Änderungskündigung

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Wenn Sie Empfänger einer Änderungskündigung sind, bedeutet dies die Beendigung Ihres bisherigen Arbeitsvertrages verbunden mit dem Angebot der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter veränderten Vertragsbedingungen. Für das Arbeitsrecht regelt das Kündigungsschutzgesetz in § 2 KSchG jedoch den besonderen Schutz des Arbeitnehmers. Hierbei ist u.a. die Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage zu beachten.

Teilkündigung

Die Änderungskündigung ist von der Teilkündigung zu unterscheiden, die sich nur auf getrennt kündbare Regelungen eines bestehenden Vertrags bezieht.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Kündigung im Arbeitsrecht