Abtretung einer Domain !!!
Hallo,
ich brauche einen rechtlichen Rat über das Recht an Internetdomains. Ich habe vor kurzem einen regionalen Anzeigemarkt ins Netz gestellt mit der Hauptdomain www.stadtanzeiger-dorsten.de.
Desweiteren habe ich den Domainnamen www.stadtspiegel-dorsten.de beantragt, der als Weiterleitung auf die Hauptdomain fungierte. Jetzt zu meinem Problem. In unserer Stadt gibt es seit 25 Jahren ein Anzeigenblatt , welches Stadtspiegel Dorsten heisst.
Nun hat mich der Stadtspiegel (ORA) aufgefordert, die Domainnutzung aufzugeben und das Nutzungsrecht ( §
15 Markengesetz ) auf Sie übertragen zu lassen, sonst habe ich mit gerichtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ich habe die Weiterleitungsdomain sofort eingestellt und nutze sie zur Zeit nicht.
Meine Frage:
Muss ich meine bei der DENIC registrierte Domain www.stadtspiegel-dorsten.de abtreten und somit alle Nutzungsrechte durch eine "Unterlassungsverzichtserklärung" an ORA ( Ortsruhr-Anzeigenblattgesellschaft mbh) aufgeben ?
Wäre dankbar für eure Meinung !
Gruß Tobi
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von Tobias Hoffmann am 06.12.2004 11:22
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