwarnung, dann nach einer Woche das gasgrammatographische Ergebnis mit sof. Entlassung. Nach vier Tage währe eine Nachprobe nicht mehr möglich.
Vielen Dank für den Hinweis auf die andere Einrichtung. Da gibt es auch vergleichbare in Berlin (Synanon) und Frankfurt aber ich habe wirklich arge Bedenken..bei Elrond 18 Monate Mindestdauer !

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, da muß man sich dann entscheiden, ob lieber 22 Monate Knast oder 18 Monate Therapie. Für §§ 35, 36 genügt es ja auch, wenn man bis zum 2/3 Zeitpunkt Thera. macht. Von daher wäre Knast nicht mal unter dem Gesichtspunkt kürzer. Müßte man mit Elrond klären, ob denen der 2/3 Zeitpunkt hier auch reicht, in diesem Fall, und sie eine reguläre Beendigungsbescheinigung ausstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jabaa
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank, für das Engagement ! Ich warte noch bis Montag ob mein Anwalt etwas anderes ausgehandelt hat und mach mich dann auf nach Bremen, Berlin oder Frankfurt..

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