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Admiral Deutscher Handelskontor GmbH verliert Klage gegen Autohändler vor dem Landgericht Berlin

Von Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-und Medienrecht, LL.M. MedienR Karsten Gulden
7.9.2010 | Ratgeber - uploads | 1532 Aufrufe
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Abmahnung

Ein von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte vertretener Automobilhändler konnte vor dem Landgericht Berlin eine Klage der Admiral Deutscher Handelskontor GmbH auf Erstattung von Abmahnkosten vollumfänglich abwehren.

Die Admiral Deutscher Handelskontor GmbH hatte den Händler wegen fehlerhafter Impressumsangaben abgemahnt und begehrte die Erstattung von Anwaltskosten.

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Rechtsanwalt
Karsten Gulden
Mainz

Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Das Landgericht Berlin wies die Klage aufgrund der Geringfügigkeit des Verstoßes kostenpflichtig ab.

Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation der Kanzlei GGR Rechtsanwälte und befand, dass ein Kostenerstattungsanspruch nur für eine begründete, befugte und nicht rechtsmissbräuchliche Abmahnung entstehen könne, was im vorliegenden Verfahren nicht der Fall gewesen sei.

Das abgemahnte Autohaus hatte auf seiner Internetseite einige Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz nicht angegeben.

Die Veröffentlichung des Urteils wird folgen.

Datum: 07.09.2010

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