Abtretung anwaltlicher Honoraransprüche

17. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
ich.höchstpersönlich.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)
Abtretung anwaltlicher Honoraransprüche

Hallo alle miteinander,

ich wollte mal wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn Anwälte ihre Honoraransprüche abtreten. Verletzen sie damit ihre Schweigepflicht? Bei Ärzten ist das ja so, wenn mich nicht alles täuscht, oder?

Besten Dank und viele Grüße!

Was denn, so teuer?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Das geltend machen berechtigter Forderungen unterliegt natürlich nicht der Schweigepflicht.

Wäre ja etwas kontraproduktiv, wenn Anwälte kein Geld mehr eintreiben könnten weil das der Schweigepflicht unterliegen würde ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Die Abtretung, bspw. an eine Verrechnungsstelle, ist ähnlich wie bei den Ärzten unstreitig zulässig.

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#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>BRAO § 49b Vergütung

(1) ...
(2) ...
(3) ...
(4) Die Abtretung von Vergütungsforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder rechtsanwaltliche Berufsausübungsgemeinschaften (§ 59a) ist zulässig. Im Übrigen sind Abtretung oder Übertragung nur zulässig, wenn eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Vor der Einwilligung ist der Mandant über die Informationspflicht des Rechtsanwalts gegenüber dem neuen Gläubiger oder Einziehungsermächtigten aufzuklären. Der neue Gläubiger oder Einziehungsermächtigte ist in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie der beauftragte Rechtsanwalt.
(5) ... <hr size=1 noshade>


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#4
 Von 
ich.höchstpersönlich.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

Okay, danke! Bin allerdings sicher, dass ich letztens gelesen habe, dass das bei Ärzten unzulässig ist, weil sie ja die komplette Akte weiter reichen. Deswegen hatte ich mich gefragt, wie das bei Anwälten aussieht. Vielleicht habe ich mich aber auch vertan.

@ Harry van Sell: Dass Anwälte ihre Forderungen geltend machen können ist ja wohl logisch und war auch nicht meine Frage!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
dass das bei Ärzten unzulässig ist, weil sie ja die komplette Akte weiter reichen.

Da hat irgendwer was falsch verstanden.
Der Arzt reicht die Akte nicht einfach an irgendeine Abrechnungsstelle bzw. an irgendeinen Sachbearbeiter irgendwo weiter.

Wenn die Rechnung des Arztes angezweifelt wird, werden höchstens im Rahmen der Prüfung relevante Teile an spezielle befugte Personen weitergegeben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
ich.höchstpersönlich.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

Ah okay. Danke :)

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