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Abwerben der Mitglieder einer Model-Community ?

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Abwerben der Mitglieder einer Model-Community ?

Hallo liebe Mitglieder,

folgende Frage und Sachverhalt:

Ok kurze Sachverhaltsschilderung:

Ich habe in einer Model-Community Mitglieder angeschrieben und gefragt ob ich sie zu einer anderen Seite einladen darf um ihre Modelkarriere noch weiter auszubauen,um neue Kontakte zu knüpfen und um an mehr Jobs zu kommen !
Antworten sollten sie an meine emailadresse schicken !

Wenn die Mitglieder geantwortet haben und mehr über die Seite oder eine Einladung haben wollten, habe ich ihnen eine über den Emailverkehr geschickt !


So nun habe ich einen brief einer Kanzlei in Düsseldorf erhalten, die mir vorwirft Mitglieder ohne deren einverständnis mit diesen Einladungen belästigt zu haben !

Es heißt es wäre egal ob dies über die Community oder per Email geschehen wäre !

Nun meine Frage:

Vorgeworfen wird mir ja, die Mitglieder ohne deren Einverständnis angeschrieben und belästigt zu haben, jedoch konnte ich ihnen die Einladung ja nur zusenden, wenn sie mir eine Antwort auf meine Anfrage per Email geschickt haben, da ich sonst ja garnicht an die Emailadressen rangekommen wäre , daraus kann man doch schliesen das sie einverstanden gewesen sein müssen !!!


Bitte um Hilfe !!!

Lg


von 25333 am 29.07.2009 13:59
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Abwerben der Mitglieder einer Model-Community ?
Hallo!

Nur ein Verstaendnisproble;
quote:
wenn sie mir eine Antwort auf meine Anfrage per Email geschickt haben, da ich sonst ja garnicht an die Emailadressen rangekommen

1) Du schreibst die Models per Mail an
2) Sie antworten Dir
3) Du nimmst die Antwort als Einverstaendnis und begruendest, Du waerst sonst nicht an die Mailadresse gekommen - wie aber ist dann Schritt 1 zu erklaeren?

Ich wuerde schlicht sagen, dass Du zunaechst Mails versendet hast. U.U. koennte man das als SPAM-Mail bezeichnen. Und evtl. hast Du das gewerbsmaessig betrieben. Dann waere das eine Form der Kaltakquise. Und ob die via Mail erlaubt ist, weiss ich nicht.

Zusaetzlich bin ich mir hier aber nicht sicher, ob die Kanzlei wirklich im Namen der Modells sprechen kann. Wurdest Du dann diesbzgl. zu einer Unterlassungserklaerung aufgefordert?

Gruss
Agenor



von Agenor am 29.07.2009 16:37
Status: Philosoph (677 Beiträge)
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>Abwerben der Mitglieder einer Model-Community ?
Noch was dazu:


Auf der Seite der Seite wo ich die Models angeschrieben habe steht unter anderem in den Allgemeine Nutzungsbedingungen :

"6.
Vertragsstrafe
Ein Teilnehmer, der den vorstehenden Regelungen beharrlich, d.h. mindestens drei Mal in gleicher oder ähnlicher Weise, zuwiderhandelt, kann auf Zahlung einer Vertragssstrafe von bis zu € 5.000,00 in Anspruch genommen werden. Ein einmaliger Verstoß gegen das Werbeverbot (s. oben Ziff. 2) löst eine Vertragsstrafe iHv. € 2.500,00 aus. Handelt es sich um Werbung für Pornografie, LiveCam-Angebote, Begleitservice, Tabledance, Dating, Singlebörsen oder Konkurrenzangegebote, wozu auch Modellagenturen gehören, erhöht sich die Vertragsstrafe auf € 3.500,00. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. "

Auf der Seite wo ich die Models eingeladen habe steht in "Über uns":

Ist das erste Lifestyle-Portal, das Models, Fotografen, Visagisten und Modelagenturen aus aller Welt zusammen bringt.

