Adcocard zahlt nicht.

15. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470310-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Adcocard zahlt nicht.

Guten Abend zusammen. Mein Fall ist folgender. Ich bin Anfang 2014 zu einem Steuerberater gegangen der mir meine Steuersachen ab 2013 erledigen sollte. Ich bin angestellt und habe nebenbei noch einen Onlineshop. Es sollte dementsprechend Einkommemsteuererklärung und Umsatzsteuererklärung gemacht werden. Mein Steuerberater hat beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt so dass erst 2015 eine Abgabe für 2013 und 2016 die Abgabe für 2014 notwendig war. Letztenendes hat er sie überhaupt nicht gemacht und ich wurde geschätzt. Trotz Einspruch erledigte er die Erklärungen immer noch nicht wobei er sich auf einen Formfehler berief da angeblich seine von mir erteilte Vollmacht dem Finanzamt nicht vorlag. 2017 war es das Finanzamt satt und pfändete meine Konten. Schaden durch Schätzung für 2013 und 2014 betrug 13000 Euro. Die Advocard verweigert die Übernahme der Rechtsanwaltskosten zur Klage gegen den Steuerberater weil ich erst im November 2014 beigetreten bin und aus deren Sicht der Schaden vorher entstanden ist. Das kann ich nicht nachvollziehen und ist aus meiner Sicht und die meines neuen Steuerbüros völlig falsch, da der Schaden erst mit verstreichen der Fristen entstanden ist. Kann ich gegen die Verweigerung der Kostenübernahme Einspruch einlegen?
Ich bin finanziell am Ende und kann das nicht einfach auf sich beruhen lassen!
Im voraus Danke für Eure Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von go470310-20):
Kann ich gegen die Verweigerung der Kostenübernahme Einspruch einlegen?


Ja so ungefähr. Beschwerdestelle steht ziemlich am Ende der Versicherunsgsbedingungen.

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Also Widerspruch, Beschwerde beim Ombudsmann /BaFin alles mögliche Wege.

Zu Bedenken dabei mE, dass eine RS-V im Bereich Steuerrecht eh erst ab Gericht d.h. nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens greift (käme auf die Bedingungen an)
Edit: sorry, das gilt nur in Bezug auf das Finanzamt - die Frage wäre, ob man evtl gg dieses auch Vorgehen möchte.
Für das Vorgehen gg den Steuerberater hat das keine Relevanz.

Ich sehe hier vielmehr den Weg die Vermögensschadenshaftpflicht des Steuerberaters ins Boot zu holen, hier scheint doch deiner Meinung nach ein grober Pflichtverstoß vorzuliegen. Das bringt natürlich erstmal nicht die Finanzamtkuh vom Eis.

-- Editiert von Lazyboy am 17.07.2017 08:00

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#3
 Von 
go470310-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen... vielen Dank schon mal für die Antworten. Seitens des Finanzamtes ist alles korrekt verlaufen. Mein damaliger Steuerberater hat schlichtweg seine Arbeit nicht gemacht. Er hat lediglich eine Fristverlängerung nach der anderen eingereicht und für Vorsnmeldungen fiktive Pauschalangaben weit unter Soll! Der Schaden seiner Haftpflichtabdeckung würde nur den Schaden darstellen den ich durch Pfändung des Finanzamtes hatte. Ich habe diesem Mann aber etwa 4000 Euro Gebühr für seine Arbeit bezahlt, die er nachweislich nicht gemacht hat! Neben Dieser Summe kommt noch Kleckerkram, der sich auch nochmal summiert. Er hat auf keine Zahlungsauffordering meines Anwaltes überhaupt reagiert Daher möchte ich Gerichtlich gegen ihn vorgehen um das Geld einzufordern und wenigstens einen Teil meines Schadens abgedeckt zu bekommen. Ich bin seit November 2014 bei der Advocard und die sagen mir jetzt weil er vorher mangelhaft gearbeitet hat zahlen sie nicht. Ich aber sage, er hätte die Erklärungen ja erst 2015 - 2017, eben fristgerecht abgeben müssen, daher sehe ich seine mangelhaften Arbeiten in der Versicherungszeit!

