Änderung Steuererklärung

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sunnnbert
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Steuererklärung

Hallo,

2010 hat eine Person A eine Steuererklärung abgegeben. Nach einer Veränderung der Umstände, sind dieser Person bestimmte Einkommen aus der Steuererklärung nicht mehr zuzurechnen.

Zu der Änderung der Umstände kam es durch ein Ausschlagen des Erbes im Nachhinein durch Person A. Der neue Steuerschuldner wurde somit der Insolvenzverwalter.

Jetzt ist sich Person A nicht sicher, ob er die Änderung dem Finanzamt mitzuteilen hat oder ob sich der Insolvenzverwalter darum kümmert.

Kann einer mir diese Frage beantworten?

Danke

-----------------
""

-- Editiert Sunnnbert am 10.01.2013 13:48

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

A möchte doch Steuern erstattet bekommen, also hat er sich auch darum zu kümmern.
Es war doch auch seine Steuererklärung.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.089 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen