Hallo,
Ein Schuldner hat vor längerer Zeit ein Darlehen von einem Verwandten (= Gläubiger) in Anspruch genommen. Zur Sicherung der Rückzahlungsansprüche des Gläubigers wurde dabei eine Abtretung des pfändbaren Teils einer künftig zu erwartenden Altersrente vereinbart. Dies wurde in einer entsprechenden Abtretungsvereinbarung vertraglich fixiert.
Da der Schuldner inzwischen eine Rente von zwei verschieden Rententrägern (Rententräger A und B) empfängt, wurde die Abtretungsvereinbarung den beiden Rententrägern nacheinander angezeigt. Dabei stellte sich heraus, dass Rententräger A eine Abtretung gemäß seiner gültigen Satzung ausgeschlossen hat (Abtretungsverbot) und daher der Vereinbarung nicht entsprechen konnte. Rententräger B hat dagegen der Vereinbarung entsprochen und dem Gläubiger den pfändbaren (abtretbaren) Anteil zugesagt. Entsprechende Bescheide wurden erlassen.
Rententräger B hat dabei in seine Berechnung des pfändbaren Anteils die Rentenhöhe von Rententräger A mit einbezogen (Gesamtrente), da die Höhe der Rente von Rententräger B für sich genommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegen würde. So weit, so gut.
Zwei Wochen nach den erlassenen Bescheiden hat Rententräger B seine Entscheidung widerrufen und die Abtretung für unzulässig erklärt. Als Begründung wurde angeführt, dass auf Seiten von Rententräger A ein Abtretungsverbot besteht, wodurch eine Abtretung auf beide Rentenanteile zusammengenommen betrachtet nicht möglich ist. Das Abtretungsverbot von Rententräger A ist Rententräger B aber kurioserweise im Rahmen der ursprünglichen Entscheidung bereits bekannt gewesen.
Ist der Widerruf der Entscheidung von Rententräger B zulässig oder verstößt er evtl. gegen geltendes Recht?
Viele Grüße und Danke.
Abtretungsverbot bei Rentenzahlung
26. April 2017
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Frage vom 26. April 2017 | 13:07
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Abtretungsverbot bei Rentenzahlung
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#1
Antwort vom 26. April 2017 | 13:22
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Widerrufen kann man vieles.
Titel besorgen und regulär pfänden.
-- Editiert von mepeisen am 26.04.2017 13:22
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