Änderung des Arbeitsvertrages

17. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Re-Re
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung des Arbeitsvertrages

Guten Tag zusammen,
ich bin neu hier und möchte direkt mal mein Problem schildern. Ich bin seit Februar 2015 Angestellter in einem großen Konzern. Mein damaliger Vorgesetzter hat mir einen Arbeitsvertrag mit 6 Monate Befristung gegeben. Ich habe es unterschrieben und zurückgeschickt. 2 Wochen nach meiner Einstellung im Unternehmen wurde der Vorgesetzte gekündigt und wir bekamen einen neuen. Im 5. Monat meiner Einstellung habe ich meinen neuen Vorgesetzten angesprochen, was mit meinem Arbeitsvertrag ist und ob der verlängert wird. Er sagte zu und ich bekam schriftlich eine Verlängerung bis Ende März 2016. Im September wurde eine Position im Unternehmen frei, die sofort besetzt werden musste, die auch besser Bezahlt wurde. Durch meine gute Leistung im Unternehmen, hat mich mein Vorgesetzter gefragt, ob ich die Stelle annehmen würde. Wir haben uns über das Gehlt, Arbeitszeiten, Befristung etc. unterhlten. Ich sollte mehr verdienen, etwas mehr arbeiten und er wollte mir eine Befristung bis Ende Oktober 2016 geben. Die Abmachung war, wenn ich mich in der neuen Position gut mache, würde ich im Januar 2016 eine Entfristung von ihm kriegen. Soweit so gut.
Dann bekam ich den neuen Vertrag per Email zugeschickt. Meine Arbeitszeiten und mein Gehalt standen im Vertrag. Aber von einer Befristung stand nichts drin. Lediglich ein Absatz wo drin steht, das alles andere bestehen bleibt. Darauf hin habe ich meinen Vorgesetzten angerufen und nachgefragt und er sagte folgendes: "da ich deine Arbeit bei uns schätze und ich dir vertraue, habe ich dich entfristet. Wenn im Arbeitsvertrag kein Datum drinsteht, bist du automatisch entfristet." Dann habe ich ihm den Absatz vorgelesen, der stutzig machte. Er sagte, ich soll bitte nicht mehr ins Detail gehen und ihm einfach vertrauen, wenn er es so sagt, dann ist es auch so. Dann wollte ich nicht mehr drauf rumhacken und habe es unterschrieben und zurückgeschickt und habe die Position zum 01.10.2015 angetreten.
Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Ich habe Seit 2 Monaten sehr große gesundheitliche Probleme, muss vom Krankenhaus zum Krankenhaus und kann daher momentan nicht arbeiten. Vor 1 Monat habe ich einen Anruf von meinem Vorgesetzten erhalten. Er sagte zu mir auf einmal: "wir haben uns deinen Vertrag nochmal gründlich angeschaut. Du bist nicht entfristet, du bist befristet bis Ende März." Ich fragte wie das sein kann. Auch wenn die Entfriatung nicht stimmt, dass mein Vertrag eigentlich nach Abmachung befristet bis Ende Oktober sein sollte. Er wollte dazu nichts mehr sagen und hat mich einfach abgewimmelt. Vor 2 Wochen hat er mich angerufen und gesagt, dass er meinen Vertrag nicht verlängern wird und der Vertrag Ende März ausläuft. Außerdem hat er mir angeboten mich freizustellen bis Ende März, damit ich keinen Krankenschein mehr einreichen muss und mich nach einener neuen Stelle umschauen kann. Ich habe zugesagt und wollte eine Bestätigung über die Freistellung haben. Nach einer Woche habe ich mich bei Ihm gemeldet, weil ich keine Bestätigung erhalten hatte. Er sagte, gut dass ich ihn nochmal daran erinnert habe, da er es vergessen hatte zu beantragen und dass er es sofort abschickt, weil er am nächsten Tag in den Urlaub gehen würde.
Bis heute habe ich keine Bestätigung erhalten und daher gestern die Personalabteilung angerufen, weil er ja im Urlaub und nicht zu erreichen ist. Die Personalabteilung weiß natürlich nichts darüber. Da mein Krankenachein bis Montag ging und er beim letzten Telefonat ausdrücklich gesagt hat, dass ich kein Krankenschein mehr einreichen muss, hab ich keine Verlängerung eingereicht. Jetzt war ich also zwei Tage nicht auf der Arbeit ohne einen Krankenachein ebgegenen zu haben.

Was für Rechte habe ich? Was kann ich tun? Ist eine mündliche Entfristung gültig? Ist eine mündliche Freistellung gültig? Was könnt ihr mir empfehlen?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

Lg


-- Editier von Re-Re am 17.02.2016 17:50

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es wäre schon nett, wenn Sie sich in der Zukunft einfach mal auf die Fakten reduzieren, die wichtig sind. Sie schreiben viel für den Kontext unwichtiges und dann kommt ohne inhaltlichten Zusammenhang:

Zitat:
Dann habe ich ihm den Absatz vorgelesen, der stutzig machte.

:???: :???: :???:

Natürlich wäre es zu raten, dass Sie Ihrem Arbeitgeber die AU bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Einschreiben oder per Zeugen zuschicken/zukommen lassen.







-- Editiert von altona01 am 17.02.2016 23:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Ist eine mündliche Entfristung gültig?

Unklar.Prinzipiell sind mündliche Zusagen zwar bindend.
Aber hier stellt sich die Frage, ob der Vorgesetzte überhaupt befugt war, eine solche Zusage zu machen.
Außerdem lässt sie sich wohl nicht beweisen.

Zitat:
Ist eine mündliche Freistellung gültig?

Gleiches Problem wie oben:
Ist derjenige, der dei Freistellung ausgesprochen hat, überhaupt dazu befugt?
Kann die Freistellung bewiesen werden?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

drkabo:

Zitat:
Kann die Freistellung bewiesen werden?

Ganz wichtige Frage! :rock:
Ohne was Schriftliches heißt es nachher: Sie sind ohne Grund nicht zur Arbeit erschienen.
Krankschreibungen jetzt besser immer per Einschreiben schicken.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen