>Abweichung zwischen Kostenvoranschlag und Rechnung
quote:
1. Bei einigen Teilen wurde vergessen die MwSt zu berechnen, was aber aus dem Kostenvoranschlag nicht hervorgeht. Hier stehen die Einzelpreise, drunter eine Summe und daneben der Hinweis Endpreis incl. MwSt.
DAS ist aber alleine das Problem des Betriebes.
quote:
2. Des Weiteren beruft sich der KFZ-Betrieb darauf, dass eine Kostensteigerung von 20% gegenüber dem Kostenvoranschlag vom Kunden hinzunehmen ist?
Grundsätzlich ist jede Überschreitung eines Kostenvoranschalges hinzunehmen, da es sich ja nur um einen unverbindliche Schätzung handelt.
Die ständige gängige Rechtssprechung geht von einem Satz von 20% aus bei der eine Überschreitung ohne vorherige Zustimmung des Kunden in Ordnung ist.
Ab 20% müsste man die Zustimmung des Kunden einholen bzw. den Auftrag abbrechen falls diese fehlt.
Das dürfte aber nicht gelten, wenn die Überschreitung nur durch einen Verstoß gegen die Preisangabeverordnung passierte.
Sofern also keine umfangreicheren Arbeiten durchgeführt wurden und nicht mehr Teile verbaut wurden, wäre die Erhöhung abzulehen.
Das Problem ist hier jedoch, das die Aussage nur mündlich existiert, also schlicht nicht beweisbar ist.
Man sollte daher nochmal neutral schriftlich anfragen, wie es zu der Überschreitung kommt und eine schriftliche Antwort anfordern.
Den unstrittgen Betrag würde ich schon mal zahlen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
von Harry van Sell am 09.04.2011 21:24
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:
2,9
(von 507 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden