Grüß Gott,
ein Schuldner (deutscher Staatsbürger) gegen den ich einen Vollstreckungsbescheid eines deutschen Mahngerichts besitze hat sich in die Türkei abgesetzt und wohnt dort dauerhaft.
Vollstreckungen im Nicht-EU-Land sind kostspielig, langwierig und schwierig.
Ein türkisches Anwaltsbüro empfahl, meinen Titel an eine türkische Person abzutreten. Aus der Abtretung heraus könnte die berechtigte Person dann vollstrecken.
Das deutsche Anwaltsbüro sagt, dafür benötige man eine Apostille, die bestätigt, dass der Vollstreckungsbescheid international gültig sei.
Da ein Vollstreckungsbescheid ja nicht an der Grenze seine Gültigkeit verliert, müßte eine solche Apostille möglich sein.
Kennt sich jemand aus, ob auf dem Wege der Abtretung einer Forderung ins Nicht-EU-Ausland dort dann die Vollstreckung betrieben werden kann?
Im Web finde ich zu diesem Thema nichts, sondern nur, wie eine Forderung im Ausland vollstreckt werden kann. Es geht mir jetzt aber nicht um die Vollstreckung, sondern um eine A b t r e t u n g ins Ausland.
Danke für Tipps.
Melanie
Abtretung eines Schuldtitels ins Nicht-EU-Ausland
26. Januar 2016
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Frage vom 26. Januar 2016 | 13:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abtretung eines Schuldtitels ins Nicht-EU-Ausland
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