Hallo,
ich bin neu in einer WEG und wir haben demnächst Versammlung. Dort geht es unter anderem um eine Sanierung/Moderniesierung. Ich habe bereits Fragen zu diesem Thema gestellt, muss, denke ich, aber meine Fragen schrittweise stellen, damit ich klar komme.
In diesem Thema nun meine Frage:
Es wird über den Vorschlag einer Sanierung abgestimmt.
10 sind dagegen 5 sind dafür , 6 enthalten sich der Stimme.
Mir wurde nun von einem Beirat mitgeteilt, dass die Stimmen, die sich enthalten, der Mehrheit zugerechnet werden. d.h. es sind somit 16 dagegen und 5 dafür.
Kann das sein, dass bei einer Abstimmung so gezählt wird.
Klingt für mich eigenartig.
Vielen Dank für eure Meinung
Gruß Alfons
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-- Editiert Alfons1962 am 23.04.2014 16:48
Abstimmung bei Versammlung - was ist mit Enthaltun
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Bei einer Modernisierung müssen drei Viertel aller Eigentümer und die Hälte der Miteigentumsanteile mit Ja Stimmen. Eine Enthaltung zählt hier genauso wie eine Nein-Stimme.
Dass die Enthaltungen immer der Mehrheit zugerechnet werden, ist falsch.
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"Heike aus Bochum"
-- Editiert Heike J am 23.04.2014 17:54
Die Antwort ist wohl falsch verstanden worden. Gemeint war wohl, dass sich Enthaltungen zu Gunsten der Mehrheit auswirken können.
Bei der Abstimmung werden nur die abgegebenen Stimmen gezählt. Enthaltungen zählen als nicht abgegebenen Stimmen.
Also nimm mal an 3/4 Mehrheit erforderlich. Mögliche Stimmen 21, abgegebenen Stimmen: 15
dafür 12
dagegen 3
3/4 Mehrheit erreicht.
Wären die fehlenden 6 Stimmen dagegen gewesen, wären für die 3/4 Mehrheit 16 Jastimmen erforderlich gewesen.
Also die erforderliche Zahl der JA Stimmen ist durch die Enthaltungen gesunken.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
-- Editiert Spezi-2 am 23.04.2014 18:11
-- Editiert Spezi-2 am 23.04.2014 18:14
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"Also nimm mal an 3/4 Mehrheit erforderlich. Mögliche Stimmen 21, abgegebenen Stimmen: 15
dafür 12
dagegen 3
3/4 Mehrheit erreicht."
Aha, demnach ist es dann so, dass bei einer WEG mit 100 Miteigentümern nicht mehr 75 Stimmen gebraucht werden, sondern, wenn z.B. nur 20 zur Versammlung erscheinen, die 3/4 Mehrheit mit 15 Stimmen erreicht ist?
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Bei allen Besschlüssen, bei denen eine einfache Mehrheit zur positiven Beschlussfassung ausreicht, ist es theoretisch möglich, dass von angenommen 100 Eigentümern einer mit ja stimmt und 99 sich enthalten, dann wäre der Beschluss angenommen. Es zählen nur die Ja- und die Nein-Stimmen.
Bei Modernisierungen (doppelt qualifizierte Mehrheit) und baulichen Veränderungen (Zustimmung aller betroffenen Eigentümern ist das anders. Enthaltungen können das Zustandekommen eines Beschlusses verhindern.
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"lg.
R.M. "
@R.M.
quote:
Bei Modernisierungen (doppelt qualifizierte Mehrheit) und baulichen Veränderungen (Zustimmung aller betroffenen Eigentümern ist das anders. Enthaltungen können das Zustandekommen eines Beschlusses verhindern.
Es ging um folgende Behauptung:
quote:
Also nimm mal an 3/4 Mehrheit erforderlich. Mögliche Stimmen 21, abgegebenen Stimmen: 15
dafür 12
dagegen 3
3/4 Mehrheit erreicht.
Wenn von 21 möglichen Stimmen nur 15 abgegeben werden kann keine 3/4 Mehrheit erreicht werden, egal wieviele Enthaltungen es gibt. Denn 3/4 von 21 wären 15,75 Stimmen, und dabei ist es völlig gleichgültig wieviele Enthaltungen es gibt.
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@Tobias:
Ich habe es nur allgemein formuliert (kann).
In dem zitierten Beispiel:
quote:ist in der tat eine Enthaltung irrelevant, da bereits eine andere Hürde nicht erreicht ist.
Wenn von 21 möglichen Stimmen nur 15 abgegeben werden kann keine 3/4 Mehrheit erreicht werden, egal wieviele Enthaltungen es gibt. Denn 3/4 von 21 wären 15,75 Stimmen, und dabei ist es völlig gleichgültig wieviele Enthaltungen es gibt.
Aber:
nehmen von 21 Eigentümern 16 an der Abstimmung teil, 15 stimmen dafür und einer enthält sich, so wurde einstimmig beschlossen (relative Mehrheit) aber trotzdem die 3/4 ALLER Stimmen verfehlt.
Und genauso ist es, wenn sich alle 21 beteiligen:
15 stimmen Ja, 5 stimmen Nein, 1 Enthaltung = eine relative 3/4-Mehrheit, aber eben keine 3/4 von Allen.
quote:Das wäre falsch, es ja hier nicht um die relative, sondern um die absolute Mehrheit geht.
Aha, demnach ist es dann so, dass bei einer WEG mit 100 Miteigentümern nicht mehr 75 Stimmen gebraucht werden, sondern, wenn z.B. nur 20 zur Versammlung erscheinen, die 3/4 Mehrheit mit 15 Stimmen erreicht ist?
Das ist in jedem Parlament ganz genauso.
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"lg.
R.M. "
@ R.M.
irgendwie scheint hier nicht klar zu sein worum es geht. Es geht um die abenteuerliche Behauptung, bzw. Berechnung von 4/3 seitens "Spezi-2"
quote:
Also nimm mal an 3/4 Mehrheit erforderlich. Mögliche Stimmen 21, abgegebenen Stimmen: 15
dafür 12
dagegen 3
3/4 Mehrheit erreicht.
Wären die fehlenden 6 Stimmen dagegen gewesen, wären für die 3/4 Mehrheit 16 Jastimmen erforderlich gewesen.
3/4 von 21 Stimmen sind, unabhängig von Enthaltungen, Oma's Fußpilz oder anderem, 15,75 Stimmen.
UND eben nicht, wie Spezi-2 es berechnet, xy Stimmen abhängig davon wieviele Enthalungen es gibt.
Die 3/4 Mehrheit bezieht sich auf die Gesamtheit der möglichen Stimmen, also Stimmrechte, und nicht auf die abgegebenen. Denn sonst könnte, daher mein Beispiel mit der WEG und 100 Wohnungen, .............
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""
Allfons schrieb:
"Es wird über den Vorschlag einer Sanierung abgestimmt.
10 sind dagegen 5 sind dafür , 6 enthalten sich der Stimme."
Klar ist, dass bei dieser Konstellation der Antrag nicht angenommen ist.
Dass eine doppelt qualifizierte Mehrheit nötig wäre, kann ich aus der Fragestellung nicht erkennen.
@Alfons: Worum geht es bei der "Sanierung/Modernisierung"?
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"MfG
Wohni"
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