Acht Verfassungshüter und selten eine Meinung
AFP VOM 24.7.2005 | Nachrichten - Allgemein | 14220 Aufrufe Mehr zum Thema:Neuwahlen, Bundestag, Auflösung
- Der Zweite Senat entscheidet über vorgezogen Neuwahlen
Auch nach der Zustimmung von Bundespräsident Horst Köhler zu vorgezogenen Bundestagswahlen ist noch längst nicht ausgemacht, dass der Bundestag bald aufgelöst wird. Zuvor wird das Bundesverfassungsgericht über die angekündigten Klagen verschiedener Abgeordneter und Parteien entscheiden müssen. Dabei geht es vor allem darum, ob die von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gewollt verlorene Vertrauensfrage mit der Verfassung vereinbar ist. Zuständig für den Fall ist der als Staatsgerichtshof titulierte Zweite Senat in Karlsruhe. Wie er entscheiden wird, ist völlig offen. Zwar wurden je vier der acht Richter von SPD und Union vorgeschlagen, doch in sie gesetzte parteipolitische Erwartungen ignorieren alle schon längst:
Winfried Hassemer ist Senatsvorsitzender und kam auf SPD-Vorschlag ans Gericht. Der 65-Jährige Linksliberale ist Strafrechtsprofessor an der Frankfurter Uni. Hassemer hat nicht allzuviel Vertrauen in Politiker. Von ihm stammt die Äußerung, dass der Gesetzgeber "weder bereit noch fähig" sei, "sehr klare Urteile in fundamentalen Fragen zu fällen".
Udo di Fabio ist im Streit um vorgezogene Neuwahlen Berichterstatter im Senat. Der 51-jährige kam 1999 mit einem CDU-Ticket ins Gericht. Dort gilt der Bonner Professor nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" als erzkonservativer und neoliberaler "Werteprediger". Seine von der Senatsmehrheit abeichenden Voten hat der als äußerst selbsgewiss geltende Richter in einer Reihe von Urteilen belegt. Sein Votum könnte im Streit um Neuwahlen entscheidend sein
Hans-Joachim Jentsch ist CDU-Mitglied und der "politischste" aller Richter. Der 67-Jährige war Bundestagsabgeordneter der CDU und von 1990 bis 1994 Justizminister in Thüringen. Im geplatzten NPD-Verbotsverfahren vertrat er die Auffassung, das Gericht hätte wegen seiner besonderen Verantworung das Verfahren zu Ende bringen müssen.
Siegfried Broß kam 1998 auf CDU-Vorschlag ans Gericht. Einer seiner Kollegen ortete den Schwaben allerdings schon vor einiger Zeit als links "zwischen Gregor Gysi und Oskar Lafontaine". Der 57-Jährige ist parteilos und gilt als europakritischer Verteidiger des Sozialstaates. Broß brachte das NPD-Verfahren mit zu Fall und verhinderte gemeinsam mit den "linken" Richtern ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen.
Lerke Osterloh kam auf SPD-Ticket in den Senat. Dort ist die 60-jährige Heidelberger Professorin spezialisiert auf Staats- und Steuerrecht. Die gebürtige Oldenburgerin erarbeitete die Grundlage für das Urteil zur Rentenbesteuerung vom März 2002.
Rudolf Mellinghoff kam 2001 auf CDU-Vorschlag nach Karlsruhe. Er war zuvor Richter am Bundesfinanzhof. Der kirchlich verwurzelte Rheinländer scheut sich nicht vor Kritik an Politikern und richterlichen Eingriffen in die Politik, wenn nach seiner Ansicht ein Verfassungsbruch droht.
Gertrude Lübbe-Wolff kam 2002 auf Vorschlag der SPD in den Senat. Die Professorin für Staats- und Umweltrecht an der Uni Bielefeld leitete zuvor das Umweltamt der Stadt. Die Mutter von vier Kindern hat in Sondervoten wie im Urteil zum EU-Haftbefehl bewiesen, dass sie im Senat eine abweichende Meinung vertreten kann.
Michael Gerhardt wurde von der SPD vorgeschlagen und war zuvor Richter am Bundesverwaltungsgericht. Die dort erworbene "Kontrollkompetenz" komme ihm in Karlsruhe zugute, sagte er kurz nach seinem Amtsantritt.
21. Juli 2005 - 20.17 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2005
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Verfassungsklage gegen Neuwahl schon in VorbereitungSeite 2: Rechtsexperten geben Verfassungsklagen gegen Neuwahl wenig ChancenSeite 3: Acht Verfassungshüter und selten eine MeinungSeite 4: Juristen uneins über Köhlers Begründung für NeuwahlenSeite 5: Die unberechenbaren Roten RobenSeite 6: Riskante Entscheidung nach nur einem Jahr an der Spitze des StaatesSeite 7: Ex-Verfassungsrichter kritisiert BundespräsidentenSeite 8: Schulz kritisiert Köhlers Neuwahl-EntscheidungSeite 9: Bundesregierung blickt Klagen gegen Neuwahlen gelassen entgegenSeite 10: ´WamS´: Köhler tritt bei bei Wahl-Stopp aus Karlsruhe nicht zurück


