Absetzen des Amerikanischen Präsident möglich?

27. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)
Absetzen des Amerikanischen Präsident möglich?

Guten Abend!
Ist es möglich einen Amerikanischen Präsidenten abzusetzen wenn dieser z.B. den Weltfrieden gefährdet? Oder gibt es, außer Gesundheitliche Gründe, noch ancderfe Gründ, um einen Amerikanis chen Präsidenten abzusetzten?


LG,Interessant!

-- Editiert von Moderator am 29.01.2017 15:01

-- Thema wurde verschoben am 29.01.2017 15:01

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Ist es möglich einen Amerikanischen Präsidenten abzusetzen wenn dieser z.B. den Weltfrieden gefährdet?

Ja, gibt es.
Dann darf ihn jeder Amerikaner notfalls sogar erschießen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Oder gibt es, außer Gesundheitliche Gründe, noch ancderfe Gründ, um einen Amerikanis chen Präsidenten abzusetzten?

Ja klar, geht ganz einfach, auch für Nicht US Bürger, man setzt sich ins Flugzeug und stattet dem weißen Haus einen Besuch ab, wo man dann den Präsidenten entlässt.
Ironie off: Die Frage ist sinnlos, die Bürger der USA haben ihn gerade erst gewählt, und sind mit ihm zufrieden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):

Ist es möglich einen Amerikanischen Präsidenten abzusetzen wenn dieser z.B. den Weltfrieden gefährdet?


In der US-amerikanischen Verfassung ist ein "Amtsenthebungsverfahren" vorgesehen. Dies ist möglich, wenn ein Präsident "des Landesverrats, der Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen und Vergehen" für schuldig befunden wird.

Eine "Gefährdung des Weltfriedens" ist seit 1878, der Ratifizierung dieser Verfassung, potentiell möglich. Der US-Präsident ist Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte. Das "Recht", anderen Nationen den Krieg zu erklären, hat zwar nur der Kongreß, aber der US-Präsident kann zunächst die "Armee in Bewegung setzen", braucht dafür dann aber die nachträgliche Genehmigung durch das Parlament. Das ist so vorgesehen in der Verfassung, damit der Präsident sofort und effektiv handeln kann bei plötzlichen Angriffen gegen die USA.

Er kann also im Zuge seiner Oberbefehlsgewalt "den roten Knopf drücken", das Pentagon bestätigt, daß dieser Befehl vom Präsidenten stammt und los geht's.

Die Frage, ob dann ein Parlament nachträglich noch zustimmen muß oder ob der Präsident abgesetzt werden müßte wegen "anderer schwerer Verbrechen und Vergehen", stellt sich wohl dann aber nicht mehr. Auch andere haben "rote Knöpfe".

Dieses System hat bisher ja einigermaßen funktioniert: wer zuerst schießt, stirbt als Zweiter.

Will man einen US-Präsidenten als möglichen "Gefährder" des Weltfriedens ausschließen, müßte die amerikanische Verfassung geändert werden. Da sich die Amerikaner ihre Verfassung im wahrsten Sinne des Wortes mit der Unabhängigkeitserklärung vom 04. Juli 1776 selbst erkämpft haben, wird dies wohl aber auf wenig Verständnis bei "den Amis" treffen.

Zitat (von 0815Frager):

Ja klar, geht ganz einfach, auch für Nicht US Bürger, man setzt sich ins Flugzeug und stattet dem weißen Haus einen Besuch ab, wo man dann den Präsidenten entlässt.


Stimmt, auch eine Möglichkeit. Dieses Vorgehen hat auch schon woanders funktioniert, z.B. im Irak.


-- Editiert von BudWiser am 28.01.2017 13:43

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Guten Abend!
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.Bleibt abzuwarten was der Amerikanische Präsident weiter macht, sieh ganz aktuell das Einreisewillige nicht einreisen durfen,am Flughafen nach der Landung es den betreffenden gesagt wurde,bzw. die ersten es schon vor dem Start erfahren haben das ein Einreisen dür die Leute nicht erlaubt ist.

Ich werde es weiterhin mit großer Spannung beobachten was in Amerika geschen wird und wie auf das was der Amerikamische Präsident weiter verbietet.Und wie die betroffenen Menschen, aber auch wie die Welt auf das geschehen dort reagiert und handelt.


