364.903
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » Europarecht » Adoptionsverbot für homosexuelle Paare auf...

Adoptionsverbot für homosexuelle Paare auf dem Prüfstand

AFP VOM 3.10.2012 | Nachrichten - Allgemein | 983 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Adoptionsverbot, Paare, Homosexuelle

Lesbisches Paar klagte gegen Österreich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich heute mit der Frage beschäftigt, ob Homosexuelle grundsätzlich das Recht haben, das Kind ihres Partners zu adoptieren. Den 17 Richtern der Großen Kammer des Straßburger Gerichts liegt die Klage zweier in fester Beziehung lebender Frauen aus Österreich vor. Eine der Klägerinnen will den leiblichen Sohn ihrer Partnerin adoptieren, was die Behörden ablehnen. Die Frauen, die beide 45 Jahre alt sind, waren vergeblich durch alle Instanzen bis vor das österreichische Verfassungsgericht gezogen.

Das österreichische Recht basiere auf dem biologischen Grundsatz, dass jedes Kind "einen Vater und eine Mutter hat", argumentierte die Rechtsvertreterin der Regierung in Wien, Brigitte Ohms, vor dem Straßburger Gericht. Zwar könnten auch unverheiratete Paare oder Einzelpersonen ein Kind adoptieren, aber nicht zwei Partner des gleichen Geschlechts. Im vorliegenden Fall lehne zudem der leibliche Vater die Adoption ab. Er habe zu seinem heute 17 Jahre alten Sohn den Kontakt aufrechterhalten und zahle für ihn auch Unterhalt.

Ohms räumte jedoch ein, dass die Adoption auch bei Zustimmung des Vaters abgelehnt worden wäre. Das österreichische Gesetz gehe davon aus, "dass ein Kind nicht zwei Mütter oder zwei Väter haben kann". Der Rechtsvertreter des lesbischen Paares, Helmut Graupner, nannte dies "scheinheilig". In Österreich werde nach einer Adoption das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern - im Gegensatz zu anderen Ländern - nie ganz gekappt: Ein adoptiertes Kind könne beispielsweise von seinen leiblichen Eltern erben. Insofern hätten adoptierte Kinder in Österreich durchaus "zwei Mütter und zwei Väter".

Wenn gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption verwehrt bleibe, während selbst unverheiratete heterosexuelle Paare ein Recht darauf hätten, sei dies eine "klare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung", argumentierte Graupner. Dies sei nur in fünf der 47 Europarats-Länder der Fall - neben Österreich seien dies Andorra, Liechtenstein, Portugal und Rumänien.

Die beiden Frauen hätten den Jungen seit seinem 9. Lebensjahr gemeinsam aufgezogen und wie Eltern für ihn gesorgt, sagte der Anwalt. Dennoch habe die österreichische Justiz überhaupt nicht geprüft, ob die Verweigerung der Adoption durch den Vater im Interesse des Kindes und somit zulässig sei. Die Gerichte hätten den Adoptionsantrag vielmehr von vornherein abgewiesen, weil es sich um ein lesbisches Paar gehandelt habe. Auch damit seien die Frauen von der Justiz benachteiligt worden. Mit einem Urteil des Straßburger Gerichts ist erst in mehreren Monaten zu rechnen.

In Deutschland hat ein 2004 verabschiedetes Gesetz für Lebensgemeinschaften die Rechte von Schwulen und Lesben gestärkt. Das neue Partnerschaftsgesetz, das von der damaligen rot-grünen Koalition und der FDP verabschiedet wurde, ermöglicht grundsätzlich Stiefkind-Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Partner. Das Gesetz sieht vor, dass einer der beiden Lebenspartner das leibliche Kind des anderen adoptieren kann. Eine allgemeine Adoptionsmöglichkeit für homosexuelle Paare gibt es hingegen auch in Deutschland nicht.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



123recht.net ist Rechtspartner von:

364903
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110031
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Eberhard EYL
Strasbourg
französisches Erbrecht, französisches Gesellschaftsrecht, französisches Handelsrecht, französisches Insolvenzrecht, französisches Wirtschaftsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?