Abschreibungsmöglichkeiten

4. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hesi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibungsmöglichkeiten

Es geht um steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für den Beschenkten nachdem ein noch nicht ganz schuldenfreies Haus (Restschuld 89.000 € , Bj. 1984, Wert ca. 400.000 €) von der Mutter an den Sohn verschenkt wurde.
In der Immobilien befindet sich ferner eine seit Jahren vermietete Einliegerwohnung.
Der Beschenkte kann die Schuldzinsen in der Steuererklärung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Das ist soweit klar. Bestehen aber in diesem Fall noch Abschreibungsmöglichkeiten?! Und wenn ja, welche?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Dieselben Abschreibungsmöglichkeiten, die von der Mutter genutzt wurden. Die Abschreibung wird einfach weiter fortgeführt.
Par.11d EstDV.

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#2
 Von 
Hesi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat bislang nichts genutzt. Verstehe ich das richtig, dass ich die Abschreibungsmöglichkeit von 2% seit 1984 simuliere und somit im Jahr 2017 noch ca. 4.1191 € absetzen kann?

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2349 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Charlie@098):
Dieselben Abschreibungsmöglichkeiten, die von der Mutter genutzt wurden. Die Abschreibung wird einfach weiter fortgeführt.
Par.11d EstDV.
Grundsätzlich richtig, hier aber eventuell zu kurz geantwortet!

Da offenbar ja auch das Restdarlehen übernommen wurde, handelt es sich um eine gemischte Schenkung. 22,25% werden entgeltlich erworben (89.000/400.000tel), 77,75% werden unentgeltlich erworben.

Aus der ursprünglichen AfA-Bemessungsgrundlage und aus dem verbleibenden restlichen AfA-Volumen werden daher 77,75% vom Beschenkten weitergeführt.

Die 89.000 € Anschaffungskosten sind auf Grund und Boden und Gebäude aufzuteilen und der Gebäudeanteil mit 2% p.a. abzuschreiben.

Sollte das
Zitat (von Hesi):
In der Immobilien befindet sich ferner eine seit Jahren vermietete Einliegerwohnung.
heißen, dass auch weiterhin nur diese Wohnung vermietet wird (Rest eigengenutzt oder unentgeltlich überlassen), ist natürlich auch aus dem neu erworbenen Anteil eine Abschreibung auf den Gebäudeanteil nur möglich, soweit er auf die EInligerwohnung entfällt. Das Gleiche gilt dann natürlich auch für die Zinsen!

taxpert

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#4
 Von 
Hesi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig. Das Restdarlehen soll von mir übernommen werden. Auch wird die Einliegerwohnung weiter an einen Dritten vermietet werden mit den Einnahmen bei mir. Ferner wollte mir meine Mutter eine "Miete" in Höhe von 66% der ortsüblichen Miete zahlen, damit ich weiter Kosten (Reparatur etc.) vollumfänflich steuerlich nutzen kann.

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2349 Beiträge, 631x hilfreich)

Dann sähe eine Beispielsrechnung etwa so aus (aus Vereinfachungsgründen wird auf eine Aufteilung auf ELW und Wohnung Mutter verzichtet):

unentgeltlich erworbener Teil:

Anschaffungs-/Herstellungskosten des Gebäudes 1984 angenommen 100.000 €. Davon 77,75% (77.750 €) ist AfA-Bemessungsgrundlage. AfA 2% ergibt 1.555 € AfA p.a., verbleibendes AfA-Volumen ab 2017: 26.435 € (17 Jahre).


Entgeltlich erworbener Teil

Anschaffungskosten gesamt 89.000 € , davon angenommen 39.000 € Grund und Boden, ergibt AfA-Bemessungsgrundlage 50.000 €, AfA 2% ergibt 1.000 € p.a.

taxpert

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