In Kooperation mit zahlreichen Dienstleistern aus der Fashion-, Beauty- und Lifestylebranche entwickeln wir laufend neue Konzepte, um unseren Mitgliedern einen exklusiven Mehrwert anbieten zu können. So gibt es für Mitglieder zahlreiche Vorteile wie einen Gästelistenservice, exklusive Parties in Clubs und noch viel mehr. Darüber hinaus steht die Community Partnern wie Model-, Promotion- und Künstleragenturen zur Verfügung, die ständig nach neuen Gesichtern suchen.

In der kostenlosen Community beschließen die Mitglieder gemeinsam, ob ein neuer Bewerber in die Gemeinschaft aufgenommen wird.
Hauptaugenmerk wird dabei auf die Qualität der hochgeladenen Fotos gelegt. Durch die Beteiligung jedes Mitglieds am Aufnahmeprozess und unser No-Fake-System fördern wir die Verbundenheit und Kommunikation unserer Mitglieder untereinander."


Ds eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun oder?

-- Editiert am 29.07.2009 17:15

-- Editiert am 29.07.2009 17:16


von 25333 am 29.07.2009 17:15
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Abwerben der Mitglieder einer Model-Community ?
quote:
jedoch konnte ich ihnen die Einladung ja nur zusenden, wenn sie mir eine Antwort auf meine Anfrage per Email geschickt haben

Man wirft dir ja nicht das Anschreiben per Mail vor, sondern das Anschreiben per PN.




von Borst Mahlzahlt am 29.07.2009 17:50
Status: Unsterblich (1004 Beiträge)
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>Abwerben der Mitglieder einer Model-Community ?
Hmm ok aber durch ein Anschreiben per PN ob jemand sich noch auf einem Lifestyle-Portal, für Models, Fotografen, Visagisten und Modelagenturen aus aller Welt" anmelden will begehe ich doch nicht gleich eine Strafe!

Es handelt sich heir doch nciht um etwas dieser aufgeführten Punkte :

"Ein einmaliger Verstoß gegen das Werbeverbot (s. oben Ziff. 2) löst eine Vertragsstrafe iHv. € 2.500,00 aus. Handelt es sich um Werbung für Pornografie, LiveCam-Angebote, Begleitservice, Tabledance, Dating, Singlebörsen oder Konkurrenzangegebote, wozu auch Modellagenturen gehören, erhöht sich die Vertragsstrafe auf € 3.500,00. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. "

Mitglieder die daran inetressiert waren haben dann per email geantwortet: "Ja ich habe interesse um welche Seite geht es denn" oder sonstiges, ist das keine Einverständnis?


Auf solche Antworten hin habe ich ihnen dann eine Einladung per Email geschickt !!! Diese sah so aus:

"Hey ,

kennst du 123.com schon? Kann ich dir nur empfehlen. Das ist eine neue Model Community, in der du selber bestimmen kannst, wer aufgenommen wird. Bekannte Modelagenturen scouten dort ständig nach neuen Models. Darüber hinaus gibt es für Mitglieder zahlreiche Vorteile (Gästelistenservice, exklusive Parties, etc.)

Es ist 100%ig kostenlos mit diesem VIP-Code: 123456789

Hier der Link: http://www.123.com
Probieren geht ja bekanntlich über studieren.

Ich freu mich auf Dich!

(Diese Einladung wurde von ... verschickt)"

So, der Seitenbetreiber der Homepage die die Kanzlei beauftragt hat wirft uns jetzt vor, DIESE Nachricht an seine Mitglieder geschickt zu haben, was aber wiederrum nicht stimmt da man diese Nachricht nur an und per email verschicken kann.

Dazu muss man die Emailadresse auf der Modelseite für die wir geworben haben eingeben und mit "Freund einladen" bestätigen, jedoch passiert dieser Nachrichtenverkehr nur auserhalb ,also per email !

