Änderung der Unterhaltsurkunde

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
SisterClaudi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung der Unterhaltsurkunde

Hallo, -
ein glückliches Neues Jahr -
Hier meine Frage: :???:
vielleicht weiß jemand wann ich eine vom Jugendamt festgelegte Unterhaltsurkunde ändern lassen kann.
Der Vater hat damals( März 2008) nur einene Betrag von 307 € beurkunden lassen, mit dem Hinweis noch Unterhalt für seine beiden Erwachsenen Kinder zu zahlen.(Das Jugendamt hatte 343€ ausgerechnet)
Diese beiden Kinder studieren und erhalten Bafög, für ein Kind muss er 22,09 € zahlen, für das zweite zahlt er keien Unterhalt mehr.
Sein Einkommen hat sich auch erhöht.
Er hat damals die Urkunde mit der Bemerkung " Urkunde gilt bis Juli 2013" ergänzen lassen und nur so unterschrieben.
Mein Kind ist im Juli 2008 13 Jahre alt geworden.
Kann mir jemand einen Rat geben??
Es wäre super, ich freue mich über jeden Tipp.

Danke!

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2146
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Der Zusatz " Urkunde gilt bis Juli 2013" besagt lediglich, dass der Unterhaltstitel bis zum 18. Lebensjahr befristet ist. Hat das Kind darüber hinaus Ansprüche, müssen diese nachgewiesen und eingefordert werden. Finde ich auf einer Seite nicht verkehrt, da manche Mütter/Kinder dazu neigen, auch nach Volljährigkeit ungerechtfertigt Unterhalt zu beziehen, ohne dass dieser überhaupt noch zusteht bzw. nachgewiesen wird. Und solange ein Titel in der Welt ist, darf ja munter gepfändet werden...

Wie oben schon angemerkt: warum wendest du dich nicht ans Jugendamt?

gruß azrael

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#3
 Von 
SisterClaudi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten,
ich werde mich auf jeden Fall an das Jugendamt wenden, habe aber von anderer Stelle gehört das ich mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen muss, und da denke ich ersteinmal an die Kosten.

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Das ist Quatsch und kostet nur Geld.

Wende dich ans Jugendamt, die DDT hat sich zum 05.01.2009 sowieso geändert, die sollen ihn anschreiben und gut ist.

gruß azrael

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#5
 Von 
guest123-2146
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
oder er will sich davor drücken, wenn sich die finanziellen unterhaltsansprüche für das kind verbessern, dass vor erhöhungen geschützt ist. (das ist die negative seite)


Nochmal zum Mitschreiben: " Urkunde gilt bis Juli 2013" bedeutet lediglich, dass der Titel befristet ist. Nix anderes. Solange die Unterhaltsvoraussetzungen ägleich bleiben. Dasheißt aber nicht, dass die HÖHE des Titels sich ändern kann. Dann wird neu berechnet.
Wenn die neu berechnetet Höhe des Unterhalts festgelegt wurde, wird Dad beim nächsten Unterzeichnen wieder drauf bestehen, dass der Titel nur bis 18 gültig ist.
Wahrscheinlich aus der Erfahrung mit den beiden älteren Kindern heraus...

gruß azrael

-- Editiert von azrael am 02.01.2009 22:14

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#7
 Von 
SisterClaudi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also dazu möchte ich noch anfügen, das die beiden älteren Kinder schon 22 und 24 sind, und wir uns erst vor 13 Monaten getrennt haben.
Der Vater arbeitet quasi seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst, da besteht auch die Gefahr das er eventuell mehr Geld verdient.
Ich will jetzt auch nicht blind ums Geld streiten, das habe ich immer schon nicht erstrebenswert gefunden, unser Kind soll nur das erhalten was ihm zusteht.
Wenn ich genügend Geld verdienen würde, bräuchte ich das alles nicht, aber wer 20 Jahre nur 6 Stunden arbeiten geht, bekommt so schnell keinen anderen Job.
Aber nochmals lieben Dank für die Meinungen
LG SisterClaudi

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#8
 Von 
guest123-2146
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest123-2146
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
SisterClaudi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo britt 186,
alle 3 sind unsere gemeinsamen Kinder, für das älteste Kind, das noch studiert, zahlt er keinen Unterhalt, obwohl im Bafög Bescheid 55 € monatlich festgelegt wurden, aber der Große müsste dann seinen Vater verklagen und darauf hat er auch keine Lust.
Also ich gehe nochmal zum Jugendamt und werde dann berichten.
Was wirklich schlimm ist,
- das man sich nach über 20 Jahren nicht vernünftig einigen kann und der kv sein Kind im letzten Jahr genau 4 mal zum " Essen gehen "getroffen hat, und das mitten in der Pubertät--





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#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Claudi,

nur der Richtigkeit halber:

quote:
zahlt er keinen Unterhalt, obwohl im Bafög Bescheid 55 € monatlich festgelegt wurden,


Bafög-Bescheide sind für die familienrechtlichen Unterhaltsberechnungen nicht relevant.
Hier ist der Bedarf mit 640€ inkl. Bafög und kG anzusetzen.
Wie viel Bafög erhält der Sohn?

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#12
 Von 
SisterClaudi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen Loddar,
also der Sohn bekommt 300 € Bafög, das wurde damals berechnet, als wir noch alle unter einem Dach lebten.(Juli 2007)
Der KV ist dann im Dezember 2007 ausgezogen, hat sich an keinen Kosten mehr beteiligt, Kredit für unser saniertes Häuschen, Versicherungen...... na was alles zu bezahlen ist.Ich hab mir dann aus dem Netz alles möglich gezogen und ihn wg.Unterhalt schriftlich in Verzug gesetzt, dann hat er 3 Monate für alle 3 bezahlt und dann nur noch für das 3.Kind.
Das zweite Kind hat im März 08 angefangen zu studieren und bekommt 500€ Bafög, hier muss der KV nur 22€ zahlen - das macht er seit Juni 08 auch wieder.
Und wie schon gesagt, um Geld zu streiten ist einfach nur schlimm.
Bevor ich jetzt alles aufschreibe - historsche Romane haben ca. 1400 Seiten -
verabschiede ich mich mal.
LG Claudi
PS Dann muß der Grpße wohl den Unterhalt einklagen?

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#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Claudi,

quote:
Dann muß der Grpße wohl den Unterhalt einklagen?


Vorsicht! Da du nicht leistungsfähig zu sein scheinst, haftet der Vater alleine mit seinem Einkommen nach DDT. Bei einem Einkommen zwischen 2300 - 2700€ liegt der Bedarf des Großen bei 470€ abzgl. KG. Verbleiben abzgl. Bafög 16€ ungedeckter Bedarf.
Der jüngere Student bekäme nix, da er seinen Bedarf alleine deckt.

Grüßle

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#14
 Von 
SisterClaudi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Halloele
danke für die Tipps, es tut echt gut wenn man mal jemanden findet der nicht gleich abwinkt und dir sagt - nimm dir nen Anwalt -

Danke an alle,
LG
Claudi

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Claudi,

quote:
nimm dir nen Anwalt


Wobei ich das für eine gute Lösung halten würde.
Nicht, was den Unterhalt eurer erwachsenen Kinder angeht, mir scheint, da ist noch so einiges Andere ungeklärt.

Grüßle

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