Abzüge bei Regulierung eines Wasserschadens durch Gebäudeversicherung

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
cncncn26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzüge bei Regulierung eines Wasserschadens durch Gebäudeversicherung

Hallo an alle,

folgender Fall:

A hat in seiner vermieteten Eigentumswohnung einen Wasserschaden, der von der Gebäudeversicherung gedeckt ist.

Da die Wohnung momentan leersteht und vor der Neuvermietung ohnehin noch renoviert werden muss, möchte A die Renovierung inklusive Behebung des Wasserschadens "in einem Rutsch" und in Eigenregie durchführen.

Deshalb würde den entstandenen Schaden gerne von der Versicherung im Vorfeld regulieren und den Betrag auszahlen lassen.

Frage 1: Hat A ein Recht auf eine solche Auszahlung oder kann die Versicherung ein solches Vorgehen verweigern und darauf bestehen, den Schaden selber zu beheben bzw. beheben zu lassen (was natürlich alles verkomplizieren würde im Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Renovierung) ?

Letztlich hat ein Gtuachter den Schaden beurteilt, hat jedoch folgende Abzüge vorgenommen:

"Abzug: 30 % für fiktive Abrechnung"

Frage 2: Was bedeutet das und ist das rechtens ?

Außerdem: "Abzug Trocknung und Strom (Erstattung nur gegen Rechnungsvorlage)": minus 1250,- Euro.

Frage 3: Ist das rechtmäßig, dass für bestimmte, willkürlich gewählte Posten dann doch eine Rechnung verlangt wird ?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

CN

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wieder ein typischer Fall.

Wie wäre es einfach den Versicherungsmakler/-agenten mal zu fragen?

Vielen kann hier gar nicht geklärt werden, weil die Versicherungsbedingungen nicht bekannt sind.

Btw.: Der Schaden muss belegt werden. Und das passiert eben durch Rechnungen. Wieviel Strom schlussendlich verbraucht wurde kann der Versicherer schlecht aus der Glaskugel lesen...

LG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von cncncn26):
Frage 1: Hat A ein Recht auf eine solche Auszahlung
Ja.

Zitat (von cncncn26):
Frage 2: Was bedeutet das und ist das rechtens ?


Der Gutachter legt die Kosten der Fachfirmen zu Grunde inkl. der Märchensteuer. Reparierst Du selbst, fällt die Märchensteuer nicht an, auch Dein Arbeitslohn entspricht dann nicht dem kalkulierten Gesellenlohn. Ein Abzug von nur 30 % halte ich für sehr großzügig, es ist aber als Angebot an Dich zu sehen. Daher auch rechtens.

Zitat (von cncncn26):
Frage 3: Ist das rechtmäßig, dass für bestimmte, willkürlich gewählte Posten dann doch eine Rechnung verlangt wird ?
Ja, weil diee Kosten eben nicht zwangsläufig bei der Reparatur entstehen, sondern nur, wenn Du auch tatsächlich Bautrockner einsetzt. Bei aktueller Wetterlage und nicht bewohnter Wohnung und nur wenig Feuchtigkeit könnte man ja auch die Sonne und den Wind zum trocknen nutzen. Die Versicherung ersetzt aber nur Kosten. Fallen sie nicht an, ist in diesem Punkt kein Gewinn zu erzielen.

Prüfe, bevor Du auf das Angebot eingehst, das Verhältnis von Arbeitsaufwand und Material.

Im Normalfall würde ich dankend annehmen. Aber Deine Entscheidung.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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