Die Abwrackprämie für Altautos darf nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Die Essener Richter begründeten ihren rechtskräftigen Beschluss unter anderem damit, dass die Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro dem Hilfeempfänger nicht nach freiem Ermessen für den Privatkonsum zur Verfügung stehe. Vielmehr sei die Prämie nur gewährt worden, wenn die Anschaffung eines Neu- oder Jahreswagens nachgewiesen worden sei, ebenso die Verschrottung des Altautos.
23. Juli 2010 - 14.15 Uhr
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