Acht Jahre Haft für Mutter von verhungertem Robin
AFP VOM 12.8.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 1059 Aufrufe Mehr zum Thema:Hungertod, Robin
Nach dem Hungertod des zweijährigen Robin aus dem sächsischen Kirchberg ist die Mutter des Jungen zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Strafmaß verkündete am Mittwoch das Landgericht Chemnitz, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nach Auffassung der Richter machte sich die heute 25-jährige Mutter des Totschlags schuldig: Sie habe den Tod des Jungen in Kauf genommen, aber keinen Mord begangen.
Die Anklage hatte der Mutter vorgeworfen, ihren erkrankten Sohn vor Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein in der Wohnung gelassen zu haben. Sie ließ ihm nur ein paar Kekse und eine Trinkflasche zurück, während sie selbst mit ihrem zweiten Sohn zu einem Bekannten nach Mecklenburg-Vorpommern fuhr. Zum Zeitpunkt ihrer Abreise war der Junge schon nicht mehr in der Lage, die Trinkflasche zu halten.
Als sie am Weihnachtsabend zurückkehrte, rief sie laut Anklage trotz des schlechten Zustands von Robin zunächst keinen Arzt. Zwei Tage später konnte der Notarzt nur noch den Tod des Kindes feststellen. Robin wog zum Zeitpunkt seines Todes nur noch knapp zehn Kilogramm.
In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Zwickau war die Mutter im Juli 2008 wegen Aussetzung ihres Kindes zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht Chemnitz zurückverwiesen. Die Chemnitzer Richter mussten nun in dem zweiten Verfahren prüfen, ob ein Tötungsvorsatz vorlag. Dies hatten die Richter im ersten Prozess verneint.
12. August 2009 - 12.17 Uhr
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