LG,Interessiert!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):

sieh ganz aktuell das Einreisewillige nicht einreisen durfen,am Flughafen nach der Landung es den betreffenden gesagt wurde,bzw. die ersten es schon vor dem Start erfahren haben das ein Einreisen dür die Leute nicht erlaubt ist.


Auf der Website der Homeland Security steht geschrieben, wie die Einreisebedingungen in die USA sind. Ich laß bei mir zuhause auch nicht jeden rein, nur weil der an der Tür klingelt.

Auch als Deutscher mußte ich seinerzeit bei der Beantragung eines Visums ankreuzen, ob ich Nazi-Vorfahren hatte. Und an jedem amerikanischen Flughafen hängen Schilder, auf denen eindringlich davor gewarnt wird, irgendwelche Bemerkungen oder Witze über "Hijacking" zu machen. Wenn einer solche Bemerkungen hört, klicken ratzfatz die Handschellen. Im Zweifelsfall wird erst geschossen und dann gefragt.

Das hat mit dem amerikanischen Präsidenten nichts zu tun. Dieser ist nach demokratischen Prinzipien gewählt, und zwar nach der zweitältesten republikanisch-demokratischen Verfassung dieser Welt. Das muß man akzeptieren und sich damit arrangieren.

-- Editiert von BudWiser am 28.01.2017 18:47

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Auf der Website der Homeland Security steht geschrieben, wie die Einreisebedingungen in die USA sind.

Ja, nur das diese sich wohl von heute auf morgen geändert haben.
Leute die gestern mit gültigen Einreise-Papieren ins Flugzeug sind, standen heute morgen in Handschellen im Abschiebebereich.

Diese Terminierung ist etwas unglücklich ... hoffen wir mal das er die nächsten Projekte etwas geschickter angeht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Ich werde es weiterhin mit großer Spannung beobachten was in Amerika geschen wird und wie auf das was der Amerikamische Präsident weiter verbietet.Und wie die betroffenen Menschen, aber auch wie die Welt auf das geschehen dort reagiert und handelt.

Die USA können tun und lassen was sie wollen.
Zitat (von Interessant100):
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.Bleibt abzuwarten was der Amerikanische Präsident weiter macht, sieh ganz aktuell das Einreisewillige nicht einreisen durfen,am Flughafen nach der Landung es den betreffenden gesagt wurde,bzw. die ersten es schon vor dem Start erfahren haben das ein Einreisen dür die Leute nicht erlaubt ist.

Ist halt nicht Platz für alle Einreisewilligen. Das ist das gute Recht eines suveränen Staates.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BudWiser):
Auf der Website der Homeland Security steht geschrieben, wie die Einreisebedingungen in die USA sind.

Ja, nur das diese sich wohl von heute auf morgen geändert haben.
Diese Terminierung ist etwas unglücklich ... hoffen wir mal das er die nächsten Projekte etwas geschickter angeht ...


Das hatte der doch aber in seinem Wahlkampf seinen Wählern sogar versprochen: Einreise-Stopp für Muslime aus bestimmten Ländern mit Terror-Bezug, "extremer Überprüfungsprozeß inkl. Gesinnungstest".

So ganz überraschend kam die Verfügung also nicht.

Auch die Mauer zu Mexiko kam nicht überraschend. Platt war ich allerdings, als ich hörte, wer die finanzieren soll....



3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
So ganz überraschend kam die Verfügung also nicht.

No, das die kommt war nicht überraschend, nur die Länge der Übergangszeit war überraschend ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):

Die Verfassung der USA trat 1787 in Kraft, nachdem sie von 9 der 13 Gründungsstaaten ratifiziert worden war

Peinlicher Zahlendreher, :bang: Danke für die Richtigstellung.
Zitat (von TomRohwer):

Die "Gefährdung des Weltfriedens" wird von der US-Verfassung nicht als Grund für die Amtsenthebung des US-Präsidenten vorgesehen, als die Verfassung geschrieben wurde, interessierte sich in den USA niemand für den "Weltfrieden".


Genau genau. Und das war ja die eigentliche Frage - kann ein US-Präsident wegen "Weltfriedensgefährdung" seines Amtes enthoben werden.

