Abtretung des Vorkaufsrecht bei Umwandlung in Wohnungseigentum

14. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
bazonk
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 68x hilfreich)
Abtretung des Vorkaufsrecht bei Umwandlung in Wohnungseigentum

Ist es dem Mieter einer Wohnung möglich, sein erstmaliges Vorkaufsrecht der Wohnung bei Umwandlung der gleichen in eine Eigentumswohnung abzutreten?

Konkret, können Eltern (Mieter) ihre Wohnung vom Kind (Käufer) so finanzieren lassen, dass dieses in den genuß des günstigen Vorkaufsrechts-Angebots kommt? Welche Rechtsgrundlage kommt hier in Betracht?

Vielen herzlichen Dank für die Beantwortungen im Voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ich verstehe noch nicht so ganz, was denn günstig an einem Vorkaufsrechts-Angebot sein soll? So etwas halte ich für irreführende Werbung mit dem Umstand, dass die meisten Menschen gar nicht genau wissen, was das Vorkaufsrecht überhaupt beinhaltet.

Ich kann mit nicht vorstellen, dass der Eigentümer etwas dagegen hat, zum 'Angebots-Preis' an das Kind oder jede beliebige andere Person zu verkaufen.

Tendenziell würde ich sogar erwarten, dass die Wohnung fremden Personen günstiger angeboten würde als Deinen Eltern.

Eine Rechtsgrundlage ist daher aus meiner Sicht gar nicht erforderlich, da der Verkäufer hocherfreut darüber sein wird, wenn irgendjemand die Wohnung zum angebotenen Preis kauft.

Nur mal so zur Einschätzung des Angebotes:
Wie hoch ist die Miete Deiner Eltern und zu welchem Preis wurde die Wohnung angeboten?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Es ist doch so wie HH schreibt - wenn deine Eltern nicht kaufen, würde jeder andere Käufer weniger bezahlen, da er eine vermietete Wohnung kauft. Denn Kauf bricht nicht Miete.
Ich denke du kannst doch noch Abschlag rausholen, wenn das Kind kauft. Allerdings muss er dann die Einkünfte bei der Vermietung in seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Vorteil - Sanierungskosten gelten dann als Aufwand in diesem Zusammenhang.
Unbedingt prüfen vor Kauf - Sanierungszustand.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bazonk
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 68x hilfreich)

Vielen Dank zunächst für die Antworten.

Mir geht es jedoch vornehmlich darum, das Angebot selbst wahrzunehmen. Gubt es also eine Möglichkeit, dass mir das Angebot praktisch durchgereicht wird?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du hast glaube ich nicht verstanden, was wir Dir sagen wollen.

Ich gehe eine Wette darauf ein, dass der Vermieter einen überhöhten Preis verlangt.

Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass der Vermieter irgendwelche Probleme damit hat, die Wohnung zum 'Angebotspreis' an Dich zu verkaufen.

Davon würde ich Dir aber abraten und Dir empfehlen, nur einen realistischen Preis zu zahlen, d.h. das Angebot nicht zu akzeptieren, sondern den Preis herunterzuhandeln.

Zur Einschätzung, ob ich die angebotene Wette gewonnen hätte, daher noch einmal die Bitte, die aktuelle Miete, sowie den verlangten Kaufpreis zu nennen. Dann gebe ich Dir eine Einschätzung, ob der Preis ok ist.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)

Hallo,
tatsächlich kann es sein, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, das das Vorkaufsrecht preiswerter, als das an aussenstehenden Käufern, ist. In unserem Fall wäre die Wohnung in die briefliche Gebotsabgabe gegangen. Will heißen, die Wohnung über uns hat schon 20.000,00 Mark mehr gekostet.

@bazonk, fragen kostet nichts, bzw. als bei uns dieses Angebot gemacht wurde, lag eine Verzichtserklärung zu unseren Gunsten dann bei, die die Mieter (Eltern) dann unterschrieben.

Viel Glück
Caschmi

-----------------
"caschmi"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ein Vorkaufsrecht kann ohnehin nur ausgeübt werden, wenn bereits ein Kaufvertrag mit einem anderen Käufer vorliegt.

Daher ist bereits die Bezeichnung 'Vorkaufsrecht' in dem Angebot des Vermieters irreführend. Ein Vorkaufsrecht im rechtlichen Sinn ist das nämlich gar nicht.

@cashmi
Passieren kann vieles. Man sollte aber immer bedenken, dass der Vermieter bestimmt nicht freiwillig Geld zu verschenken hat. Welchen Grund sollte er haben, ein Sonderangebot an seinen Mieter zu machen, wenn er von einem anderen Interessenten mehr Geld erhalten kann.

Eine gerade in Wohnungseigentum umgewandelte vermietete Wohnung ist nur mit großen Schwierigkeiten an Fremde zu verkaufen. Da kommen eigentlich nur Anleger in Frage, die die Wohnung als Kapitalanlage haben möchten.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bazonk
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 68x hilfreich)

Meiner Erfahrung nach werden die Wohnungen tatsächlich teurer an andere als dem Mieter angeboten. Zumindest habe ich das so in den beiden einzigen Fällen miterlebt, bei denen ich Einblick in den Kauf von Eigentumswohnungen hatte.

Auch wenn Ihr der Meinung seid, dass grundsätzlich das Angebot an den Mieter ein schlechteres sei, als an andere. So würde ich euch doch bitten mir mitzuteilen, ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt, dieses Angebot an Familienangehörige durch zu reichen, ohne den Verkäufer daran zu beteiligen.

Vielen Dank!

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Da es sich hierbei nicht um ein Vorkaufsrecht handelt, sondern einfach nur um ein normales Kaufangebot, gilt das Gleiche, wie für alle anderen Angebote auch:

Wenn eine Firma Herrn X ein Angebot zum Kauf eines Gegenstandes macht, kann niemand sie dazu zwingen, das gleiche Angebot auch an den Sohn von Herrn X zu machen.

Selbst wenn Du den doppelten Preis wie angeboten bieten würdest, kannst Du den Vermieter nicht zwingen, an Dich zu verkaufen.

3x Hilfreiche Antwort

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