Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen in welchem Jahr?

29. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)
Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen in welchem Jahr?

Hallo,

ich habe eine ganz primitive Frage - so primitiv, dass ich selbst nicht weiß, wo ich nachschlagen soll.

Ich habe in meiner Wohnung Handwerkerleistungen durchführen lassen; der Lohnanteil kann steuerlich geltend gemacht werden.
Die Ausführung der Leistung war im Dezember 2016. Die Rechnung kommt erst im Jahr 2017 - und wird deshalb auch erst 2017 bezahlt.

In welchem Jahr kann ich die Rechnung geltend machen: 2016 (Ausführungsjahr) oder 2017 (Zahlungsjahr)?
Auf diversen Finanz-Tipps-Seiten steht (ohne Quellenangabe) dass das Jahr der Zahlung maßgeblich ist - aber wo kann ich das verifizieren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Danke!

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