Acoreus reagiert nicht auf Gegenbrief

23. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.02.2011 17:54:54
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Acoreus reagiert nicht auf Gegenbrief

Folgende Sachlage: Ich habe die letzten 2 Jahre in Australien verbracht. Meinen O2-Vertrag habe ich fürs 1.Jahr stilllegen lassen, der Antrag wurde Nov 07 mit einem Anschreiben zu O2 geschickt. Das Anschreiben enthielt die Anschrift einer bevollmächtigten Person (meiner Tante) für die Zeit meiner Abwesenheit, meine geänderten Kontodaten (ich hatte vor Abreise ein neues eröffnet) sowie dem Hinweis, dass mein alter Wohnsitz nicht mehr bestehe und jegliche Post nach diesem Schreiben bitte an meine Tante zu richten sind.

Mein Vertrag wurde zum geplanten Termin stillgelegt wenngleich ich nie Info dazu erhielt. Ich entschloss mich 2008 meinen Aufenthalt von geplanten 1 auf 2 Jahre zu verlängern. Da ich O2 vor Abreise über alle Änderungen (Konto, Bevollmächtigte) informiert hatte sah ich von weiterer Nachricht ab. Eine mögliche Stilllegungsverlängerung auf 2 Jahre wurde bereits vor Abreise verneint.

Im Mai 09 entschloss ich mich den Vertrag zu kündigen und schickte entsprechende Nachricht aus Australien. O2 bestätigte die Kündigung zu Juni 2010. Letzten Monat kehrte ich nach Deutschland zurück und wollte den Vertrag nun doch weiter nutzen. Ich rief bei O2 an und man verwies mich auf den Acoreus Collection Service. Diese forderten unverblümt 160 Euro wegen unbezahlter Rechnungen von Nov 2008 – Mai 2009! Offensichtlich hatte O2 die Vertragsstilllegung übernommen, nicht aber die Kundendatenänderungen, die ich doch ausdrücklich im gleichen Schreiben erwünscht hatte.

Das Inkassobüro bot an mir eine Kopie der Akte zukommen zu lassen und das ich einen Brief mit dem Sachverhalt aus meiner Sicht und einer Kopie des Schreiben von 2007 an Sie richten könne, Sie würden sich dann mit O2 besprechen und zurückmelden. Es dauerte über 1 Woche und mehrere Nachfragen bis ich die Forderungsaufstellung erhielt. Noch am gleichen Tag schickte ich meinen Gegenbrief mit einer Kopie des Anschreiben von 2007. Nach 2 Wochen noch keine Anwort, also schickte ich vor 10 Tagen über das Internetportal des Inkassobüros eine email-Anfrage nach dem Status. Keine Antwort. Letzte Woche habe ich die ganzen Unterlagen nochmals per Einschreiben (das normale, nicht das mit Rückantwort) geschickt. Bislang keine Antwort. Es ist jetzt fast 4 Wochen her, seit ich die Sachen das erste Mal geschickt habe.

Ich sollte erwaehnen, dass ich Acoreus in meinem Schreiben angeboten habe die 60 Euro für die ausstehenden 6 Monate zu zahlen, nicht jedoch darüber hinaus entstandene Forderungen, da diese nicht auf einen Fehler meinerseits zurueckzuführen sind.

Über Internetrecherche bin ich nun auf relativ negative Schlagzeilen zu Acoreus gestossen. Ich bin ein Newbie, hatte noch nie mit einem Inkassobüro zu tun. Ist es möglich, dass die meine Unterlagen einfach ignorieren und weiter Mahnschreiben schicken werden? Sollte ich vielleicht O2 selbst mit dem Sachverhalt kontaktieren und um detaillierte Rechnungen bitten? Ich kann auf mein O2 Portal nicht mehr zugreifen und daher auch nicht die Rechnungsbeträge, die Acoreus im Namen von O2 nennt, überprüfen. Wenngleich die Dame bei O2 bei meinem Anruf bereits gesagt hat, dass Sie keine Daten mehr vorliegen hat. Mir gehts auch ums Prinzip, ich bin meiner Informationspflicht nachgekommen und will nicht für einen Fehler von O2 zahlen!

Ich bin für jeden Rat dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ist es möglich, dass die meine Unterlagen einfach ignorieren und weiter Mahnschreiben schicken werden?

Ja das ist nicht nur möglich sondern sehr wahrscheinlich
Ich habe dort 2 jahre gearbeitet
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst dann überweise die 60 € zweckgebunden auf das acoreuskonto mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger.
Nur Hauptforderung gem Schreiben vom xx.xx.


lg

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#2
 Von 
guest-12312.02.2011 17:54:54
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Vorschlag klingt gut, habe nur ein kleines Problem: laut Acoreus belaeuft sich die Hauptforderung von O2 auf 117 Euro fuer einen Zeitraum von 6 Monaten. Ich nehme an, dass O2 selbst Gebuehren draufgepackt hat, kann das aber nicht nachvollziehen. Wie gesagt habe ich keinen Einblick in die Rechnungen, da ich nicht mehr auf mein O2 Onlineportal zugreifen kann. Ich habe nur das, was Acoreus mir geschrieben hat und da steht nur die jeweilige monatliche Summe als "Leistungen laut Rechnung" von O2 drauf.

Die Summe belaeuft sich gleich zu Beginn auf 20+ Euro/Monat fuer die ersten 3 Monate, was laut meinem Vertrag nicht stimmen kann, ich habe nie mehr als 9,95 Euro Grundgebuehr gezahlt und die Simkarte wurde zwischen Ende November 2007 - November 2009 nicht benutzt - sie lag in einem Paeckchen, dass ich meiner Tante gschickt habe und dass erst bei meiner Rueckkehr geoeffnet wurde. Deshalb dachte ich, ich versuche nochmal ueber O2 an die Einzelrechnungen heranzukommen.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Evtl hat o2 jedes Mal Stornogebühren draufgesattelt
Es wurde ja vom falschen Konto abgebucht -
Da dies automatisiert läuft kann es sein das mehrmals versucht wurde abzubuchen
Bin übrigens der Meinung das das die acoreus Calll agenten mit derart komplizierten Sachverhalten überfordert sind und ohnehin mit einem Standartbrief geantwortet wird
Ich würde dann exakt die offenen 9,95 pro Monat überweisen
Falls angeblich geführte gespräche aufgelistet sind kannst Du den Inkassoladen erfolgreich in Verzug setzen :

quote:<hr size=1 noshade>Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch."
<hr size=1 noshade>

Das gilt nur für evtl angeblich geführte gespräche welche man Dir in Rechnung stellen will !
Nicht für die Grundgebühren

lg

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