Abwasserentsorger - horrende Gebühren

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
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Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Abwasserentsorger - horrende Gebühren

Hallo Freunde,

der Abwasserverband (editiert) versendete in diesen Tagen an die Grundeigner eines bestimmten Gebietes eine sog. "Grundgebührerklärung", mit folgendem Wahnsinns-Inhalt:
-- "Für Grundstücke, die ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt werden, ist die Bezugsbasis für die Grundgebühr die Wohneinheit (monatlich 9 EUR/Wohneinheit)" ... .

Das heisst, für ein Mietshaus mit 11 Wohnungen fallen im Monat 99 EUR an Abwasser-Grundgebühr an, für ein EFH sind es nur 9 EUR . Die meisten Leute in der Gegend haben EFH, diese freuen sich da die Gebühren gesunken sind.
-- Aber was sagt man dazu als MFH-Besitzer ?
-- Auch der normale Mieter wird so um 100 EUR/Jahr mehrbelastet, sofern man Mieter hat, auf die man das umlegen kann.
-- -- (Es geht, wie gesgt, um die Grundgebühr -- der Verbrauchspreis beträgt nochmal extra 3.57 EUR/m³ .)

Kann man dagegen grundrechtlich vorgehen ? Ein Anschlusspreis/ Wohneinheit hat ja fast den Charakter einer Besteuerung von Wohneinheiten, dürfen das die Abwasserentsorger ?

Falls die AW-Entsorger das dürfen, wie geht man bei Leerstand vor ? Es kam mit dem Schreiben ein Fragebogen, wo man die Anzahl der Wohneinheiten angeben soll ... .
-- Nun kann man zwar erstmal nur die Anzahl der vermieteten WE angeben und den Leerstand eben nicht,
-- aber das ändert sich gelegentlich, und abrechnen muss man ja auch ... .
-- -- Die Phantasie der Entsorger geht vermutlich in Richtung einer Grundgebühr auch für leerstehende Einheiten ... , d.h. spätestens wenn man eine Einheit mehr anmelden will bekommt man von denen evtl. eine rückwirkende Rechnung ... ,
-- -- bzw. wenn man eine Einheit abmelden will wollen die dann nicht mitmachen ... .

Was sagt Ihr dazu ?

-------------

Mein Notfallplan sieht so aus: Baulich leerstehende WE zusammenlegen, das kann ich gut realisieren (Baugenehmigung nicht nötig); wenn mal was vermietet wird kann ich es wieder trennen -- ich kann einfach original vorhandene Türen mal mit Trockenbau schliessen und mal den Trockenbau wieder entfernen ... , das dauert jeweils ein-zwei Stunden -- und schon habe ich eine Wohnung mehr oder weniger, die Fläche/Wohnung ist dann eben anders ... ,
-- auch hätte ich wohl den Denkmalschutz auf meiner Seite, wenn es darum geht, die Wohnungen zusammenzulegen, da das der Originalzustand wäre, bei der Unterteilung allerdings wohl wiederum nicht ... .

-- Wäre dazu ausser der baulich-realen Durchführung auch ein Verwaltungsakt nötig, müsste das angezeigt werden ? Falls ein solcher Akt nötig wäre (wovon ich noch nie etwas gehört habe), würden sich die Abwasser-Bürokraten natürlich hinter diesem Akt verschanzen - man müßte dann immer die bauliche Veränderung anzeigen, oder sie würden einem die Gebühren berechnen -- es wäre so eine Art Melderecht für Wohnungsunterteilungen ... .

Aber ich komme mir vor wie der sprichwörtliche Schweijk, mit diesem Notfallplan -- das dürfte doch eigentlich nicht nötig sein,
-- es müßte doch eigentlich zumindest möglich sein, Leerstand abzumelden ... ,
-- davon abgesehen zahlt man in Deutschland eigentlich immer pro Objekt, nie pro Wohneinheit -- den Bürokraten müssen diese Gebühren wohl in einem feuchten Traum erschienen sein .

---

Der Vollständigkeit halber: Die Mitgliedschaft des betreffenden Gebietes in diesem Abwasserverband ist zum 1.1 2017 neu.
Es gab bisher einen anderen AZV, dieser wurde wegen Misswirtschaft zerschlagen, die betroffenen Gemeinden wurden nun auf 2 andere Verbände aufgeteil.

-- Editier von Koenig Arthur am 03.01.2017 05:15

-- Editiert von Moderator am 03.01.2017 13:03

-- Thema wurde verschoben am 03.01.2017 13:03

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):
Kann man dagegen grundrechtlich vorgehen ?

Einfach mal das Schreiben ganz lesen. Dort pflegt in der Regel drauf zu stehen, was man machen muss wenn einem das nicht gefällt was da drin steht.
Alternativ in die Satzung des Entsorgers schauen.