Die US- Verfassung ist insofern einmalig, als daß einem einzelnen Menschen eine Machtfülle verliehen wird - und zwar für genau vier Jahre - die mit unserem Verständnis von "alle Macht geht vom Volke aus" schwer zu begreifen ist.

In den USA werden die Sheriffs gewählt, sie bekommen ein Budget und müssen damit für "Recht und Ordnung" sorgen. Machen sie ihre Sache gut, werden sie wiedergewählt. Gleiches Prinzip wie beim US-Präsidenten.

Um auf den aktuellen US-Präsidenten und die Einreisebeschränkungen zurückzukommen:

Dieser Einreise-Stopp richtet sich nicht gegen Muslime, sondern gegen Menschen, die aus Ländern kommen mit "Terror-Bezug".
In diesen sieben Ländern wohnen auch Christen oder Menschen anderer Religionen. Diese Länder sind aber "zufällig" überwiegend muslimisch geprägt.

Es ist Teil eines Wahlversprechens, die US-Bürger gegen Terroranschläge zu schützen. Wie er dieses Wahlversprechen umsetzt, muß ihm doch überlassen bleiben. Macht er seine Sache gut, wird er wiedergewählt. Im übrigen gibt es auch in den USA ein Verfassungsgericht (den Supreme Court), wo diese Trump-Entscheidung auf den Prüfstand kommt. Und eine Bundesrichterin hat ja schon bereits gegen den Trump-Erlaß entschieden. "Die Amis" regeln das schon unter sich, wir brauchen uns da nicht einmischen.

"Wir" mischen uns doch auch nicht in Syrien ein oder Somalia oder der Ukraine oder Ungarn.

"Wir" sollten doch erst einmal unsere eigenen Angelegenheiten klären und fragen, warum sich Jäger und de Maizere wegen Amri nun die toten Hühner über den Zaun schmeißen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
als die Verfassung geschrieben wurde, interessierte sich in den USA niemand für den "Weltfrieden".

Stimmt. Nur dürfte das heute etwas anders sein, zumindest bei einer nicht unerhblichen Anzahl von US-Bürgern ...

Eine Gefährdung des "Weltfrieden" gefährdet dann ja auch alle US-Bürger durch Provokation von Angriffen/Gegenschlägen. Würde das dann nicht unter "(Hoch)Verrat , Schwere Verbrechen und Vergehen" fallen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Eine Gefährdung des "Weltfrieden" gefährdet dann ja auch alle US-Bürger durch Provokation von Angriffen/Gegenschlägen. Würde das dann nicht unter "(Hoch)Verrat , Schwere Verbrechen und Vergehen" fallen?


Da drehen wir uns aber im Kreis...die sind ja auf der ganzen Welt präsent mit ihren Flugzeugträgern, eben um zu verhindern das der Weltfrieden gefährdet wird...aber damals gab es noch keine Flugzeugträger und das Eisen war noch aus Holz.

Trotzdem erstaunlich, wie schnell eine einzelne Bundesrichterin den Tump eingebremst hat. Geht eben nicht, alle Bürger eines Landes unter Generalverdacht zu stellen, nur weil es Muslime sind.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Es ist zwar richtig, dass der US-Präsident eine erstaunliche Machtfülle hat. Die wird aber letztlich durch den Föderalismus wieder abgepuffert. Der ist wesentlich stärker ausgeprägt als bei uns. So haben wir in den USA z.B. 50 verschiedene Scheidungsrechte, teilweise noch die Todesstrafe, teilweise nicht u.s.w. Es wird häufig so gehandhabt, dass aus den Bundesministerien "Formulierungsempfehlungen" an alle Landesministerien gehen, damit man einigermaßen einheitlich agieren kann. Das gilt auch hinsichtlich der Zollbestimmungen untereinander. Ja, die gibt es offiziell noch.

Die Macht des Präsidenten wird allerdings auch immer wieder anderweitig gestoppt. Die Parlamente drehen den Geldhahn zu. Dies geschah letztmalig vor etwa 2,5 Jahren. Da konnten dann die zivilen US-Army Mitarbeiter in Deutschland (nicht die Mitarbeiter, die unter deutschem Recht arbeiten, sondern die, die unter US-Recht arbeiten) einige Zeit nicht bezahlt werden. Da musste dann Obama teilweise in die Knie gehen.

