Administrator und Teilhaber von Forum loswerden?

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Einem Gesellschafter einer GbR kann nicht einfach gekündigt werden

Frage: Ich habe mit einem Bekannten zusammen ein Internet-Forum gekauft. Jeder hat 50% gezahlt. Der Bekannte begeht im Forum allerdings massive Urheberrechtsverletzungen und schadet so der Community. Außerdem bindet er Werbung in seine Postings ein und kassiert dafür Geld. Der Bekannte hat wie ich alle Adminitrator-Rechte. Wie kann ich ihn loswerden?

123recht.de: Da Sie beide Teilhaber zu gleichen Teilen am Forum sind, können Sie den Bekannten nicht einfach sperren, rauswerfen, kündigen oder ähnliches. Sie haben eine GbR, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet, auch wenn Sie sich darüber beim Kauf des Forums wahrscheinlich nicht im Klaren waren. Um die Zusammenarbeit zu beenden, müssen Sie die Gesellschaft auflösen.

Frage: Und wenn mein Bekannter da nicht mitmacht?

123recht.de: In diesem Fall bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, den Mitgesellschafter wegen Schadensersatz in Anspruch zu nehmen und die Unterlassung der Administratorentätigkeit zu verlangen. Hierfür sollten Sie die schädigenden Postings und Tätigkeiten Ihres Bekannten im Forum umfassend dokumentieren und möglichst Zeugen benennen können.

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