Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in einer Teilungserklärung
Von Rechtsanwalt Lothar Eichholz 27.6.2010 | Ratgeber - Immobilienrecht, Wohnungseigentum | 1787 Aufrufe Mehr zum Thema:Teilungserklärung, Kostenverteilungsschlüssel
Lothar Eichholz
Nidderau
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Miet und Pachtrecht, Mediation, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, priv. Pers. Direktanfrage
Bei der Beschlussfassung über Änderungen von Verteilungsschlüsseln ist zu beachten, dass nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Änderung der Kostenverteilung im Hinblick auf Betriebs- und Verwaltungskosten gefasst werden können.
Das LG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 09.06.2009, Az.: 16 S 77/08, hierzu ausgeführt, dass die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels sowohl für die Entscheidung des „ob“ einer Änderung der Kostenverteilung als auch für die des „wie“ nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Als solcher kommen insbesondere höhere Kostengerechtigkeit oder die Änderung der Verhältnisse in wesentlichen Punkten oder der Umstand, dass sich die ursprünglich festgelegte Verteilung nicht bewährt hat, in Betracht.
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