Abzug vom schon im Juni gezahlten Urlaubsgeld

30. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
sweetart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzug vom schon im Juni gezahlten Urlaubsgeld

Hallo,

ich wurde fristlos zum 30.10 hilfsweise ordendlich zu 31.11 gekündigt und habe Kündigungsschutzklage erhobe.
Nun habe ich erst am 17.11 mein Gehalt für den Oktober erhalten in dem ich noch voll gearbeitet habe.
Mein Schock war, das mir die grosse und bekannte Drogerie 1093 € abgezogen hat und somit nicht mehr viel übrig blieb .
Mit den zugeschickten Papieren kam auch die Abrechnung aus der hervorgeht das mir das gesamte Urlaubsgeld einfach vom Oktoberlohn abgezogen wurde.Dabei habe ich bis zum Ende des Geschäftsjahres im September voll 37,5 Std. gearbeitet.
Meine Frage ist nun ob das so zulässig.Der Hammer ist auch noch das noch ein Brief kam , das ich mit minus Stunden aus dem Unternehmen getreten wäre und nun 55 Euro an das Unternehmen zurückzahlen solle.Woher soll ich das bitte nehmen???


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Kommt drauf an, was dazu vertraglich/tarifvertraglich geregelt ist zum Urlaubsgeld.

Wie kommst du denn auf Minusstunden?

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#2
 Von 
sweetart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die hat mich einfach aus dem plan ausgetragen weil sie mich kurz vor der kündigung von meiner stellvertreter position enthoben hat. Und somit hab ich weniger gearbeitet als 37,5 in der Woche und lief ins minus :schock:


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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

das urlaubsgeld zurückfordern kann die firma nur, wenn entsprechendes vertraglich oder tariflich vereinbart ist.
bei den angeblichen minusstunden frage ich mich, ob es echte minusstunden sind, oder ob du von der leistung freigestellt worden bist, wenn man dich von der aufgabe entbunden hat. eine weitere möglichkeit wäre, dass der ag in annahmeverzug geraten sein könnte, wenn er dir nicht entsprechende arbeit zugewiesen hat.

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#4
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Es würde mich sehr wundern, wenn der AG das Urlaubsgeld komplett zurück verlangen kann.

Anteilig sicher ja, aber kaum für das ganze Jahr, wenn man bis 31.10.2006 beschäftigt war.

Warum wurdest Du gekündigt? Besonders weil es fristlos war.

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#5
 Von 
Christiane5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast Du mal versucht bei Verdi nachzufragen?

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
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