Abwerben von Kunden durch MA ?

14. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Verstrappel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwerben von Kunden durch MA ?

Guten Tag,

Ich bin Geschäftsführer einer mittelgroßen Firma und brauche mal ein paar Meinungen.

Zur Lage:

Wir bieten ein System an, bei welchem auf Resellerbasis DSL Zugänge verkauft werden. Diese Systeme nutzen viele unserer Kunden, um sich ein Standbein aufzubauen.

Nun ist es so, dass einer meiner MA (a) eine eigene Firma nebenher betreibt, und von einem unserer Kunden (b) einen großen Kunden übernommen hat.

Dies kann so geschehen, dass der Kunde einfach im System von einem Reseller zum anderen geschoben wird.

Unser Kunde (der "Geschädigte") moniert nun:

- Vertrauensbruch
- Keine Information über Wechsel
- Nutzung interner Funktionen für die eigene Firma (a) um einen Kunden von (b) direkt zu übernehmen. Es erfolgte kein Einverständnis von (b) diesen Kunden gehen lassen zu wollen.
- Es bestehen für (b) durch diesen Wechsel nun keinerlei Möglichkeiten mehr, ehemalige Vorgänge bezüglich des abgeworbenen Kunden nachzuvollziehen.
- Verstoß gegen Datenschutz

Ich sehe das Ganze so: Mein Mitarbeiter hat für seine eigene Firma Mittel genutzt, die ihm nur als Mitarbeiter meiner Firma zur Verfügung standen. Somit hat er seiner eigenen Firma einen Vorteil verschafft. Er hat meinem anderen Kunden durch die Abwerbung geschadet, und mir, indem mein Kunde nun nachhaltig das Vertrauen in uns verloren hat.

Wie würden Sie das Ganze bewerten?
Ist dies ein Grund, meinen MA zu kündigen?
Durfte er sich so verhalten, oder hat er unrechtmäßig gehandelt?

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der AN betreibt eine eigene Firma genau in der selben Branche, in der er für den AG tätig ist? Wie ist denn das möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der AN betreibt eine eigene Firma genau in der selben Branche, in der er für den AG tätig ist? Wie ist denn das möglich? <hr size=1 noshade>

Vermutlich weil der Arbeitgeber das nicht im Vertrag ausgeschlossen hat oder es ihm nicht bekannt war?



Spontan fallen mir ein:
1) § 17 UWG - Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
2) Verstoß gegen die allgemeine Treue- und Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber


Mögliche Sanktionen wären
- Fristlose Kündigung
- Strafanzeige (und zwar nicht nur vom AG)
- Klage auf Unterlassung (ebenfalls nicht nur vom AG)
- Schadensersatzforderungen (ebenfalls nicht nur vom AG, aber auch vom Kunden gegen den AG)



Dumm wäre es jedoch wenn der Arbeitgeber von der Nebentätigkeit wusste und auch von den Möglichkeiten des Missbrauches und nichts unterneommen hätte.
Dadruch könnte man eine Duldung unterstellen, was z.B. eine fristlose Kündigung praktisch unmöglich machen dürfte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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