Abzocke im Bordell?

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Viermal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)
Abzocke im Bordell?

Hallo zusammen, habe eine kurze Frage ohne lange um den heißen Brei herumzureden: Wir waren an Silvester in Stuttgart in einem Bordell, schwer betrunken. Nun habe ich vier (!!!) Visaabrechnungen im Geldbeutel gefunden: 72 Euro (5:57), 341 Euro (06:24), 660 Euro (07:10) und nochmal 660 Euro (7:53). In Klammer die Uhrzeiten. Die ersten beiden Abrechnungen Denk ich mal sind ok, ich kann mich düster an Sex erinnern. Allerdings sind mir die hohen beiden Abrechnungen absolut schleierhaft - erstens der Preis an sich (Sex ist in der Regel nicht so teuer - also hat mir ne Dame vielleicht irgend nen teueren Sekt aufgeschwatzt) und zweitens auch der Zeitabstand.

Ist es überhaupt erlaubt schwer Betrunkenen Leuten noch Alkohol zu verkaufen? Ich wollte nun anhand des Beleges eine Adresse heraussuchen, da stand aber nur "Tabou" (hab keine Ahnung wie das hieß). Leider finde ich aber kein Bordell im Internet das so heißt in Stuttgart, nur eine Bar, heißt "Tabu". Ich hatte nun vor ein Einschreiben zu senden mit der Bitte alle Belege (unterschrieben), Preisliste etc. Zu senden. Aber ohne Adresse geht das schlecht. Nun war ich bei der Bank und hab eine Zahlungsreklamation ausgefüllt - in der Hoffnung darüber auf eine Adresse zu kommen. Der Banker meinte aber das könnte ein Problem geben und dass die andere Bank die Adresse nicht rausrückt.

Was meint Ihr? Wie stehen die Möglichkeiten? Natürlich würde ich zuerst mal versuchen dies aussergerichtlich einzuklagen, keine Frage.

Viele Grüsse,
Der Silvesterdepp ;-)


-- Editiert Viermal am 07.01.2013 22:08

-- Editiert Viermal am 07.01.2013 22:09

-- Editiert Viermal am 07.01.2013 22:10

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47 Antworten
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#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
zuerst mal versuchen dies aussergerichtlich einzuklagen , keine Frage.


Wie geht denn so etwas?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Viermal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Reiner Vertipper, ich meinte -was sich sicherlich jeder denken kann- EINIGEN.

Wie groß sind die Chancen hier was rauszuholen?

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2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Viermal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Spaß hatten wir allemal - aber das soll ja nicht zur Debatte stehen.

belastbare Zweifel sind für mich die Zeiten (wenn es als Sex abgerechnet wurde) - oder mein Zustand (habe viele Zeugen) dass ich Jenseits von gut und böse war.

Was meint Ihr? Und vor allem: wie komme ich an die Adresse? Oder darf eine Kneipe "Tabou" auf Ihre Kaufbelege schreiben? Also wenn es nicht der Name der Pinte ist?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Erstatten Sie eine Anzeige. Dann besteht wenigstens die Möglichkeit, dass die Polizei Ihnen die Adresse mitteilt. Die Kaufbelege tragen Ihre Unterschrift?



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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Viermal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Meine Belege enthalten sicherlich keine Unterschrift - aber ich Denk schon dass ich die Originale unterschrieben habe......aber ich weiß es eben nicht....

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Die Getränkekosten im Bordell sind doch bekannt, oder? Und außerdem weiss er ja offensichtlich, in welchem Bordell er war. Also, was soll das mit der Adresse erforschen?

wirdwerden

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#8
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Dem Anschein nach könnte es sich hier auch um Kreditkartenbetrug handeln. Kunde wird mit K.O. Tropfen betäubt und anschliessend wird die Kreditkarte geplündert. Dafür sprechen m.M. nach die kurze zeitliche Abfolge der Belastungen und die Höhe der Beträge.

Letzter mir bekannter Fall war eine handvoll Puffs in Düsseldorf, musst einfach mal googlen...

Ich würde Strafanzeige erstatten.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ Spinner: die letzten zwei Abrechnungen sprechen für mehrere Flaschen Champus, und er räumt doch ein, dass er dem Alkohol sehr gut zugesprochen hat. Bei der Kombi KO-Tropfen und Besäufnis wäre er jetzt tot.

wirdwerden

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#10
 Von 
Viermal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Also, ich weiß eben nicht mehr in welchem Bordell ich war...Als ich das Ding verlassen habe war ich noch voll.. Einzigster Anhaltspunkt ist eben die Quittung. Ich denke auch wir sollten die Kirche mal im Dorf lassen bez. KO-Tropfen. Ich war betrunken, ganz klar. Eine Anzeige will ich erst mal vermeiden, wie gesagt, ich würde gerne erst mal dem Inhaber schreiben (Enschreiben) und in einer gewissen Frist Kopien der Belege mit Unterschrift, Preislisten etc. anfordern.

