Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag_Arbeitsort

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb461211-12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag_Arbeitsort

Hallo zusammen,

ich bin gegenwärtig in einer Filiale einer großen Supermarktkette beschäftigt. In meinem bestehenden Vertrag ist als Vertragspartner die genaue Filiale genannt und somit mein Arbeitsort festgelegt.

Nun habe ich einen Antrag auf Verringerung und Neuverteilung meiner Arbeitszeit nach § 8 TzBfg gestellt und der Arbeitgeber kam auf der Basis des Antrags mit einer Änderungsvereinbarung mich zu. Als Arbeitgeber ist darin aber nicht die genaue Filiale, sondern das Unternehmen genannt und die Zeiten und Vertragsstunden wie beantragt eingetragen.

Abschließend die Bemerkung, das der alte und bestehende Vertrag anerkannt wird und die übrigen Bestimmung unverändert Bestand haben.

Meine Frage wäre, ob durch meine Unterschrift der Arbeitsort wegfällt und die mich nun unternehmensweit einsetzen können, da in der Änderungsvereinbarung das Unternehmen als Vertragspartner auftaucht und der Zusatz der Filiale fehlt.

Vielen dank für Eure Hilfe

Beste Grüße
Christoph

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ob durch meine Unterschrift der Arbeitsort wegfällt und die mich nun unternehmensweit einsetzen können ...

So ist es. Allerdings kann dein AG dich nicht willkürlich versetzen, sondern 'nach billigem Ermessen'.
Die Sache birgt ein Risiko für dich, aber auch einen Vorteil, indem dein Arbeitsplatz nicht an dieser Filiale hängt. Schwer zu sagen, was schwerer wiegt.
Solche Vertragsbereinigungen sind im Übrigen durchaus üblich, wenn Verträge aus anderem Grund schon anzupassen sind.

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von fb461211-12):
Meine Frage wäre, ob durch meine Unterschrift der Arbeitsort wegfällt und die mich nun unternehmensweit einsetzen können, da in der Änderungsvereinbarung das Unternehmen als Vertragspartner auftaucht und der Zusatz der Filiale fehlt.

Die Angabe des Vertragspartners als solche ist meines Erachtens unabhängig von der Angabe des Arbeitsortes. Leider kennen wir den genauen Wortlaut der Änderungsvereinbarung nicht, dieser dürfte aber entscheidend sein ob der spezifische Arbeitsort fortbesteht oder nicht. Nimmt die Vereinbarung nur Bezug auf die geänderten Arbeitszeiten ist es unkritisch, finden sich aber Formulierungen wie "innerhalb der Unternehmensgruppe" ö.ä. wird es problematisch. Wenn Du es genau wissen möchtest müsstest Du den genauen Wortlaut hier einstellen.

Wie blaubär+ schon schrieb kann eine Versetzung nur nach billigem Ermessen durchgeführt werden. Allerdings wird dieses billige Ermessen in Punkto Arbeitsort von den Gerichten erfahrungsgemäß sehr großzügig ausgelegt. Selbst die Angabe eines konkreten Arbeitsorts im Vertrag bedeutet nicht, daß der AG Dich nicht zeitweise abweichend an einem anderen Arbeitsort beschäftigen darf, sondern er hat selbst hier noch einen gewissen Spielraum im Rahmen seines Direktionsrechts.


-- Editiert von Osmos am 06.03.2017 13:47

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