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Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße

Von Rechtsanwalt Alexander Biernacki
7.4.2010 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 2908 Aufrufe
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Fahrverbot, Geldbuße

Gemäß § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten festgesetzt werden. Dies geschieht im Fall einer "beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers". Was eine solche beharrliche Pflichtverletzung darstellen soll, hat der Gesetzgeber im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geregelt. Dieser sieht für bestimmte Vergehen im Regelfall ein Fahrverbot vor. Ebenso droht ein Fahrverbot, wenn bestimmte Verstöße häufiger begangen werden, beispielsweise zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres. Auch hier droht im Regelfall ein Fahrverbot.

Will man dieses Fahrverbot vermeiden, ist es erforderlich darzulegen, dass eben kein solcher Regelfall vorliegt. Sowohl die Tatsituation, als auch die Person des Betroffenen können ein Abweichen vom Regelfall rechtfertigen. Der in der Praxis bedeutsamste Fall ist derjenige, dass das Fahrverbot für den Betroffenen eine Existenzbedrohung darstellt. Hieran hat die Rechtsprechung hohe Hürden geknüpft. So ist es u.a. notwendig, dass dargelegt werden kann, dass das Fahrverbot nicht durch Erholungsurlaub überbrückt werden kann, dass kein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel möglich ist, dass kein Fahrer angestellt werden kann etc.

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Alexander Biernacki
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Würde diese Rechtsprechung konsequent angewandt werden, dürften bei kaum einem Betroffenen die Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot vorliegen. Erfreulicherweise beweisen die meisten Bußgeldrichter in dieser Frage mehr Augenmaß. Mit einer plausiblen und stichhaltigen Begründung lässt sich in vielen Fällen ein Absehen vom Fahrverbot - wenn auch unter Erhöhung der Geldbuße - erreichen. Dies gilt besonders, wenn keine gravierenden Voreintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg vorhanden sind.

Wann immer also ein Fahrverbot droht, lohnt sich eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Zunächst muss überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Verhängung überhaupt gegeben sind, d.h. ob die Tat nachweisbar ist. Erst wenn dies feststeht, wird man sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob das Fahrverbot vermieden werden kann.

Die Kosten für die Verteidigung in Bußgeldsachen übernimmt im Regelfall die (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung. 

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