Abzüge bei Abfindung

26. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)
Abzüge bei Abfindung

Hallo,

nach langem hin und her, habe ich nun endlich meine Abfindung für die Betriebsbedinge Künfigung erhalten. Allerdings nicht die Summe die Verinbart war, sondern einen Netto Betrag. Hochgerechnet wurde genauso viel abgezogen wie bei einem normalen Bruttogehalt.
Leider kann ich es nicht genau nachvollziehen, da ich keine Abrechnung dazu erhalten habe.
Daher meine Frage, ob es korrekt ist, dass von der Abfindung scheinbar alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden?

Wenn jetzt noch das Arbeitsamt zulangt, hat es sich ja für alle richtig gelohnt, nur für mich ist halt nichts geblieben ;-)

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Daher meine Frage, ob es korrekt ist, dass von der Abfindung scheinbar alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden?

Sozialabgaben werden von einer Abfindung nicht abgezogen. Dioe Steuerbelastung für die Abfindung liegt aber weit über dem durchschnittlichen Steuersatz Deines normalen Lohnes, so dass es durchaus sein kann, dass im Ergebnis die Abzüge genauso hoch sind.

Das hängt aber von Deinen individuellen Verhältnissen ab (Steuerklasse, Bruttogehalt).

Eine Abrechnung steht Dir aber selbstverständlich zu.

Da die Abfindung offensichtlich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vereinbart wurde, gehe ich nicht davon aus, dass vom Arbeitsamt eine Sperre droht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Heute habe ich per Post die Lohnbescheinigung erhalten.
Es wurden abgezogen zu jeweils gleichen Teilen: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Den Löwenanteil macht aber der Arbeitnehmeranteil am Gesamtversicherungsbeitrag aus!

Ist das ok?

Wegen dem Arbeitsamt.... Ich meine gelesen zu haben, dass sich das Arbeitsamt die gezahlten Beiträge im Falle einer Abfindung wiederholen kann/tut?


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wie bereits hh mitteilte, Sozialabgaben werden bei einer Abfindung nicht abgezogen.

Bei der Einkommenssteuer hängt es davon ab, ob die Übergangsregelungen greifen. Im Jahre 2005 galt ja noch uneingeschränkt § 3 Ziffer 9 EStG und Abfindungen waren nur bedingt zu versteuern. Wenn der Kündigungsschutzprozess noch aus 2005 stammt, dann gilt das auch weiterhin. Übergangsvorschrift ist § 52 Abs. 4 a EStG .

Da der AG zumindest Sozialabgaben abgezogen hat, hat er somit nicht den geschuldeten Abfindungsbetrag überwiesen. Der AG sollte daher umgehend schriftlich auf die falsche Abrechnung hingewiesen werden und zur Zahlung des Differenzbetrages aufgefordert werden. Wenn dann nichts kommt entweder bei Vorliegen eines Titels (z.B. gerichtlicher Vergleich) Vollstreckung einleiten oder, wenn Abfindung im Abwicklungsvertrag vereinbart wurde oder ein Fall des § 1 a KSchG vorliegt, Zahlungsklage erheben.

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#4
 Von 
pia2005
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 21x hilfreich)

da kann ich eidechse nur zustimmen, hatte auch so einen Fall dieses Jahr. Mir wurde eine Abfindung gezahlt, die Klage war 2005 erhoben. Ist Deine Kündigung 2006, ich meine es greift seit dem 21.01.2006,ausgesprochen, dann zieht Dir das liebe Finanzamt, wenn Du über einen bestimmten Betrag kommst, davon Steuern ab.
Aber fordere Deinen offen stehenden brutto Betrag auf jeden Fall an!!!!!!!!!! Du wirst sicherlich einen guten Anwalt haben, sonst such Dir einen!!!!!!!

Alles Gute und nicht unterkriegen lassen, die Chef´s und auch die ehemaligen versuchens immer wieder!!!

0x Hilfreiche Antwort

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