Abwasserschaden, haftet Handwerker?

10. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 31x hilfreich)
Abwasserschaden, haftet Handwerker?

Kurz nach unserem Einzug gab es bei uns im EG (nicht benutztes WC) ein Problem und etwas Abwasser floss aus dem WC auf den Boden. Wir riefen den Handwerker um das Rohr zu reinigen. Er demontierte das WC und warf es weg, ein Loch blieb im Boden, Kosten 200 Euro. Nach nur 1 Woche kam dasselbe Problem wieder aber so gewaltig das Teile des EG in Abwasser, Toilettenpapier usw. ca. 3 cm hoch stand. Der Gestank war fürchterlich und auch die Reinigungskosten schlugen mit einem guten Betrag zu Buche.

Ich bin der Annahme dass hier ein Pfusch vorliegt, der Handwerker hat hier seine Arbeit nicht richtig ausgeführt.

Frage:

Muss der Handwerker in diesem Fall haften und für die erneuten Rohrreinigungskosten sowie den Aufraumungskosten aufkommen?

Wenn nicht wird der Schaden durch die Hausrat bezahlt?



-- Editiert von schimmel18 am 10.02.2008 15:09:03

-- Editiert von schimmel18 am 10.02.2008 15:09:48

-- Editiert von schimmel18 am 10.02.2008 15:10:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Um festzustellen, ob der Handwerker tatsächlich den Schaden verursacht hat, sollte man erwägen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Nur so dürfte die Ursache sicher festgestellt werden, ohne dass Ansprüche evtl. verloren gehen bzw. die FA nicht belangt werden kann, weil sie sich sonst ggf. darauf berufen könnte, es sei etwas an der Situation verändert worden.

Das sollte dann aber gemacht werden, bevor irgendetwas an der Schadenstelle verändert wird.

Evtl. kann auch ein Privatgutachten eines Sachverständigen helfen.

Warum hat denn die Handwerksfirma das WC weggeworfen? Was war das überhaupt für eine FA? Fachfirma?

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#2
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 31x hilfreich)

Es war eine ganz bekannte Fachfirma bei uns im umkreis. Mir kam das ganze schon komisch vor.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn das WC agberäumt wird, muss der offene Kanalanschluss (Abflussrohr) auslaufsicher abgedichtet werden. Wenn das nicht gemacht wurde, haftet der Handwerker aus der Verschuldenshaftung. Die Betriebshaftpflicht vom Handwerker wird bei entsprechendem Nachweis leisten.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#4
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Das haben wir auch gedacht, als die bei uns tätig gewesenne Sanitärfirma die Abwasserentsorgung falsch abgedichtet hat, so dass Grundwasser in unseren Keller eindringen konnte. Folge: Estrich raus, Putz ab von den Wänden, Abflammen der Wände wegen sich bildenden Schimmels etc. etc.

FA behauptet, der Architekt sei schuld, der schiebt es auf die Firma, dann soll die etwa 90 cm unter Gelände liegende Rohrabdichtung plötzlich durch das Rütteln beim Verdichten des Bodens für die Wege ums Haus entstanden sein...

Von der HP der FA haben wir bislang keinen Cent erhalten, dafür reichlich an Prozesskosten zahlen müssen...

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