Auf der Modelseite selber habe ich texte wie diese geschrieben:

"Super Sedcard mit tollen Bildern !
Meld dich doch mal bei Scout_Modelagentur_DEU@web.de
mit deiner MK-ID, die suchen momentan dringend nach
Models und New faces!
P.S.: Bitte Antwort nur direkt an die Email,hab hier
keine Mail-Funktion!"

oder

"Hi,


Hab deine Fotos gesehen und fand sie wirklich gut,deshalb würd ich dir gerne eine persöhnliche VIP Einladung auf eine exclusive,kostenlose und Internationale Modelseite zukommen lassen, auf der dir Kontakt zu internationalen Agenturen, Models, Scouts, Fotografen usw geboten wird!

Die Seite hat bisher mehrere tausend exclusive Mitglieder wie z.B. Payman von Germany's Next Topmodel, bekannte Schauspieler z.B aus Baywatch, Fußballstars wie Dembaba von Hoffenheim uvm !Desweiteren scouten ständig TOP Agenturen nach neuen Gesichtern und Models!


Die Seite ist 100% kostenlos, gewährt jedoch auch nur wenigen Models Zugang!

Nach einer Anmeldung nimmt man als Model an einem 100-Stimmen Voting Teil, bei dem Agenturen und Models über den Zugang entscheiden, was bei dir aber kein Problem werden dürfte !!!

Danach hat man vollen Zugriff auf alle Funktionen, die Möglichkeit sich in int.Clubs auf die Gästeliste zu schreiben, Kontakt zu berühmten Persöhnlichkeiten der Modewelt und hohe Chanen die Modelkariere erfolgreich fortzusetzen !

Wenn du Interesse an einer Einladung hast würde ich dich bitten mir deine Emailadresse hier per PN oder besser wenn möglich an meine Emailadresse:

Beispiel@web.de

zu schicken, falls es nicht geklappt hat und von mir nach 1 Tag keine Rückmeldung kommt einfach nochmal schicken

lg"


Das waren die Nachrichten die ich verschickt habe und nicht wie im schreiben der Kanzlei die Einladungsnachricht die man erst anschließend bekommen hat und das per EMAIL !

Wer kein Interesse hatte, hat sich nicht gemeldet und somit auch NIE eine Einladung mit Link oder Code bekommen !!!

Habe auserdem in verschiedenen Foren gepostet das ich dort einladen kann, man soll sich bei mir per email melden, es können doch also auch theorethisch andere über mich geworben haben, ich habe am ende dann nur die Einladung per Email versendet !!!

lg und danke schonmal


Eine Unetrlassungserklärung ist ebenfalls dabei !

Ich soll nun 3.500€ zahlen plus eine Anwaltsgebühr von ca. 1,400€ !

Was meint ihr, gleich zahlen oder Anwalt zu rate ziehen oder vors gericht ?
Gibts ne chance da raus zu kommen?

-- Editiert am 29.07.2009 21:13


von 25333 am 29.07.2009 20:51
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Abwerben der Mitglieder einer Model-Community ?
Habe gerade noch gelesen das dort steht:

"Der Austausch zwischen Teilnehmern dient der Anbahnung von Fotoshootings. Sollten andere Zwecke verfolgt werden, behält model-kartei.de sich die Schließung des Teilnehmerkontos (Accounts) vor. model-kartei weist darauf hin, dass Werbung für Waren oder Dienstleistungen über persönliche Nachrichten oder Emails an Teilnehmer wettbewerbswidrig sein kann und model-kartei.de in diesen Fällen ein Unterlassungsanspruch zustehen kann. In diesem Fall wird auch eine Vertragsstrafe fällig;"

Zählt die andere Seite bzw meine Werbung zu einer für eine Dienstleistung,Werbung für Pornografie, LiveCam-Angebote, Begleitservice, Tabledance, Dating, Singlebörsen oder Konkurrenzangegebote,oder Modellagenturen?? eigentlich nicht oder, denn auf der Seite für die geworben wurde heißt es:

Ist das erste Lifestyle-Portal , das Models, Fotografen, Visagisten und Modelagenturen aus aller Welt zusammen bringt .

