Abschreibung von kleinen Beträgen

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Olllllli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibung von kleinen Beträgen

Hallo,
vielleicht eine blöde Frage, dann sry ;)

Wenn ich Wirtschaftsgüter für mein Unternehmen anschaffe, die sehr günstig sind z.B. ein Kabel. Dieses aber NICHT selbstständig nutzbar ist, fällt es ja nicht unter "Geringwertige Wirtschaftsgüter". Muss ich das Kabel dann wirklich über mehrere Jahre abschreiben?

Dankeschön!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Was für Kabel?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Olllllli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich arbeite als Fotograf.
Das Kabel gehört zur Kamera (die aber schon älter ist)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Würde es direkt in den Aufwand buchen; Betriebsbedarf, Bürobedarf oder was man sonst so nimmt.
Bei einem 0815-10€-Kabel interessiert das keinen.

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