Ärger Arbeitgeber weg. Gleichstellung Behinderung

28. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
wassermann1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Ärger Arbeitgeber weg. Gleichstellung Behinderung

Hallo, ich bin M 29 und arbeite seit ca. 9 Jahren in einem chemischen Betrieb in 5 Schicht. Ich hatte vor ca. 2 Jahren eine Sprunggelenk OP und war 9 Monate daheim, es geht mir immernoch nicht gut und ich war deswegen schon paar mal wieder krankgeschrieben deswegen so wie jetzt im Moment auch. Ich habe 30 % Behinderung bekommen und einen Antrag auf Gleichstellung eines Schwerbehinderten mit 50% am Arbeitsplatz gestellt, und das ganze begründet das ich evtl. irgendwann mal einen anderen Posten brauche, da ich immer wieder Schmerzen und Entzündungen habe von dem vielen laufen und heben in der Arbeit. Heute muss mein Chef gesagt haben er sei enttäuscht von mir - das ich vorher nichts gesagt habe und er hat keinen Platz für mich wo ich sitze ( das hab ich garnicht verlangt ) und dann muss ich mir so quasi neue Arbeit suchen oder mich umschulen. Ich werde zu ihm ins Büro müssen wenn ich wieder da bin. Habe ich das recht einen Platz zu verlangen den ich ohne Schmerzen aushlate usw. ...( wo ich jetzt schon öfters bin )? Ich habe jetzt echt Angst um meinen Arbeitsplatz und weis nicht wie ich mich verhalten soll...der Antrag wird vom Arbeitsamt bestimmt genehmigt da ich sogar ein ärztliches Attest habe wo drinn steht das eine dauerhafte Minderung der Belastbarkeit des Fusses gegeben ist . Ich hoffe mir kann hier jemand gute Tipps geben...LG Chris

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Tipps wofür?
Die Gesprächsvorbereitung für das Rückkehrergespräch mit deinem Chef machst du besser vor Ort mit Leuten, die dich und den Betrieb gut kennen.
Das "Recht etwas zu verlangen" ist eine zweischneidige Angelegenheit. Du kannst deinem Chef aber glaubhaft versichern dass diese Ausfallzeiten dir selber am meisten zuwider sind und das längerfristig eine Lösung her muss, bei der du den Fuß nicht so belastest; eventuell ist er ja auch mit einer Stehhilfe bereits geholfen, mindestens ist es einen Versuch wert, wenn die Arbeitsabläufe ein Arbeiten mit Stehhilfe zulassen. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, den Integrationsfachdienst hinzuzuziehen, um dir den Arbeitsplatz zu erhalten. Vermutlich hat euer Betrieb auch eine Vertrauensperson für die Behinderten, die du beiziehen kannst.

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#2
 Von 
wassermann1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Hab heute fast 1 std mit einem Berater vom Arbeitsamt telefoniert, ich brauch mir keine sorgen machen ab übermorgen hab ich den besonderen Kündigungsschutz. Ich soll dem Arbeitgeber sagen das ich dem Antrag gestellt habe weil ich diesen Schutz brauche für die Zukunft weil ich öfters krank bin wegen der Behinderung. Wenn der Arbeitgeber in die Unterlagen schreibt : passt alles alles ok ... Dann wird meine Gleichstellung abgelehnt ! Aber ... Bei mir ist das anders weil ich über 300 Krankentage habe schon / das heist es ist so gut wie sicher das ich es kriege - egal was der Arbeitgeber reinschreibt. Und wenn ich einen anderen Posten brauche / dann kann er nicht einfach sagen ne hab ich nichts, das geht nicht denn dann kommt das Integrationsamt in die Firma und prüft das - und sagt dann : sie haben Büros sie haben Labors und und und ... Das nicht so einfach mich loszuwerden. Abfindungs Angebot darf man jedem machen ... Einfach ablehnen und die Sache ist erledigt. Aber er hat gesagt jeder Chef reagiert so / weil wer will schon einen haben den er nicht mehr kündigen darf ......wird schon alles gut werden. Achso und ich soll bei Gewerkschaft bleiben sagte er... Kündigung ist ja zum 1.9 .... Hm keine Ahnung

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Es ist unverständlich, dass die Leute immer glauben, eine Behinderung würde in einen absoluten Kündigungsschutz einmünden. Natürlich darf gekündigt werden. Ist auch bei Behinderten problemlos. Die Genehmigung vom Amt ist doch kein Problem. Die schliesst doch nur die Kündigung wegen einer Behinderung aus, nicht jedoch die Kündigung wegen Fehlzeiten bei schlechter Zukunftsprognose.

Und Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass man nur möglichst viel fehlen muss, um sich eine Gleichstellung zu ertrotzen?

wirdwerden

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#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Und Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass man nur möglichst viel fehlen muss, um sich eine Gleichstellung zu ertrotzen?

er glaubt doch offenbar auch, dass der AG einen anderen AN feuern muss, damit er einen Platz im Labor oder Büro bekommt...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Tja, da arbeitet wohl selbst jemand hart dran, seinen Job zu verlieren. Mit ein wenig Energie wird das schon klappen.

wirdwerden

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#6
 Von 
wassermann1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Leute was mach ich denn falsch? Ich kenn mich da nicht aus... :-( weis nur was mir gesagt wird ... Ich will meinen Job auf keinen Fall verlieren ... Lg

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Du bewirbst dich intern auf Jobs, die du vielleicht ausfüllen kannst. Oder schaust, das ist doch schon geschrieben worden, dass der Arbeitsplatz umgerüstet wird (Stehhilfe). Das zahlt dann nicht mal der Arbeitgeber, sondern das Amt.

wirdwerden

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#8
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Du erweckst - wenn ich es nicht falsch deute - den Eindruck, dass dir die Gleichstellung wichtiger ist als der Job selbst und dass die Gleichstellung quasi den Zustand absichern soll. Eines mögen Chefs ganz gewiss nicht: den Eindruck, ein Dauerproblem am Hals zu haben.
Ich bin auch der Meinung, dass du dir zu viel davon erwartest.
Dein Ziel muss es sein, den Chef zu überzeugen, dass es mit diesen Ausfallzeiten ein Ende haben wird - dass also die Erwartung für die Zukunft positiv ist. Wenn dazu eine gewisse Umorganisation des Arbeitsplatzes hilft - gut; z.B. eine Stehhilfe. Um diese Perspektive zu vermitteln, sollten Ärzte und Integrationsamt tunlichst zusammenarbeiten und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

@ blaubär: das Integrationsamt macht doch da gar keine Probleme. Die kommen, gucken sich das genau an, und die sind ja nicht unerfahren. Eines der wenigen Ämter, welches wirklich Geld übrig hat.

Nur, wenn denn die Gleichstellung kommt (wenn der Arbeitgeber gescheit antwortet, dann kommt sie nicht), dann ist dadurch der Arbeitsplatz keinen Deut sicherer. Das muss er einfach raffen. Und davon scheint er noch weit entfernt zu sein.

wirdwerden



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#10
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

eine Kündigung wegen ungünstiger Arbeitsprognose (längerer Krankschreibung) ist auf jeden Fall möglich.

Da hilft auch keine Gleichstellung.

Wenn der AG nicht mitspielen will hast du gegen eine Kündigung keine Chance.
Auf die Zustimmung des Intergrationsamtes kann ich nur drüber lachen.

Jemand der aus eigener Erfahrung spricht.

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"Jürgen"

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Ich denke der Post von :blaubär: am 28.08.2014 08:35h geht in die richtige Richtung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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