Hallo,
vielleicht eine blöde Frage, dann sry
Wenn ich Wirtschaftsgüter für mein Unternehmen anschaffe, die sehr günstig sind z.B. ein Kabel. Dieses aber NICHT selbstständig nutzbar ist, fällt es ja nicht unter "Geringwertige Wirtschaftsgüter". Muss ich das Kabel dann wirklich über mehrere Jahre abschreiben?
Dankeschön!
Abschreibung von kleinen Beträgen
9. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2017 | 12:05
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibung von kleinen Beträgen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Januar 2017 | 13:14
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Was für Kabel?
#2
Antwort vom 9. Januar 2017 | 13:15
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich arbeite als Fotograf.
Das Kabel gehört zur Kamera (die aber schon älter ist)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Januar 2017 | 13:44
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Würde es direkt in den Aufwand buchen; Betriebsbedarf, Bürobedarf oder was man sonst so nimmt.
Bei einem 0815-10€-Kabel interessiert das keinen.
Und jetzt?
Schon
267.039
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten