Hallo zusammen,
ich bereite zurzeit eine Präsentation zum Thema Markenname für die Hochschule vor, und habe mir überlegt, ein kleines Quiz am Ende zu integrieren. Dabei gehe ich unter anderem auf das altbekannte Beispiel "Bauer und Äpfel" ein (Eine Anmeldung von Äpfel mit dem Markennamen "Apfel" ist nicht möglich, i. S. d. § 8 Abs. 2 MarkenG
Absolute Schutzhindernisse wg. fehlender Unterscheidungskraft).
P. S. Bitte korrigieren, falls ich irgendwo falsch liege.
Jetzt wäre meine Quizfrage wie folgt:
Der Bauer ist ein ganz raffinierter Bursche und denkt sich: "Tja, dann melde ich meine Äpfel einfach als ´Birne´ an". Ist das möglich?
Was wäre da eine kurze, prägnante, korrekte Antwortmöglichkeit? Am besten mit einem kurzen Bezug zum Gesetz + Begründung. Eine umfangreiche Recherche im Netz hat mich leider nicht zum Erfolg gebracht (Falls es dennoch Quellen gibt, gerne posten!)
Danke im Voraus!
Mit freundlichem Gruß
nickname panzerkette
-- Editier von panzerkette am 29.05.2017 00:20
Äpfel und Birnen - Kann man Äpfel mit dem Markennamen
29. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 29. Mai 2017 | 00:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Äpfel und Birnen - Kann man Äpfel mit dem Markennamen
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 11. Juni 2017 | 13:52
Von
Status: Lehrling (1538 Beiträge, 674x hilfreich)
§ 8 Absatz 2 Nr 4
Markengesetz verhindert die Eintragung von Markenzeichen, die über die Art der gekennzeichneten Waren täuschen.
Die Benutzung der Marke " CocaCola " für Pepsi Cola wäre also nicht wegen Täuschung über die Warenart untersagt.
Die Angabe 'Birne" kann jedoch nicht für "Obst" eingetragen werden, wegen Täuschung über die Warenart.
RK
ZitatHallo zusammen, :
ich bereite zurzeit eine
Mit freundlichem Gruß
nickname panzerkette
-- Editier von panzerkette am 29.05.2017 00:20
ZitatHallo zusammen, :
ich bereite zurzeit eine Präsentation zum Thema Markenname für die Hochschule vor, und habe mir überlegt, ein kleines Quiz am Ende zu integrieren. Dabei gehe ich unter anderem auf das altbekannte Beispiel "Bauer und Äpfel" ein (Eine Anmeldung von Äpfel mit dem Markennamen "Apfel" ist nicht möglich, i. S. d. § 8 Abs. 2 MarkenG Absolute Schutzhindernisse wg. fehlender Unterscheidungskr?
Was wäre da eine kurze, prägnante, korrekte Antwortmöglichkeit? Am besten mit einem kurzen Bezug zum Gesetz + Begründung. Eine umfangreiche Recherche im Netz hat mich leider nicht zum Erfolg gebracht (Falls es dennoch Quellen gibt, gerne posten!)
Danke im Voraus!
Mit freundlichem Gruß
nickname panzerkette
-- Editier von panzerkette am 29.05.2017 00:20
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