Abzug von Nachlassverbindlichkeiten bei Quotenvermächtnis

6. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Palandt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzug von Nachlassverbindlichkeiten bei Quotenvermächtnis


Erblasser E hat zwei Söhne S1 und S2.

In einem Testament setzt er diese als Erben für seine Immobilie zu je 1/2 ein.
Sein gesamtes anderes Bar- und Sparvermögen, sowie alle beweglichen Gegenstände vermacht er seinen vier Enkelkindern EK1, EK2, EK3 und EK4 in Form von Vermächtnissen. Die Vermächtnisse sind in verschieden Prozente, also in Quoten geteilt.

Im Testament steht unter dem Punkt "Vermächtnisse": aus meinem gesamten beweglichen Nachlass und meinem Bar- und Sparvermögen.
Es ist also nicht genau beziffert, ob es sich um den Brutto-Nachlass oder den Nettonachlass handelt.
Die Erben bekommen, wie oben erwähnt, nur die Immobilie.

Frage: Was ist nun bei einem Quotenvermächtnis? Werden die Nachlassverbindlichkeiten vorab in Abzug gebracht oder nicht?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Was ist nun bei einem Quotenvermächtnis? Werden die Nachlassverbindlichkeiten vorab in Abzug gebracht oder nicht?

Nein, die Nachlassverbindlichkeiten haben die Erben zu tragen.

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