Kann ich denn ohne Anzeige keine Adresse herausfinden wenn's im Internet nichts gibt?

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich rechne Dir hoch an (und das meine ich wirklich so), dass Du zu Deinem "Mist", den Du verzapft hast, auch stehst.

Bordelle sind Gewerbebetriebe. Dürften so viele in Deiner Stadt nicht sein. Ich würde das Ordnungsamt fragen, welche es gibt, und die abklappern. Schicken müssen die Dir gar nichts. Warum auch? Und die Preise eines solchen Etablissements, mein Gott, die sind doch bekannt, oder? Nicht nur von solchen Betrieben, auch von anderen Bars, guten Restaurants. Alkohol ist da nun mal extrem teuer.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Viermal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich verstehe nicht, wo habe ich denn Mist verzapft? Ich habe vielleicht Mist gebaut, keine Frage ;-)

Also, wenn Sie mir nichts schicken, dann besteht ja erst recht der Verdacht dass da was faul ist. Sie müssen ja Belege die ich unterschrieben habe bei sich abgelegt haben, auch Preislisten müssen doch vorliegen. Nehmen wir nun an, die 660 sind für eine Gewisse Dienstleistung abgebucht worden für die eine Stunde drin ist, wie kann dann ein Abstand von 30 Minuten Zustande kommen? Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bin nicht der Typ der überall Geld rausschlagen will, aber genausowenig will ich solchen Machenschaften "Betrunkenen das Geld aus der Tasche ziehen" unterstützen, und dann -wie es vielleicht viele tun- aus Scham auf sich beruhen lassen.

Ach, welche Info ich vergessen habe: Ich komme nicht aus Stuttgart, ist recht weit weg von mir. Also, beim Ordnungsamt kann man auch Adressen nachfragen?

Auf jeden Fall danke für die Antworten :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Gewerbebetriebe sind angemeldet! Und Alkohol ist in Nachtbars, guten Restaurants, Bordellen nun mal sündhaft teuer! Und das ganz regulär, also keine Wucher oder so. Und welche Trinkgeschwindigkeit Ihr hattet, das kann nun mal niemand hier abschätzen.

wirdwerden

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#14
 Von 
Viermal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, aber die Frage ist doch inwieweit ein Betreiber an Betrunkene noch verkaufen darf? Dacht d ist nicht erlaubt. Aber lange Rede, kurzer Sinn, ich werde mal beim O-Amt anrufen.

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#15
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Vielleichts gehts über die Kreditkartenfirma. Teilen Sie der mit, daß Sie sich an die beiden Beträge nicht erinnern können. Dann bekommen Sie vielleicht einen Beleg mit mehr Informationen und die Adresse des Ladens.

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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."

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#16
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Und Alkohol ist in Nachtbars, guten Restaurants, Bordellen nun mal sündhaft teuer! Und das ganz regulär, also keine Wucher oder so.


Das ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. In guten Restaurants kostet der Champus 500 EUR/Flasche, weil es ein Top-Jahrgang Dom Perignon ist; in Bordellen kostet durchschnittlicher Alkohol teilweise so viel. Das eine ist kein Wucher, das andere schon.

quote:
inwieweit ein Betreiber an Betrunkene noch verkaufen darf?


Gesetzlich verboten ist es ihm nicht. Kritisch ist dann die Frage, ob die Willenserklärung des Konsumenten ggfs. anfechtbar ist; insbesondere dann, wenn der Betreiber den Alkoholisierungsgrad erkennen mußte.
Das kann dann im Einzelfall beliebig knifflig werden, wenn die betreffende Dame dort nicht fest angestellt war, sie den Champus geordert hat und der Betreffende hat ihr das Geld gegeben. Wie will man dann gegenüber dem Wirt behaupten, dieser hätte erkennen müssen, daß der Vertragspartner nicht mehr Herr seiner Sinne war?

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#18
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Ich denke, das zielführendste hier ist, das Kreditkarten-Institut anzuschreiben mit der Erklärung, dass man sich an die betreffenden Rechtsgeschäfte nicht erinnern kann. Gleichzeitig Belege anfordern.

