Abtretung eines Schuldtitels ins Nicht-EU-Ausland

26. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
rastsi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abtretung eines Schuldtitels ins Nicht-EU-Ausland

Grüß Gott,

ein Schuldner (deutscher Staatsbürger) gegen den ich einen Vollstreckungsbescheid eines deutschen Mahngerichts besitze hat sich in die Türkei abgesetzt und wohnt dort dauerhaft.

Vollstreckungen im Nicht-EU-Land sind kostspielig, langwierig und schwierig.

Ein türkisches Anwaltsbüro empfahl, meinen Titel an eine türkische Person abzutreten. Aus der Abtretung heraus könnte die berechtigte Person dann vollstrecken.

Das deutsche Anwaltsbüro sagt, dafür benötige man eine Apostille, die bestätigt, dass der Vollstreckungsbescheid international gültig sei.

Da ein Vollstreckungsbescheid ja nicht an der Grenze seine Gültigkeit verliert, müßte eine solche Apostille möglich sein.

Kennt sich jemand aus, ob auf dem Wege der Abtretung einer Forderung ins Nicht-EU-Ausland dort dann die Vollstreckung betrieben werden kann?

Im Web finde ich zu diesem Thema nichts, sondern nur, wie eine Forderung im Ausland vollstreckt werden kann. Es geht mir jetzt aber nicht um die Vollstreckung, sondern um eine A b t r e t u n g ins Ausland.

Danke für Tipps.

Melanie

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen