Hallo,
ich habe eine ganz primitive Frage - so primitiv, dass ich selbst nicht weiß, wo ich nachschlagen soll.
Ich habe in meiner Wohnung Handwerkerleistungen durchführen lassen; der Lohnanteil kann steuerlich geltend gemacht werden.
Die Ausführung der Leistung war im Dezember 2016. Die Rechnung kommt erst im Jahr 2017 - und wird deshalb auch erst 2017 bezahlt.
In welchem Jahr kann ich die Rechnung geltend machen: 2016 (Ausführungsjahr) oder 2017 (Zahlungsjahr)?
Auf diversen Finanz-Tipps-Seiten steht (ohne Quellenangabe) dass das Jahr der Zahlung maßgeblich ist - aber wo kann ich das verifizieren?
Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen in welchem Jahr?
29. Januar 2017
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Frage vom 29. Januar 2017 | 11:19
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9318x hilfreich)
Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen in welchem Jahr?
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#1
Antwort vom 29. Januar 2017 | 11:24
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Im §11 EStG
!
taxpert
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 29. Januar 2017 | 19:15
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9318x hilfreich)
Danke!
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