In Kooperation mit zahlreichen Dienstleistern aus der Fashion-, Beauty- und Lifestylebranche entwickeln wir laufend neue Konzepte, um unseren Mitgliedern einen exklusiven Mehrwert anbieten zu können. So gibt es für Mitglieder zahlreiche Vorteile wie einen Gästelistenservice, exklusive Parties in Clubs und noch viel mehr. Darüber hinaus steht die Community Partnern wie Model-, Promotion- und Künstleragenturen zur Verfügung, die ständig nach neuen Gesichtern suchen.

Handelt es sich dann hierbei um eines der oben aufgeführten Vergehen ????




von 25333 am 29.07.2009 22:34
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Abwerben der Mitglieder einer Model-Community ?
quote:
durch ein Anschreiben per PN ob jemand sich noch auf einem Lifestyle-Portal, für Models, Fotografen, Visagisten und Modelagenturen aus aller Welt" anmelden will begehe ich doch nicht gleich eine Strafe

Du willst mir nicht erzählen, daß es nicht offensichtlich ist, daß du damit erstens Werbung für eine Konkurrenz des betreffenden Portals machst und daß zweitens genau das vom "Werbeverbot" der AGB umfaßt wird, oder?

quote:
Das waren die Nachrichten die ich verschickt habe und nicht wie im schreiben der Kanzlei die Einladungsnachricht die man erst anschließend bekommen hat und das per EMAIL !

Das ist wohl unerheblich, zumal die Kanzlei auch problemlos deine PNs als unzulässige Werbung klassifizieren kann. Es wird nicht dadurch zulässig, daß du erst mal Werbung für die Werbung machst. Ob du nun schreibst "komm auf porsche.de" oder schreibst "hast du Interesse an schnellen Autos, dann schreib mir eine Mail und ich schicke dir den Link", ist Jacke wie Hose.

quote:
Ist das erste Lifestyle-Portal , das Models, Fotografen, Visagisten und Modelagenturen aus aller Welt zusammen bringt

Jo, aber nicht das erste Lifestyle-Portal, das Lifestyle-Portale zusammen bringt, die ... zusammen bringen.
Es ist doch ganz offensichtlich, daß die keine Werbung für die Konkurrenz wollen, und genau das hast du gemacht.

Es wäre also nur noch zu schauen, ob die Vertragsstrafe wirksam vereinbart war bzw. ob die doppelte Einforderung (Vertragsstrafe *plus* Anwaltsgebühren) zulässig ist; immerhin ist eine Vertragsstrafe ja sowas wie *pauschalisierter* Schadensersatz, der verständigerweise alle Anspruchskosten umfassen sollte.

Bei der Summe dürfte sich zumindest eine Erstberatung beim Anwalt (max. 190 EUR plus Märchensteuer) lohnen. (Außer man kann dir gewerbliches Handeln unterstellen, dann ist die Erstberatungsgebühr nicht gedeckelt.)


von Borst Mahlzahlt am 30.07.2009 12:46
Status: Unsterblich (1004 Beiträge)
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>Abwerben der Mitglieder einer Model-Community ?
Sie müssen mir helfen bitte!!!!!!!!!

Man kann meinen Namen googeln und das will ich keinesfalls!

Die Leute von der Topmodels-Community löschen mich nicht! Und ich hab kein Interesse! Ich wurde total auf den Arm genommen, ich weiß nicht wer mich da angemeldet hat, aber ich hab E-Mails bekommen von einer Anemldung von denen ich nichts wusste!
Was soll ich bloß tun? Ich bin total verzweifelt!
Bitte! Sie müssen mir helfen!
Ich möchte jetzt stuideren und möchte definitiv nicht, dass mein Name gegoogelt werden kann!
Ich kann nichts dagegen tun; wenn man sie anschreibt, antworten die nur belangloses Zeug und löschen mich nicht!

BITTE HELFEN SIE MIR!


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""


von Doro-MU am 15.08.2009 23:10
Status: Frischling (2 Beiträge)
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