Änderung des Unterhaltstitels notwendig?

29. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
timtaylor
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Änderung des Unterhaltstitels notwendig?

Hallo zusammen!

Meine Ex-Frau bekommt von mir Unterhalt für unsere 3 Kinder (alle minderjährig, aber über 3 Jahre alt). Die Scheidung war vor 3 Monaten. Im bei der Scheidung festgelegten statischen Unterhaltstitel steht drin, dass die genannte Summe nach der Änderung der Steuerklasse noch angepasst wird. Nun haben sich die Klassen geändert und ich bekomme rund 550 Euro netto weniger, während sie rund 150 Euro netto mehr bekommt.
Und nun habe ich 2 Fragen.
Erstens: Hat sie einen Anspruch darauf, dass ich ihr meinen aktuellen Gehaltsnachweis zeige? Wir hatten uns ja erst vor ein paar Monaten auf eine feste Summe geeinigt (allerdings auch ohne dass ich ihr damals mein Gehalt offen gelegt hätte).
Zweitens: Muss der Unterhaltstitel geändert werden weil sich die konkreten Summen ändern, obwohl ja die Anpassungsklausel enthalten ist?

Vielen Dank!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Bei Kindesunterhalt ist es einerlei, ob die Frau mehr verdient oder nicht.

Bei Deinem Gehalt kann man das aufgrund der vagen Angaben nicht abschätzen.

wirdwerden

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#2
 Von 
timtaylor
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Konket zahle ich derzeit 1600 Euro, bei Steuerklasse 3. Bei Klasse 1 kann ich noch 1250 zahlen, was für sie bedeutet rund 200 Euro weniger zu haben, denn sie kriegt ja durch Steuerklasse 2 statt 5 eben rund 150 mehr.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es kommt auf den genauen Wortlaut des Titels an.

wirdwerden

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#4
 Von 
timtaylor
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Der entscheidende Satz dürfte sein: "Die genannten Beträge werden im Fall einer künftigen Änderung der Steuerklassen noch angeglichen" (ist nicht 100% wörtlich, weil ich den Titel gerade nicht vorliegen habe, aber zu 90% stimmt das so). Wenn's genauer sein muss, such ich das heute abend mal raus.

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
entscheidend für die Höhe des Unterhalts ist dein bereinigtes Nettoeinkommen. Bei einer Steuerdifferenz von Kl. 3 zu 1 von €550 dürftest du ca. €6000 brutto verdienen, entspricht Netto ca. €3400 (bei gestezl. Versicherung). Je nach Alter deiner Kinder und deinen berufsbedingten Aufwendungen ergibt sich daraus deine Unterhaltspflicht. Du wirst wahrscheinlich um eine Stufe herunterrutschen, das bedeutet ca 8% weniger Unterhalt. Das Einkommen deiner Frau ist hier völlig unmaßgeblich, du schuldest den Unterhalt nicht ihr, sondern deinen Kindern.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

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#6
 Von 
timtaylor
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten bisher!

Mir geht's aber weniger um die Höhe, als um die Frage ob ein neuer Titel her muss wo konkrete Zahlen drin stehen. Und ob meine Ex Anspruch auf Offenlegung meines Gehalts hat - da besteht sie nämlich drauf, obwohl ich da gar keine Notwendigkeit für sehe.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich wüsste es gerne ganz genau. Aus Gründen der Sicherheit.

wirdwerden

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Beim Kindesunterhalt geht es immer um den Anspruch des Kindes. Deine Kinder haben Anspruch darauf, zu erfahren, wie hoch dein Einkommen ist. Die Mutter als ihre gesetzliche Vertreterin hat also das Recht, das Einkommen nachgewiesen zu bekommen.

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