Abzocke sms-room.com

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stevepalla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzocke sms-room.com

Hallo Forum,
habe folgendes Problem:
Mein Bruder (minderjährig) hat sich bei www.free-sms.com angemeldet und plötzlich bekomme ich ne Rechnung von 108€ zugestellt.
Ich füge mal den Schriftverkehr an:

Zitat:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

die unten angegebene Email-Adresse (XXX) wir von meinem Bruder genutzt.

Er hat sich auf Ihrer Seite, nach einer Werbe-Email, wo ihm 50 Free-SMS versprochen wurden, angemeldet.

Über folgende Kosten war ihm nichts bekannt.

Nachdem ich Ihre Seite vorhin selbst aufgesucht habe und erst durch runterscrollen auf weitere Informationen zu den Kosten gestoßen bin, habe ich mich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung gesetzt.

Da auch während der Anmelde-Prozedur keine weiteren Hinweise zu einem Vertrag gemacht wurden, handelt es sich meines Erachtens hierbei um eine „Verschleierungs-Taktik“ bzw. Täuschung, was mir von der Verbraucherzentrale bestätigt wurde.

Somit wäre der Vertrag ungültig. Mal davon abgesehen, dass mein Bruder noch minderjährig ist und der Vertrag somit sowieso unwirksam wäre.

Wie bereits ähnliche Gerichtsurteile aus der vergangen Zeit gezeigt haben, würde Ihre Rechnung auch nicht unter den sogenannten „Taschengeldparagraphen“ fallen.

Ich bitte Sie den Vertrag aufzulösen, da ich mich nach den oben genannten Argumenten nicht in der Verantwortung sehe, Ihrer Rechnung nachzukommen.



Mit freundlichen Grüßen, XXX"



Die Antwort:

Zitat:

"Sehr geehrter /geehrte XXX,

Wie wir Ihnen bereits mitteilten können wir die Rechnung nur gegen Vorlage einer Kopie der Strafanzeige stornieren. Es sollte gerade in Ihrem Interesse liegen, zu ermitteln, wer Ihre Daten missbraucht.

Solange Sie keine Strafanzeige stellen, bleibt die Forderung hier bestehen und Sie werden weiter gemahnt werden, wodurch weitere Kosten entstehen werden. Nach Beendigung des Mahnverfahrens wird die Forderung automatisch an unser Inkassobüro abgegeben, wodurch wiederum Kosten entstehen werden.

Wir können und konnten nicht davon ausgehen, dass der Auftraggeber minderjährig ist, da als Geburtsdatum der XX.XX.1983 angegeben wurde und bei der Anmeldung durch Klick auf das Kontrollkästchen die Volljährigkeit noch einmal bestätigt wurde.
Sollte dies dennoch der Fall gewesen sein, handelt es sich hierbei um Betrug und Verletzung der Aufsichtspflicht.
Somit können die entstandenen Kosten nicht unserem Unternehmen angelastet werden. Wir behalten uns vor, eine Strafanzeige zu erstatten."


Hat bereits jemand Erfahrungen damit gemacht gemacht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Hat bereits jemand Erfahrungen damit gemacht gemacht?

Nein, nur ca. 30 Trillionen andere Threads drehen sich schon um das Thema...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

Vergiß mal das ,was Mareike schreibt - die hilft Dir nicht!
Sieh mal in Ruhe einige Seiten hier in diesem Forum durch, auch die, welche schon einige Wochen alt sind und du wirst sehr fündig werden.
Wenn du hier nix finden sollst, gib einfach unter
Googl* den Namen dessen ein, der dir geschrieben hat. Dann wirst du seitenlange Verweise erhalten, darunter viele, die besser sind als hier!

Denn solche dumme Antworten, wie sie Mareike schreibt, nützen einem Neuen, der Hilfe braucht, nix. Sie ist nämlich nicht in der Lage anzugeben, wo man entsprechende Hinweise hier kriegt.

Ich vermute mal, du bist den Gebr. Schmidtle*n (das Sternchen ersetzen durch einen Buchstaben, welcher Wohl?)aufgesessen!
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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