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#5
 Von 
go470310-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Pfändung war erst im Februar 2017. Die Einkommensteuererklärungen hätten bis zum 31.12.2015 und 31.12.2016 abgegeben werden müssen.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

warum wurde denn - spätestens - auf die Schätzung nicht reagiert? Ich sehe da durchaus ein Mitverschulden - oder wusstest du davon gar nichts?

Außerdem möchtest du ja sogar die normale Gebühr zurück, und die ist ziemlich sicher vor dem Versicherungsabschluss begründet, ergo ist die Advocard da raus.
Weiter schreibst du, dass schon ein Anwalt involviert ist, wer zahlt denn den?

Stefan

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#7
 Von 
go470310-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt regen Schriftverkehr wo ich von meinem Steuerberater darauf hingewiesen wurde, das ich mich nicht mit dem Finanzamt in Verbindung soll und er das mit der Schätzung regelt weil alles aufgrund eines Formfehlers basieren soll. Angeblich hätte das Finanzamt die Vollmacht von ihm nicht erhalten und aufgrund dessen sie die Schätzung nicht rechtens. Er wollte das regeln. Dem war auch so. Das Amt hat seine Vollmacht nie erhalten. Das erfuhr ich persönlich aber erst nach der Pfändung. Er hat sich nie darum gekümmert und war nie, entgegen seiner Behauptung, beim Finanzamt vorstellig. Die neue Steuerberaterin hat festgestellt das er bis Oktober 2014 Buchungen vorgenommen hat. Bis April 2015 wurden Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht. Danach nur noch pauschal fürs Quartal, viel zu niedrig. Die Erklärungen hätte er wie gesagt bis Ende 2015/2016 einreichen müssen. Wo soll denn da bitte mein Verschulden sein? Den Anwalt zahle ich wenn es sein muss!

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wo soll denn da bitte mein Verschulden sein?
Eine Schätzung ist immer ein Alarmsignal (und so auch gedacht). Ab da hättest du mehr Druck machen und Nachweise verlangen müssen.
Auch hättest du die fehlende Vollmacht schnell selber beim Finanzamt abgeben können, dann wäre diese Ausrede schon mal vom Tisch.

Zitat:
Den Anwalt zahle ich wenn es sein muss!
Oben schriebst du aber noch "Ich bin finanziell am Ende".
Wenn das nicht so ist, dann verklage doch einfach den Steuerberater, die Kosten muss am Ende der Verlierer zahlen, sprich: du musst wahrscheinlich nur auslegen.

Stefan

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#9
 Von 
go470310-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das hätte ich sicherlich tun müssen. Auf meinen Druck hin hat er lediglich immer wieder eine neue Vollmacht von mir unterschrieben bekommen und ich habe ihm vertraut als er sagte, er habe gleich einen Termin beim Finanzamt und legt die Vollmacht dort vor. Ich wurde immer wieder vertröstet das sich alles regelt, er nur noch nicht mit den wirklich Zuständigen gesprochen hat, er sich aber um alles kümmern werde. Natürlich war ich naiv ihm das zu glauben wie ich Heute weiss. Jedoch bin ich zu einem Steuerbpro gegangen, weil ich von all dem überhaupt keine Ahnung habe und das in Hände geben wusste, die genau wissen was sie tun! Wenn die Advocard nicht zahlt werde ich mir das Geld leihen und damit den Anwalt bezahlen. Die Chancen stehen ja auch nicht schlecht nur wenn man diese Geschichte so erlebt hat, will man kein Risiko mehr eingehen und ist einfach froh über jede Rückendeckung die man bekommen kann. Und eine Leistungszusage würde mich jetzt Nachts endlich wirklich etwas besser schlafen lassen!!!

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