Advocard zahlt nicht- Arbeitsrecht

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
rechtunsicher123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Advocard zahlt nicht- Arbeitsrecht

Hallo zusammen,

folgende Situation zerstört gerade meine Nerven:

Ich war Angestellter, habe NACH Abschluss des Arbeitsvertrages meine Rundum Sorglos RSV abgeschlossen. ca. 1 Jahr danach war die Maschine an der ich gearbeitet habe so im Eimer, dass ich die Rollen (30KG) immer selbst in die Vorrichtng hiefen musste. Das hab ich mehrmals bemängelt (mündlich). Jetzt zwei Jahre später ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen (was dem Arbeitgeber recht war), und ich habe den Nacken so kaputt das ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausübern kann. Ich bin grade 28 Jahre alt!
Ich bin daraufhin zum Anwalt und wollte Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen, damit ich davon eine Umschulung zahlen kann- die hat schon vor 6 Monaten begonnen und wird von meinem lächerlichen Krankengeld von mir bezahlt. Ich bin nämlich nicht der Typ der die Füße hochlegt...
Seither diskuttiere ich mit der Advocard rum die diesen Fall einfach nicht übernehmen will. Mein Anwalt hat nach einem lächerlichen Brief an die RSV worin er den ganzen vorgang derläutert hat auch kein Interesse mehr gezeigt und mir stattdessen eine Rechnung über 2500€ geschick.

Ich brauche DRINGEND einen Rat was ich tun kann, mir sind meiner Meinung anch die Hände gebunden. Wenn ich mir jetzt nen neuen Anwalt nehme um das bei der Advocard einzuklagen entstehen wieder kosten. Der Anwalt bei dem ich jetzt bin will noch Geld obwohl er nix erreicht hat und ich nichtmal inhaltliche Info´s habe ob die ganze Sache überhaupt erfolg hat.

Weiß jemand Rat?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Der Anwalt bei dem ich jetzt bin will noch Geld obwohl er nix erreicht hat und ich nichtmal inhaltliche Info´s habe ob die ganze Sache überhaupt erfolg hat.


Oh je oh je!
Die Gebuehrensaetze sind im RVG festgelegt. Danach muessen sie zahlen.

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#2
 Von 
rechtunsicher123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, im Regelfall trifft das sicher zu. Allerdings zahlt die Rave nur die gesetzlichen Stundensätze und das habe ich vorher extra mit dem Anwalt besprochen. Außerdem habe ich ihm gesagt, dass ich mir das nur leisten kann wenn die RSV das ganze übernimmt und er keine kosten verursachen soll bevor das nicht geklärt ist. Eben um so ein Desaster zu vermeiden. Noch besser kann ich mich nicht absichern.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Könnte es sein, dass die Probleme daher stammen, dass man (wahrscheinlich fälschlicherweise) gegen den Arbeitgeber direkt vorgehen möchte, anstatt die Angelegenheit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkennen zu lassen?

Bei berufsbedingten Gesundheitsschäden führt der Weg eigentlich IMMER über die Berufsgenossenschaft. Wird die Krankheit da als berufsbedingt anerkannt, wird auch Lohnersatz geleistet und Kosten für Umschulungen übernommen. Mit dem Arbeitgeber braucht man sich dann nicht mehr auseinandersetzen.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
rechtunsicher123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Mhh gute idee. Gilt das auch für die niederlande ?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Gilt das auch für die niederlande ? <hr size=1 noshade>

Wenn der Beschäftigungsbetrieb seinen Sitz in NL hat, wird die deutsche Berufsgenossenschaft nicht zuständig sein.

http://www.edr-eures.info/fileadmin/pdf/060227_30_Fragen_zum_Thema_Arbeiten_in_NL.pdf
Punkt 22

Man muss tatsächlich (anders als in D) direkt gegen den Arbeitgeber vorgehen.

Dir sollte aber bewusst sein, dass grenzüberschreitende Fälle (a) zu erhöhten Anwaltsgebühren führen können und (b) oft nicht oder nicht vollständig von Rechtsschutzversicherungen abgedeckt werden.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rechtunsicher123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die PDF. Das stehen viele Info´s drin die ich noch nicht wusste. Meine RSV würde das abdecken, ABER die hängen sich daran auf das ich die Arbeitsstelle VOR der RSV hatte dabei habe ich die 3 Monate Wartezeit bei weitem überschritten als das Problem mit meinen Schmerzen anfing. Also müssten die zahlen. Der Anwalt den ich beauftragt hatte wusste auch das ich mir das nur leisten kann wenn die RSV den Fall übernimmt und er hat trotzdem kosten verursacht und sagt jetzt ernsthaft:" Ich kann mich nicht um die Absicherung durch die RSV kümmern weil ich keine deutschen AGB`s verstehe." (Ist ein niederländischer Anwalt.....Alles sehr verkorkst und kurios.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Normalerweise (also in D) wäre es geschickt gewesen, einen Anwalt erst NUR mit der Einholung der Kostendeckungszusage bei der RSV zu beauftragen und erst dann, wenn diese vorliegt, den eigentlichen (arbeitsrechtlichen) Fall zu beauftragern. So bleiben die Kosten im Rahmen, falls die RSV nicht zahlen will.
Wenn der Anwalt aber schon mit dem eigentlichen Fall loslegt, bevor die Zusage von der RSV da ist, dann kann es teuer werden, auch in D.

Es stellt sich die Frage, womit du den Anwalt genau beauftragt hast, und woher die 2500€ Kosten kommen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#8
 Von 
rechtunsicher123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Genau das ist das thema. Ich habe ihn erstmal nur mit der kostendeckung beauftragt. Trotzdem hat er ein schreiben an den ehem. Arbeitgeber verfasst. Der betrag ist für sämtliche mails und Telefonate entstanden deren Inhalt nur über die rsv ging. Jetzt weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll. Jedes tefonat wird ja berrechnet. Und wenn ich nirnda nen termin geben lassen würde will ich gar nicht wisen was da noch kommt. Ichcfinde das auchcrecht seltsam das sowas zulässig ist....

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#9
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Jedes tefonat wird ja berrechnet.


Nö. Es gibt eine Erstberatungsgebühr und für alles darüber hinaus eine Geschäftsgebühr - egal ob 1 Anruf oder 250.

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#10
 Von 
rechtunsicher123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Auf m3iner rechnung ist jeder anruf fax mail abgerechnet wirden. Scheint also auch in den niederlanden nicht üblich zu sein.

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#11
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
die hängen sich daran auf das ich die Arbeitsstelle VOR der RSV hatte dabei habe ich die 3 Monate Wartezeit bei weitem überschritten als das Problem mit meinen Schmerzen anfing. Also müssten die zahlen


Kommt darauf an. Wenn der Schaden (Schädigung des Nackens) schon vor Versicherungsschutz eingetreten ist, ist irrelevant, wann man den Schaden bemerkt (Schmerzen verspürt) hat.

Richtig ist, daß andersherum irrelevant ist, wann man die Arbeitsstelle angetreten hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Es gibt zwei getrennte Probleme:

a) Die deutsche RSV will nicht zahlen.
Es kommt darauf an, wann der Gesundheitsschaden eingetreten ist und nicht wann er bemerkt wurde und auch nicht wann der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Praktisch wird es schwer, diesen Zeitpunkt mit Sicherheit konkret festzumachen.

b) Der NL-Anwalt hat mehr gemacht, als sein Auftrag umfasste, und hat nach Aufwand abgerechnet, nicht nach Pauschalsätzen.
Ob und wie das zulässig ist, wird wohl nur ein NL-Forum wissen.



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