Gruß,
capitano


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#19
 Von 
Viermal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

(Offtopic)
@Mit-Glied: In jedem Forum gibt es solche Leute wie Dich die mit solchen Nonsens-Post nur rumspamen und den Neunmalklugen spielen müssen/wollen. Sicher bist Du ein Engel und hast noch nie ******* gebaut. Ich schlaf gleich ein. Meine Güte.

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Jeder macht Fehler. Aber dann sollte man auch dazu stehen, und sie in dem Ordner "Erfahrung sammeln, passiert mir nie wieder" abheften.

wirdwerden

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#21
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ wirdwerden

Es ist hier aber kein Moral-Forum, sondern ein Rechtsforum!
Insofern sollten in erster Linie rechtlich relevante Hinweise gegeben werden.

Gruß,
capitano


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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Richtig. Und wenn er weiss, wo er war, dann hilft es ihm auch nicht weiter. Der Betreiber muss keine Auskunft geben, er wird nur wissen, dass da XY Flaschen Champagner bestellt worden sind. Und das wars. Außerdem ist es nicht die Aufgabe des Betreibers, dem TE zu helfen, eine Klage gegen ihn selbst schlüssig zu machen. Da lässt der TE nur (finanzielle) Federn, zu denen, die er bisher schon gelassen hat.

wirdwerden

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#23
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

1. Der Fragesteller hat erläutert, dass er nicht weiß, wo er war.

2. Der Betreiber muss seine Forderung belegen, z.B. an Hand des unterschriebenen Kreditkartenbelegs oder des elektronisch autorisierten Belegs.

Letzteres lässt man allerdings besser über das Kreditkarten-Institut laufen; das ist der einfachere Weg.

Gruß,
capitano


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#24
 Von 
Viermal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Zu meinem Fehler stehe ich ja, habe ich schon mehrfach geschrieben. Ich habe mich eigentlich auch schon damit abgefunden dass das Geld futsch ist - **** happens, ich bin kein armer Mann, ich werde das verkraften.

Wie gesagt, aus diesem Vorfall heraus kam ich eben auf viele Fragen:
-was muss überhaupt auf einem Beleg stehen / ist es zulässig dass auf Belegen mit hohen Summen keine Adresse steht. Daraus resultierend: wie komme ich überhaupt an die Adresse im Nachhinein?
-inwiefern spielt Alkoholkonsum eine Rolle bei (solchen) Verträgen?
-Wie komme ich an die Originale heran bzw. muss der Inhaber mir diese Quittung mitsamt Preislisten herausrücken bei Anfrage? (bzw. eine Kopie davon)
-Spielt der Zeitraum der Belege eine Rolle? (wie gesagt, was wenn es nicht um Alkoholika geht sondern um eine Dienstleistung) - insbesonders dann wenn der Zeitabstand der Belege kürzer ist als die Dienstleistung.


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#25
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Soweit ich weiß, kannst du dir vom Kreditkarten-Institut die Belege anfordern.

Ruf doch einfach dort an.
Auf deinem letzten Kreditkartenauszug dürfte die Telefon-Nummer stehen, und die helfen dir bei Deinen Fragen bestimmt!

Gruß,
capitano

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1x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
Viermal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich ernenne Mr. Mit-Glied zum Forenhelden. Und Spiesser Nr. 1.

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dexter9
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

da haste echt selbst schuld, warum zahlst auch mit karte statt bargeld? es könnte sein das sie dir getränke in wert von 200€ verkauft haben z.b ein glas orangensaft google mal nach der masche der tutti frutti table dance bar reeperbahn.

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)

Manche stehen hier über den Dingen...wenn ich das hier lese *selber schuld usw.*
Wer unfehlbar ist,der werfe den ersten Stein.
Wer sich mal einen über den Durst getrunken hat,der weiss
am nächsten morgen wohl auch nicht mehr so genau bescheid,
wie der vorherige abend war.
Von Viermal will halt nur wissen wie die hohen Abbuchungen zustande kamen und welcher Anspechpartner dafür in Frage kommt.

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"N_L"

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Es gibt Nagelstudios :grins: und eine gehobenere Klasse, in denen man zwar auch Nageln kann :devil: deren 'Geschäft' aber in erster Linie darauf ausgerichtet ist, völlig überteuerte Getränke zu verkaufen.
Jeder Taxifahrer in Stuttgart kennt die Nagelstudios der gehobenen Klasse:)

Ob dort - ausser blauen Beulen - noch etwas an Euronen zurückzuholen ist, das halte ich für fraglich.

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