Änderung der Arbeitstage

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 92x hilfreich)
Änderung der Arbeitstage

Ich arbeite in Teilzeit an 3 Vormittagen in der Woche, dies seit nunmehr 15 Jahren. Diese Arbeitstage habe ich auch schriftlich, allerdings nicht direkt im Arbeitsvertrag, sondern in einem gesonderten Schriftstück. Jetzt hat mein Arbeitgeber (ÖD) von jetzt auf gleich verlangt, dass ich zwei dieser Arbeits-/Wochentage ändere, also statt meiner bisherigen Tage an 2 anderen Wochentagen arbeite. Das ist mir leider nicht möglich. Muss ich das so hinnehmen? Hat schon einmal jemand etwas Ähnliches erlebt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Solange ihr nicht vertraglich oder über einen Änderungsantrag festgehalten habt das du an bestimmten Tagen arbeitest kann er dich natürlich einsetzen wie es ihm passt.

Falls es schriftlich festgehalten ist, an welchen Tagen du arbeitest, muss er die Änderung über einen Änderungformular festhalten und von beiden Pateien unterschrieben werden.

Wenn du damit nicht einverstanden bist dann kann er auch nichts machen.



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#2
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 92x hilfreich)

Ich habe es schriftlich, aber das wird vom Personalbüro - warum auch immer - nicht anerkannt. Dann muss ich es wohl auf eine Änderungskündigung ankommen lassen. Gefällt mir zwar gar nicht, aber da es keine dienstlichen Gründe für die Änderung gibt, fühle ich mich einfach nur schikaniert.

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#3
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Ob das Personalbüro das anerkennt ist unwichtig.
Wenn der Arbeitgeber das mit unterschrieben hat, gab es eine zweisteitige Willenserklärung und ist damit rechtsgülltig.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ihre Zustimmung zu dem Schriftstück ist nicht notwendig. Die kann auch konkludent erfolgen, indem Sie sich nicht dagegen gewehrt haben :) War denn die Person, die das Schriftstück unterschrieben hat, berechtigt, so etwas zu vereinbaren? Wer hat es unterschrieben?

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#5
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 92x hilfreich)

Es ist eine schriftliche Festsetzung meiner Arbeitstage, aufgestellt von dem damaligen Leiters der Personalabteilung. Allerdings ist diese nunmehr 8 Jahre alt und unabhängig vom Arbeitsvertrag gefertigt. Der jetzige neue Personalleiter versucht auf Biegen und Brechen, diese Festsetzung zunichte zu machen. Die Gründe dafür? Ich weiß es wirklich nicht! Bei uns passiert leider allzuviel willkürlich, es wird ständig versucht, Mitarbeiter/innen mürbe zu machen. Wohl in der Hoffnung, diese kündigen und die Stellen können mit "selber geformten Mitarbeitern" besetzt werden.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Es ist zum einen nicht ungewöhnlich, dass es zum AV ein separates Schreiben zum Einsatz gibt - das ist genau so gültig, als wäre es im Vertrag verankert.
Zum zweiten wäre nach so langer Zeit von einer betrieblichen Übung auszugehen, die den AV wirksam präzisiert.
Wenn es also keine betrieblichen Gründe gibt, deine AZ zu ändern, hat der AG schlechte Karten, denke ich. Allerdings sollte der Betrieb schon groß genug sein, dass das KSchG greift - dürfte aber der Fall sein, wenn es ein eigenes Personalbüro gibt.

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