Änderung der Teilungserklärung - "plötzlich" massive Schäden

3. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
66sumse
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 26x hilfreich)
Änderung der Teilungserklärung - "plötzlich" massive Schäden

Hallo, zusammen,
wir sind eine WEG, die aus Reihenhauseigentümern (RHE) und Wohnungseigentümern (WE) besteht. Einige RHE drängten seit längerer Zeit auf eine Änderung der Teilungserklärung (TE). Es wurden bestimmte Sachen zu "Gemeinschaftseigentum" erklärt. (LEIDER haben wir WE die Änderung akzeptiert und mit unterschrieben.)

Just nachdem die TE geändert war, traten "plötzlich und unerwartet" erhebliche Schäden an einer der nun zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Dinge auf, die umfangreiche (und teure) Sanierungsmaßnahmen zur Folge haben.

VOR Änderung der TE hätte jeder RHE die jetzt notwendige Sanierung aus der eigenen Tasche zahlen müssen (sein Sondereigentum/Sondernutzungsrecht). Nun wird diese auf die Gemeinschaft abgewälzt.

Wir WE haben den Verdacht, dass die RHE die Sanierung absichtlich so lange rausgezögert haben, bis die TE geändert war. Am Umfang der notwendigen Sanierungsmaßnahmen lässt sich u.E. erkennen, dass es sich dabei um Altschäden handelt, die schon lange von den RHE auf eigene Kosten hätten saniert werden müssen.

Da die Rücklagen für die notwendige Sanierung bei weitem nicht ausreichen, sind nicht unerhebliche Sonderumlagen erforderlich. Da die RHE die Mehrheit haben, kann man sich vorstellen, dass der Beschluss zur Umsetzung der Sonderumlagen angenommen wurde.

Haben wir WE hier eine Chance, den hohen Sonderumlagen zu entgehen und die vollständigen Sanierungskosten den RHE anzulasten, ohne dass das Gemeinschaftseigentum hier zum Einsatz kommt?

U.E haben die RHE der Eigentümergemeinschaft erheblichen Schaden durch Unterlassen einer frühzeitigen Sanierung zugefügt. Seht Ihr hier irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, die RHE haftbar zu machen?

Sind für jeden noch so kleinen Strohhalm dankbar, da hier Existenzen auf dem Spiel stehen können, da nicht alle WE über die Summen verfügen, die jetzt auch von uns gefordert werden. Von den Sanierungsmaßnahmen sind nur die RH betroffen, das Wohnhaus mit den Eigentumswohnungen muss nicht saniert werden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

1. Schritt: prüfen lassen, ob die Änderung der Teilungserklärung rechtswirksam ist.

Falls ja, sparen und die Umlauge aufbringen, auch Wenn man sich hat vera*** lassen.

Zitat:
Wir WE haben den Verdacht, dass die RHE die Sanierung absichtlich so lange rausgezögert haben, bis die TE geändert war. Am Umfang der notwendigen Sanierungsmaßnahmen lässt sich u.E. erkennen, dass es sich dabei um Altschäden handelt, die schon lange von den RHE auf eigene Kosten hätten saniert werden müssen.
Von einem "müssen" kann wohl nicht ausgegangen werden, eher ein "sollen".

Ich denke allerdings, dass man sich da die Unterlagen ansehen muss, was im Forum nicht möglich ist.

Ich habe es lang lang ist es her immer so gehalten, dass ich Änderungen nur zugestimmt habe, wenn die Kostentragung für Alt- wie auch für Folgeschäden verbindlich geregelt war. Denn für eigene Fehler muss man auch selbst grade stehen.

SG

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Mir fehlen in der Schilderung genauer Angaben zum Zeitablauf. Wann, war was.
Die könnte bei einer Anfechtung des Beschlusses bedeutsam sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
66sumse
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 26x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Die Änderung der TE war Anfang letzten Jahres; der Sanierungsantrag folgte in der nächsten ETV im letzten Jahr, ich glaub im Juli. Anlässlich einer außerordentlichen EV im Herbst wurde ebenfalls schon eine Sonderumlage beschlossen, da die Rücklagen nicht ausreichten. Zwischenzeitlich (im Frühjahr diesen Jahres) wurde mit der Sanierung begonnen und festgestellt, dass die zunächst veranschlagten Kosten nicht ausreichen. In der ETV vom Mai diesen Jahres wurde dann erneut eine Sonderumlage beschlossen.
Was passiert, wenn ein oder mehrere Eigentümer die Sonderumlage tatsächlich nicht aufbringen können?

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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Habt ihr die Änderung der Teilungserklärung nur beschlossen oder waren auch alle Eigentümer beim Notar? Nur dann ist die Änderung wirksam.
Die Teilungserklärung ist Bestandteil des Grundbuches (im gewissen Sinne die Bibel).
Wart ihr nicht beim Notar, dann gibt es keine neue Teilungserklärung und damit wären die nachfolgenden Beschlüsse unwirksam, da über diese Dinge nicht beschlossen werden konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
66sumse
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 26x hilfreich)

Ja, leider waren wir alle beim Notar. Da haben wir uns wohl von den RHE ganz schön über den Tisch ziehen lassen. Auf die Idee, eine Regelung von Alt- und deren Folgeschäden aufzunehmen, sind wir leider nicht gekommen. Und die betreffenden RHE waren froh, dass die Angelegenheit so über den Tisch gegangen ist. Beim nächsten Mal sind wir klüger. Ob es allerdings ein nächstens Mal geben wird...

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