Gegen Nixon lief ein Amtsenthebungsverfahren, schon vergessen? Clinton, da war es kurz davor. Also, bei aller Machtfülle, auch in den USA wachsen die Bäume des Präsidenten nicht in den Himmel.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

In Ergänzung: in Deutschland kann sich jeder Jurist, der die Befähigung zum Richteramt hat (also 2. jur. Staatsexamen) bundesweit wo immer er will, als Anwalt niederlassen, wenn er denn alle anderen Voraussetzungen erfüllt. In den USA geht das nicht. Da kann man sich nur in dem Land niederlassen, in welchem man studiert hat. Eben weil die Gesetze zu unterschiedlich sind. Und dann gibt es noch die Bundeszulassung, wieder was anderes.

Tip an potientielle Bankräuber: wenn Ihr schon eine Bank in den USA ausrauben müsst, und eine Postbank und eine Sparkasse (Community bank) zur Auswahl habt, nehmt die Postbank. Die fällt nämlich unter Bundesrecht, und da wird keine Todesstrafe vollstreckt.

Und noch was: in Texas gibt es in dem Feuerwehrgesetz (etwa 200 Jahre alt) immer noch eine Bestimmung, dass die Feuerwehr im Falle eines ******* nur anständig gekleidete Frauen retten muss. Also, Mädels, wenn ihr in Texas im 1. Stock schlaft, bitte anständig bekleidet ins Bett gehen, sonst kann die Feuerwehr die Rettung verweigern.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also, bei aller Machtfülle, auch in den USA wachsen die Bäume des Präsidenten nicht in den Himmel.


Ganz genau!

Und das wird Mister T dann noch lernen müssen. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind eben kein privatwirtschaftlich geführtes Bauunternehmen.

Nixon ist ja nur deshalb nicht rausgeflogen, weil er so schlau war, vorher zurückzutreten.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Eben, aber es gab das Verfahren, das lief. Und er wäre rausgeflogen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Guten Abend!
Na , das sind,zumindest für mich ganz neue Informationen.Entschuldigt bitte meine Unwissenheit. Aber es macht die ganze auch interessanter. Denn , zu mindest im mioment, kqann ich mir nicht vorstellen das Mr.T., wenn es so gar nicht nach Seinem Willen geht,tatsächlich zuücktritt. Tja, was dieser Mister wohl macht, wenn Er gehen MUSS- Was Ihm dann wohl einfällt ich zu Rechen.Denn das traue ich Ihm , so wie ich Ihn kennen gelernt habe, duraus zu, das Er sich Rech.

Mal zusehen das wir das ganze so ruhig und gut überlegt überstehen.


LGm,Interessant100!

1x Hilfreiche Antwort



#22
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):

Gleich doppelter Irrtum, postfaktisch sozusagen...


Jepp, im Nachhinein ein riesen Sturm im Wasserglas...gut, daß hier dann noch ein paar entspannende Worte gekommen sind.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Gefährdung des Weltfriedens ?
Kann ich bisher nicht erkennen, er hat doch sogar angekündigt, dass er "regime changes" nicht will, also im Gegensatz zu vielen seiner Vorgänger.

Die Gefährdung des Weltfriedens geht m. E eher vom islamischen Terror momentan aus, zb dem IS, den Trump ja bekämpfen will.
Also von daher eher das Gegenteil, er befriedet die Erde, von Krieg erkenne ich aktuell nichts, außer vielleicht seine Rhetorik zur Aufrüstung der Armee, aber das ist legitim und hat ja nix mit Angriffskriegen zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Guten Abend!
Ist es möglich einen Amerikanischen Präsidenten abzusetzen wenn dieser z.B. den Weltfrieden gefährdet? (...)
Finde Dich mit dem demokratischen Wahlergebnis ab.

-- Editiert von alya_teufelchen am 29.05.2017 14:37

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):

Finde Dich mit dem demokratischen Wahlergebnis ab.


Wobei dieses Demokratieprinzip ja aus Zeiten stammt, wo man mit Postkutschen und Pferden unterwegs war. Da machte es durchaus Sinn, daß nur einige Wahlmänner und - Frauen sich auf die damals beschwerliche Reise nach DC machen.

Andererseits ist unser System mit Erst- und Zweitstimme und den daraus resultierenden Auswüchsen der Überhang- und Ausgleichsmandate auch nicht das Gelbe vom Ei.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen