Ärger mit BFS Risk/RA Schneider

30. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Fisch0370
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Ärger mit BFS Risk/RA Schneider

Hallo zusammen,

am 14.02.2011 habe ich beim EDV Buchversand die Software Acronis True Image 2011 als Downloadversion erworben. Downloadlink und Seriennumer wurden mir daraufhin per Mail mitgeteilt.

Da es bei der Installation und Verwendung des Programmes immer wieder zu Problemen kam und ich das Programm nicht weiter nutzen wollte, habe ich mich an den EDV Buchversand gewandt und denen das Problem geschildert. Aufgrund der ganzen Probleme wollte ich das Produkt zurück geben und bat um eine Rückerstattung des Kaufpreises.

Mir wurde mitgeteilt das man mir den Kaufpreis nicht zurück erstatten kann, ich die Seriennummer verwendet habe und mich wegen des Problems an den Acronis Support wenden solle. Dies habe ich auch getan, jedenfalls konnte man mir dort auch nicht weiter helfen. Habe mich wieder an den EDV Buchversand gewandt, jedoch war man wieder nicht bereit mir das Geld wieder zu geben. Daraufhin habe ich die Abbuchung durch meine Bank wieder zurück buchen lassen.

Habe gedacht das hiermit die Sache erledigt sei. Denkste!!! Einige Tage später kam von BFS Risk ein Schreiben das man weiterhin auf die Forderung besteht und ich doch bis zum 25.04.2011 zahlen solle. Ich habe der Forderung natürlich widersprochen und BFS mitgeteilt das ich nicht zahlen werde.

Jedenfalls staunte ich nicht schlecht als ich am 13.05.2011 plötzlich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen im Briekasten hatte. Merkwürdigerweise war auf dem Mahnbescheid RA Schneider als Prozessbevollmächtigter eingetragen.
Habe dem Mahnbescheid insgesamt widersprochen und war damit beim Rechtsanwalt. Mal schauen was da jetzt bei rauskommt. Bis jetzt kam noch nix..... Bin schon sehr gespannt. Der Schneider bzw. BFS bekommen keinen Cent von mir!!!!!!!

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-- Editiert am 30.05.2011 22:35

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die mails bzw Schreiben an EDV Buchversand und Acronis Support hast Du aufgehoben bzw nicht gelöscht ?

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

@ Fisch:
Du dürftest hier schlechte Karten haben.
Der Buchversand hat dir das Produkt geschickt, das du geordert hast und damit seine Pflicht erfüllt.
Wenn du die AGB von Acronis gelesen hast, weißt du, dass du mit der Verwendung des Lizenzschlüssels das Recht verwirkt hast, das Produkt zurück geben zu können.
Du wirst zahlen müssen.
Mich wundert etwas, dass Acronis dir da nicht helfen konnte. Die Leute sind eigentlich sehr hilfsbereit. Kommt natürlich auch drauf an, wie man sich da verhält.
Und wenn Acronis bei dir nicht läuft, kann das u.a. auch am Betriebssystem liegen.
Es gibt nunmal keine Garantie, dass so eine Software überall läuft.
Ergo: schlechte Karten,würde mich mehr als wundern, wenn du mit dem Widerspruch durchkommst.
Fakt ist, der Buchversand verlangt zu Recht sein Geld und hat keinen Anteil an deinen Problemen, weil geliefert wurde, was gewünscht.

Edit: Ob hier Ra Schneider oder Hotzenplotz ist völlig egal bei dem Sachverhalt.

-- Editiert am 31.05.2011 01:09

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.06.2011 12:16:39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

@AndiStifte:

Wie kannst du aus der Ferne beurteilen, dass das Produkt mangelfrei ist und kein Gewährleistungsfall vorliegt?

Weshalb sollte hier deiner Meinung nach das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung finden?

Glaubst du wirklich, dass die AGB von Acronis die zwingenden gesetzlichen Regelungen aushebeln können?

Nach allem was mitgeteilt wurde, würde ich hier auf keinen Fall zahlen...

-- Editiert am 31.05.2011 19:41

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Da du hier so fleißig die Firmennamen nennst, WAS genau an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist dir nicht verständlich?



quote:
Der Schneider bzw. BFS bekommen keinen Cent von mir!!!!!!!

Das kommt sich dann unter Umständen der Gerichtsvollzieher abholen ...



Die erste Frage wäre, ob im konkreten Fall das Widerrufsrecht ausgeübt werden konnte.
Da der Softwareanbieter die Lizenzschlüssel online abfragt, wäre einen Sperre des verwendeten Schlüssels im Falle des Widerrufs möglich gewesen.
Damit dürfte das Widerrufsrecht gelten.

Dann wäre zu prüfen ob das Widerrufsrecht gerichtsfest nachweisbar ausgeübt wurde.

Und falls alle Stricke reißen hat man ja immer noch das Gewährleistungsrecht ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Da du hier so fleißig die Firmennamen nennst, WAS genau an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist dir nicht verständlich?




quote:
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Der Schneider bzw. BFS bekommen keinen Cent von mir!!!!!!!
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Das kommt sich dann unter Umständen der Gerichtsvollzieher abholen ...

Und falls alle Stricke reißen hat man ja immer noch das Gewährleistungsrecht ...





Ja, Gewährleistung wäre mir jetzt auch so auf die Schnelle eingefallen. Und brock dir keinen weiteren Ärger ein...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fisch0370
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe nicht warum sich hier einige aufregen zwecks Nennung des Firmennamens. Es wurde ja nur der Name genannt um den es geht und keine weiteren Personen/Namen/Details genannt. Außerdem bin ich nicht der erste der hier Firmennamen erwähnt hat.

Würdet ihr für eine Software 29,95€ bezahlen, die nicht funktioniert und einfach das Geld ausm Fenster schmeißen bzw. die Katze im Sack kaufen? Glaube kaum.
Die 2010er Version läuft ohne Probleme auf meinem Rechner, warum die 2011er Version nicht will keine Ahnung. Der Support von Acronis meinte bei manchen Systemen kann es zu Problemen mit den Chipsatztreibern kommen.

Habe natürlich sämtlichen Mail-/Schriftverkehr aufgehoben und meinem Anwalt gegeben. Der meinte jedenfalls zu mir das man auch bei Onlineeinkäufen/Downloads ein Rückgaberecht hat. Alles andere ist nur ein Versuch die Leute unter Druck zu setzen und Geld zu kassieren......

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fisch0370
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

So nach langem hin und her ist die Sache doch noch gut für mich verlaufen.
Es hat zwar lange gedauert, aber mit Hilfe meines Anwaltes ging RA Schneider bzw. der EDV Buchversand leer aus.

In Zukunft werde ich eben etwas vorsichtiger sein, bevor ich etwas kaufe bzw. bestelle.

Gruß Frank

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

Mal so aus Neugierde: Wie weit sind die denn gegangen und was hat dein RA gemacht?

Wenn RA Schneider und seine Hilfskräfte ein wenig Ahnung hätten, hätten die doch eigentlich ziemlich früh merken sollen, dass wegen Widerrufsrecht/Mängelgewährleistung nichts zu holen ist.

-- Editiert Asterixx am 23.02.2012 21:49

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fisch0370
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Also das ganze ging natürlich bis vor's Gericht. Habe zuerst auch nicht gedacht das ich Recht bekomme. Aber Dank meines Anwalts ist es noch mal gut ausgegangen.

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2x Hilfreiche Antwort

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