Hallo,
mein Mann erhielt eine Anhörung im Bußgeldverfahren wegen nicht Einhaltung des Sicherheitabstandes.
Fahrzeug: Tanklastzug
Aufgenommen wurde mit dem Provida System. Jetzt haben wir festgestellt, das auf dem Schreiben das Kennzeichen der Zugmaschine stimmt aber beim Auflieger ein Zahlendreher ist.
Kennzeichen richtig: XXX-JC 818
Kennzeichen aufgeführt: XXX-JC 181
Haben wir rechtliche Chancen wegen diesem Formfehler gegen dieses Schreiben Widerspruch einzulegen bzw. lohnt es deswegen einen Anwalt einzuschalten. Wir sind in der Rechtschutzversicherung.
Noch zu erwähnen Uhrzeit 17:07 am 01.02.06 es war Dunkel.
Danke im Voraus.
Sigrid
-- Editiert von Sigrid001 am 26.02.2006 20:45:45
Abstandskontrolle aber falsches Kennzeichen
26. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 26. Februar 2006 | 20:43
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Abstandskontrolle aber falsches Kennzeichen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 26. Februar 2006 | 21:41
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Da das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto drauf sein wird, würde bei Widerspruch der Bußgeldbescheid einfach korrigiert.
Im übrigen ist ja das Kennzeichen der Zugmaschine maßgeblich.
Der Glaube, daß 'Formfehler' ein wirksamer Ausweg seien, ist leider nicht auszurotten. Ebensowenig die mangelnde Einsicht von Verkehrssündern.
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