Einem Teileigentümer einer Grundstücksgemeinschaft (inkl. vermieteter Immobilie) habe ich seinen Teil abgekauft.
Nun frage ich mich, ob ich die lineare Abschreibung von 2% pro Jahr wie bei einer "normalen" Immobilienanschaffung in Anspruch nehmen kann (§ 7 EStG
).
Durch den Kauf habe ich alle Rechten und Pflichten des vorherigen Eigentümers übernommen. Dieser hatte die Afa schon vollständig in Anspruch genommen.
Abschreibung bei Einstieg in eine Grundstücksgemeinschaft
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
In welcher Form wird denn diese Grundstücksgemeinschaft geführt ?
Ich würde aus deinen Aussagen schließen das es sich um eine einfache GbR handelt.
Für diese wird eine gesonderte und einheitliche Feststellung erstellt bei der ganz normal die AfA berücksichtigt wird, soweit sie noch nicht aufgebraucht sein sollte.
Frag einfach mal bei den anderen Leuten der Grundstücksgemeinschaft nach wie das mit der Steuer abläuft und wer sich darum kümmert.
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Vielen Dank für die Antworten.
Meine Frage hat sich inzwischen geklärt.
Meine Steuerberaterin hat leider einen Fehler gemacht und falsche Annahmen getroffen.
Die Lage bezüglich der AfA ist genau gleich wie bei einem "normalen" Kauf.
Wenn man Antelie einer Grundstücksgemeinschaft mit Gewinnerzielungsabsichten erwirbt (also nicht selbst einzieht), hat man einen Anspruch auf die Abschreibungen.
Wenn in der Vergangenheit Sanierungen durchgeführt worden sind und diese abgeschrieben werden können, dann übernimmt man beim Einstieg nur die restlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
Diese zwei Fälle hat meine Steuerberaterin leider verwechselt...
Und jetzt?
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