Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arbeitsrecht » 

Achtung bei der Kündigungsschutzklage gegen den insolventen Arbeitgeber

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow
20.2.2007 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 5532 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Kündigung, Kündigungsschutz, Insolvenz

Die Problematik taucht immer wieder in Kündigungsschutzprozessen gegen insolvente Kapitalgesellschaften als Arbeitgeber auf. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung ist wegen der Insolvenz der Insolvenzverwalter als Partei zu verklagen und nicht die Kapitalgesellschaft. Dies hat innerhalb der dreiwöchigen Frist, § 4 Satz 1 KSchG, zu erfolgen, da ansonsten die Kündigung kraft Gesetz, § 7 KSchG, wirksam wird. Oft hat der Arbeitnehmer keine Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder hält dies nicht für wichtig, da die Kündigung ja noch vom Arbeitgeber stammt. Hier schützt § 5 KSchG, indem eine nachträgliche Zulassung der Klage ermöglicht wird. Allerdings auch nur für zwei Wochen ab Kenntnis bzw. fahrlässiger Unkenntnis von den Umständen.

Eine Berichtigung des Passivrubrums (Insolvenzverwalter statt Kapitalgesellschaft) scheitert in der Regel an den engen Voraussetzungen (bspw. Hinweis auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Klage).

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
 Pers. Direktanfrage 


Thilo Zachow
Rechtsanwalt


Anwaltskanzlei Thilo Zachow
Bernsdorfer Straße 210-212
09126 Chemnitz

Tel. : +49 (0) 371 5 34 72 90
Fax. : +49 (0) 371 5 34 72 91

http://chemnitz-rechtsanwalt.de
frage@chemnitz-rechtsanwalt.de

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?