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Abweisung eines Schwarzen als Mietinteressenten - 1/1
vom 15.03.2010   |   1118 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Mietrecht, Pachtrecht

Abweisung eines Schwarzen als Mietinteressenten

Von Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Constanze Becker
 Becker

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Schwerpunkte: Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Miet und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht.
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Das AGG gebietet auch dem Vermieter, Mietinteressenten nicht wegen ihrer Rasse oder Herkunft, ihres Geschlechts, oder ihrer Religion, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität zu benachteiligen.

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Diskriminierung  

Im Ergebnis darf der Vermieter also grundsätzlich die Ablehnung eines Interessenten nicht mit einem dieser Merkmale begründen (BGH v. 26.06.2009 - XII ZR 145/07).

Im konkreten Fall hatte der Hausverwalter Mietinteressenten, die sich auf ein Inserat geleldet hatten, zur Terminsvereinbarung an den Hausverwalter verwiesen, Als die Interessenten vor Ort erschienen, erklärte der Hausmeister: "die Wohnung wird nicht an Neger, äh... .Schwarzafrikaner und Türken vermietet".