Hallo,
ich bin seit kurzem Berufspendler und habe daher eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz angemietet. Hierfür habe ich u.a.Schlafzimmermöbel für über 400,- EUR und einen Staubsauger (ebenfalls über 400,-EUR) angeschafft.
Über welche Nutzungsdauer werden diese Sachen abgeschrieben? In der AfA-Tabelle habe ich dazu nichts gefunden. Da ist nur von "Industriestaubsauger" die Rede. Bei mir handelt es sich aber um einen hochwertigen Haushaltssauger.
Thx
Hanomax
Abschreibung für Abnutzung
22. Oktober 2015
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Frage vom 22. Oktober 2015 | 11:33
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibung für Abnutzung
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