Zitat (von Koenig Arthur):
Ein Anschlusspreis/ Wohneinheit hat ja fast den Charakter einer Besteuerung von Wohneinheiten, dürfen das die Abwasserentsorger ?

Natürlich, wenn der Anschluss verfügbar ist.



Zitat (von Koenig Arthur):
Mein Notfallplan sieht so aus: Baulich leerstehende WE zusammenlegen, das kann ich gut realisieren (Baugenehmigung nicht nötig); wenn mal was vermietet wird kann ich es wieder trennen -- ich kann einfach original vorhandene Türen mal mit Trockenbau schliessen und mal den Trockenbau wieder entfernen ... , das dauert jeweils ein-zwei Stunden

Das nennt man dann wohl "Milchmädchenrechnung" ...




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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo @Harry, ich nenne Sie dann mal ein Milchmädchen, denn Sie haben diesen Begriff ja ins Spiel gebracht.

Von der Materie haben Sie derweile anscheinend wenig Ahnung, denn:
-- Ich habe eine Vielzahl von Ansatzpunkten geboten, Sie haben keinen einzigen davon aufgegriffen,
-- auch haben Sie allgemein keine Kenntnis der Materie demonstriert,
-- -- aber Hauptsache einen abfälligen Satz mit "Milchmädchen" hier reinschreiebn.

Danke, danke . An anderer Stelle waren Sie glaube schon mal hilfreich, aber hier auf jeden Fall nicht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):
Ich habe eine Vielzahl von Ansatzpunkten geboten, Sie haben keinen einzigen davon aufgegriffen

Wie auch? Mangels Glaskugel sind mir die vertraglichen Grundlagen mit dem Abwasserverband nicht bekannt.
Da wird man sich schon selbst bemühen müssen das mal durchzulesen ...



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

wie geht man bei Leerstand vor ?

Eigentlich ganz einfach:
bei der nächsten Vermietung 1,02 Euro pro Monat mehr (Miete) verlangen, dann ist es nach 9 Monaten wieder ausgeglichen.

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#5
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Die Abwasserentsorger wollen ja 9 EUR / Monat und Wohnung haben ... .

Die betreiben zu meinem Objekt genau _ein_ Rohr, dahinein fließt das Abwasser, abgerechnet wurde bisher nach Volumen, ganz normal, und die monatliche Grundgebühr war 14 EUR.

Eigentlich kann den Entsorgern auch egal sein, was sich hinter dem Rohr abspielt, sie entsorgen Abwasser nach Volumentarif.
-- Jetzt wollen die aber die Wohnungen zählen und entsprechend Gebühren erheben ... ,
-- das sieht mir mehr wie eine Besteuerung aus, und das dürften sie wohl hoffentlich nicht.

Wahrscheinlich stoßen die mit dem Modell auf wenig Widerstand, in meinem Ort sind die anderen Objekte alles 1er-Häuser, für die ist die Gebühr normal ... .
-- Daher werde ich wohl im ganzen Gebiet einer der wenigen sein, die überhaupt Anstoss daran nehmen, die anderen Eigentümer legens vermutlich auf die Mieter um und regen sich nicht weiter auf, oder sie störts ebenfalls und suchen nach einer Handhabe ..., das habe ich bisher nicht herausgefunden ... .

Ich soll nach dem Tarif fürs Abwasser nun so viel zahlen, dass es der teuerste Posten wird ... ... .
-- Auch die Mietparteien, auf die ich es umlegen kann, werden sich nicht drüber freuen ... .

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#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Beim Stromverbrauch ist eine Grundgebühr pro Wohnung üblich. Aber da gibt es ja auch zu jeder Wohnung einen eigenen Zähler.
Ein eigener Zähler Pro Wohnung ist sicher nicht vorhanden. Auf der anderen Seite muß natürlich für ein Wohnhaus mit 10 Wohnungen eine andere Infrastruktur bereit gestellt werden, als für eine Wohnung. Das hat nichts mit der gezählten Abwassermenge zu tun.
Noch ein Hinweis zu den Kosten. Beieinem Abwasserzähler muß dieser in bestimmten Zeitabständen sicherlich getauscht werden, was nicht billig ist. Bei einer Pauschalen Summe pro Wohnung entfällt das Tauschen.
Wie ist denn dieser Vertrag mit dem neuen Abwasserverband zustande gekommen?

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):
Die betreiben zu meinem Objekt genau _ein_ Rohr, dahinein fließt das Abwasser, abgerechnet wurde bisher nach Volumen, ganz normal,

Nur zum Unterschied, das Rohr ist größer und muss instand gehalten werden.
Zitat (von Koenig Arthur):
Auch der normale Mieter wird so um 100 EUR/Jahr mehrbelastet,

Das macht doch gar nichts aus, der Mieter kann ja ein ein EFH ziehen, da hat er die selben Kosten.
Zitat (von Koenig Arthur):
Die Phantasie der Entsorger geht vermutlich in Richtung einer Grundgebühr auch für leerstehende Einheiten ... , d.h. spätestens wenn man eine Einheit mehr anmelden will bekommt man von denen evtl. eine rückwirkende Rechnung ...

Ist auch normal, der EFH Eigentümer zahlt auch, egal ob bewohnt oder nicht.
Zitat (von Koenig Arthur):
Daher werde ich wohl im ganzen Gebiet einer der wenigen sein, die überhaupt Anstoss daran nehmen, die anderen Eigentümer legens vermutlich auf die Mieter um und regen sich nicht weiter auf, oder sie störts ebenfalls und suchen nach einer Handhabe ..., das habe ich bisher nicht herausgefunden

Warum der Aufwasch?
Schlicht weg Umlegen bei Leerstand ist der Posten wohl der geringste Verlust.
Zitat (von Koenig Arthur):
Auch die Mietparteien, auf die ich es umlegen kann, werden sich nicht drüber freuen

Spielt doch keine Rolle, dafür kann der VM nichts.

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#8
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Beieinem Abwasserzähler muß dieser in bestimmten Zeitabständen sicherlich getauscht werden, was nicht billig ist.

Was bitte ist ein ABWASSERZÄHLER?

Bei uns gibt es nur Wasserzähler in der Frischwasserleitung (und einen solchen gibt es auch in einem MFH garantiert nur 1x).

-- Editiert von Tobias F am 31.01.2017 18:59

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#9
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Ser Vertrag mit den neuen Versorgern kam so zu Stande:
-- Die alten Entsorger sind Pleite gegangen bzw. wurden wegen Misswirtschaft aufgelöst
-- Dass das Abwasser jetzt woanders hin fließt glaube ich nicht, es wird nur anders verwaltet.

Ich habe da mittlerweile mal angerufen, die Dame Sachbearbeiterin wollte am liebsten hinter jeder Tür gleich eine Wohnung vermuten und eine Abgabenpflicht postulieren,
-- es ging von der Art her in Richtung einer holländischen Stuhlsteuer ,
-- bekanntlich gabs ja in Holland mal eine Steuer auf Stühle, der Nebeneffekt war
-- dass die Holländer bis heute nicht unbedingt Gardinen an den Fenstern haben,
-- -- damals was das nützlich weil dann die Inspektoren zum kontrollieren der Stühle einfach durchs Fenster schauen konnten.

Und für Leerstand soll man wirklich zahlen. Wen das nicht aufregt, der hat wahrscheinlcih auch keine solchen Abwasserentsorger ... .

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):
Wen das nicht aufregt, der hat wahrscheinlcih auch keine solchen Abwasserentsorger ... .

Oder er ist Realist und weis das Fixkosten auch bei Leerstand entstehen.

Die Grundsteuer, Gebäudeversicherung, ... sinkt ja auch nicht, nur weil ein Mieter auszieht ... Hat man sich bei denen auch schon mal beschwert?



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Wenn der Mieter auszieht kann man die Grundsteuer senken lassen, und die Versicherung war bisher mit Abstand der teuerste Posten,
-- nun kosten die Abwasserentsorger potentiell genbauso viel.

Beim Abwasser ist es durchaus so, dass man als Eigentümer das "dickere Rohr" ja bezahlt hat, und in der Regel ist das ziemlich teuer, solche Anschlussgebühren sind 5stellig und gerne mal im mittleren bis oberen Bereich,
-- damit sollte "das Rohr" also abgegolten sein.

Dass die Abwasserentsorger jetzt nochmal ankommen und kassieren wollen ist eigentlich ein Unding, und geht nur weil sich bisher niemand dagegen auflehnt,
-- die Abwasserentsorger sind fürs betreiben der Kläranlage zuständig, nicht fürs zählen der Wohnungen,
-- da sollte doch eine grundsätzliche Kompetenzüberschreitung zu vermuten sein ... .

Ich merke aber wieder mal: Es gibt hier anscheinend hauptsächlich die Mieterfraktion im Forum, und die scheint es mehrheitlich vorerst nicht zu stören, dass sie die Kosten umgelegt bekommen,
-- Hauptsache man kann sich erstmal eine Sekunde lang über den Schaden des Vermieters freuen, bis man die erhöhte Gebühr dann selber auch zahlen soll ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):
Es gibt hier anscheinend hauptsächlich die Mieterfraktion im Forum, und die scheint es mehrheitlich vorerst nicht zu stören, dass sie die Kosten umgelegt bekommen,

Wenn man sich nicht mal um Fakten bemüht sondern lieber schwadroniert, dann sollte man nicht den Anwortenden hier den schwarzen Peter zuschieben, sondern sich mal an die eigene Nase fassen...



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